# taz.de -- Kommentar Völkerrecht in Syrien: It’s real politics, stupid | |
> Die syrische Armee verstößt mit Angriffen gegen das humanitäre | |
> Völkerrecht. Doch ein Verfahren gegen sie wird es wohl nicht geben. | |
Bild: Syrischer Anti-Assad-Protest in Istanbul | |
Die gezielten Angriffe auf Krankenhäuser im Syrienkrieg sowie das | |
Aushungern der Bevölkerung belagerter Städte sind Kriegsverbrechen und | |
schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die vom Internationalen | |
Strafgerichtshof verfolgt und bestraft werden sollten. Daran hat der | |
stellvertretende UNO-Generalsekretär Feltman in seiner Rede vor dem | |
Sicherheitsrat mit aller Deutlichkeit erinnert. | |
Richtig ist auch die Gewichtung, die Feltman vorgenommen hat: Der | |
Hauptanteil dieser Verbrechen wurde und wird von syrischen | |
Regierungsstreitkräften verübt, in deutlich geringerem Ausmaß auch von | |
diversen Rebellenmilizen sowie vom „Islamischen Staat“ und von dem | |
Al-Qaida-Ableger Al-Nusra-Front. | |
Diese Gewichtung ist bestens belegt. Nicht nur durch die umfangreichen | |
Zeugenaussagen, die die Syrien-Untersuchungskommission des | |
UNO-Menschenrechtsrates seit 2012 gesammelt hat, sondern auch durch die | |
vielen Tausend Dokumente der syrischen Regierung, die eine private | |
Ermittlergruppe in den letzten drei Jahren mithilfe von Insidern aus dem | |
inneren Machtzirkel um Präsident Assad sichergestellt hat. | |
Darunter befinden sich Hunderte von Assad persönlich unterzeichnete | |
Anweisungen und Befehle nicht nur zur Kriegführung seiner Streitkräfte, | |
sondern auch für das Vorgehen der staatlichen Sicherheitsorgane und der | |
Polizei gegen (vermeintliche) Oppositionelle durch willkürliche | |
Inhaftierung und Verschwindenlassen, Folter, Ermordung und andere | |
schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. In sehr viel geringerem Umfang | |
sind auch Verbrechen diverser Rebellengruppen an Gefangenen und Dissidenten | |
dokumentiert. | |
Die Beweislage ist so umfangreich, dass der Sicherheitsrat den | |
Strafgerichtshof schon morgen mit der Eröffnung der ersten Verfahren | |
beauftragen könnte. Doch das werden die fünf Vetomächte aus | |
„realpolitischen Gründen“ jetzt und wahrscheinlich auch in Zukunft nicht | |
zulassen. | |
6 May 2016 | |
## AUTOREN | |
Andreas Zumach | |
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