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# taz.de -- Trotz des Funds von Rostfässern: Inspektionen in Gorleben verweige…
> Der Betreiber des Zwischenlagers Gorleben klagt gegen eine Anordnung des
> niedersächsischen Umweltministeriums, den strahlenden Müll sicher zu
> lagern.
Bild: Unzureichende Bedingungen: Atommüll-Zwischenlager der GNS in Gorleben
Göttingen taz | Neuer Krach in Gorleben: Der Betreiber der beiden dortigen
Atommüllzwischenlager, die Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS), will
strengeren Vorgaben des niedersächsischen Umweltministeriums für die
Einlagerung schwach und mittelradioaktiver Abfälle nicht nachkommen. Gegen
eine entsprechende Anordnung des Ministeriums erhoben die GNS und ihre
örtliche Tochter Brennelement Lager Gorleben GmbH (BLG) Klage beim
Verwaltungsgericht Lüneburg.
Nach dem Fund angerosteter Fässer im sogenannten Abfalllager wies
Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) die GNS im Juni an, die technischen
Lagerbedingungen in der Halle zu verbessern. Konkret soll der Betreiber für
bessere klimatische Bedingungen sorgen sowie unverzüglich ein Überwachungs-
und Inspektionskonzept vorlegen, das eine Rundum-Sichtkontrolle aller
eingelagerten Behälter ermöglicht – bisher sind nur die ersten Reihen
einzusehen. Fässer dürfen dem Ministerium zufolge nur noch dann aus
Gorleben abtransportiert werden, wenn sie vorher umfassend untersucht
wurden.
## Rostige Fässer nicht untersucht
Schon unmittelbar nach Bekanntwerden der Rostbefunde im April hatte Wenzel
verfügt, dass die GNS bis Ende dieses Jahres eine hundertprozentige
Inspektion aller noch im Abfalllager befindlichen Fässer vorzunehmen hat.
Die schadhaften Fässer waren beim Bereitstellen für einen Weitertransport
nach Nordrhein-Westfalen entdeckt worden.
Bereits 2014 hatte das Ministerium nach einem Starkregen auf dem
Hallenboden des Zwischenlagers feuchte Stellen und an einigen Behältern
Farbabplatzungen festgestellt. Daraufhin wurde unter anderem das Schließen
von Lüftungsklappen veranlasst und die Überwachung der Raumluft verbessert.
Die jüngste Anordnung des Ministeriums sei „nicht gerechtfertigt“, sagte
GNS-Geschäftsführer Hannes Wimmer. Die Zwischenlagerung aller Abfallgebinde
erfolge streng nach den gesetzlichen Vorgaben sowie im Rahmen der
uneingeschränkt gültigen Genehmigung. Die vom Ministerium verfügten
Maßnahmen führten „in keiner Weise“ zu einer tatsächlichen Verbesserung …
Sicherheit, argumentiert Wimmer. Sie bedeuteten jedoch eine unnötige
zusätzliche Strahlenbelastung für das Betriebspersonal. Dies widerspreche
dem Minimierungsgebot im Strahlenschutz, „weswegen wir schon aufgrund der
Fürsorgepflicht für unsere Mitarbeiter dagegen vorgehen müssen“.
Wenzel sagte auf Anfrage, er habe kein Verständnis für das Vorgehen der
GNS, einer gerichtlichen Klärung der Sache sehe er aber gelassen entgegen.
Sicherheit und Vorsorge hätten Vorrang vor wirtschaftlichen Überlegungen
des Betreibers.
## Technische Bedingungen „unzureichend“
Die Vorfälle aus der jüngsten Vergangenheit hätten gezeigt, dass die
technischen Bedingungen für die Lagerung in der Halle unzureichend seien.
Die GNS müsse endlich ein schlüssiges Überwachungs- und Inspektionskonzept
vorlegen. „Wir wollen Sicherheit nach dem neuesten Stand von Wissenschaft
und Technik“, sagte Wenzel. „Das können zum Beispiel der Einsatz von
Spezialkameras und die Bildung von Inspektionsgassen sein.“
Bei Atomkraftgegnern stieß die Klage der GNS auf scharfe Kritik. Das
Unternehmen werbe für sich mit den drei Buchstaben als „gewissenhaft“,
„nachhaltig“ und „sicher“, spottet Wolfgang Ehmke von der Bürgerinitia…
(BI) Umweltschutz Lüchow-Dannenberg. Diese Eigenwerbung erweise nun als
Bumerang: Just in dem Moment, wo die Firma für mehr Sicherheit sorgen
könne, versage sie. Die GNS solle sich nicht hinter der möglichen
Strahlenbelastung von Mitarbeitern verschanzen, sagte Ehmke. Es sei „zu
durchsichtig“, dass sie nur das Geld für die Nachrüstung sparen wolle. „D…
G in GNS steht wohl eher für ‚geizig‘.“
Die Sozial-ökologische Liste (Soli) Wendland erinnert daran, dass das
Umweltministerium selbst ein Jahr gebraucht habe, um ein taugliches
Überwachungsmanagement von der GNS zu fordern. Wenn der Betreiber jetzt
ausgerechnet mit dem Minimierungsgebot für die Strahlenbelastung ihrer
Mitarbeiter argumentiere, sei das zynisch. „So erleben wir die Atom-Firma
GNS seit langem“, sagte der Soli-Kreistagsabgeordnete Kurt Herzog.
„Gefahren werden schlicht geleugnet und eine zeitgemäße
Sicherheitsstrategie verweigert.“
12 Jul 2016
## AUTOREN
Reimar Paul
## TAGS
Gorleben
Zwischenlager
Atommüll
Stefan Wenzel
Schwerpunkt Atomkraft
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