| # taz.de -- Kommentar Völkerrecht in Syrien: It’s real politics, stupid | |
| > Die syrische Armee verstößt mit Angriffen gegen das humanitäre | |
| > Völkerrecht. Doch ein Verfahren gegen sie wird es wohl nicht geben. | |
| Bild: Syrischer Anti-Assad-Protest in Istanbul | |
| Die gezielten Angriffe auf Krankenhäuser im Syrienkrieg sowie das | |
| Aushungern der Bevölkerung belagerter Städte sind Kriegsverbrechen und | |
| schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die vom Internationalen | |
| Strafgerichtshof verfolgt und bestraft werden sollten. Daran hat der | |
| stellvertretende UNO-Generalsekretär Feltman in seiner Rede vor dem | |
| Sicherheitsrat mit aller Deutlichkeit erinnert. | |
| Richtig ist auch die Gewichtung, die Feltman vorgenommen hat: Der | |
| Hauptanteil dieser Verbrechen wurde und wird von syrischen | |
| Regierungsstreitkräften verübt, in deutlich geringerem Ausmaß auch von | |
| diversen Rebellenmilizen sowie vom „Islamischen Staat“ und von dem | |
| Al-Qaida-Ableger Al-Nusra-Front. | |
| Diese Gewichtung ist bestens belegt. Nicht nur durch die umfangreichen | |
| Zeugenaussagen, die die Syrien-Untersuchungskommission des | |
| UNO-Menschenrechtsrates seit 2012 gesammelt hat, sondern auch durch die | |
| vielen Tausend Dokumente der syrischen Regierung, die eine private | |
| Ermittlergruppe in den letzten drei Jahren mithilfe von Insidern aus dem | |
| inneren Machtzirkel um Präsident Assad sichergestellt hat. | |
| Darunter befinden sich Hunderte von Assad persönlich unterzeichnete | |
| Anweisungen und Befehle nicht nur zur Kriegführung seiner Streitkräfte, | |
| sondern auch für das Vorgehen der staatlichen Sicherheitsorgane und der | |
| Polizei gegen (vermeintliche) Oppositionelle durch willkürliche | |
| Inhaftierung und Verschwindenlassen, Folter, Ermordung und andere | |
| schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. In sehr viel geringerem Umfang | |
| sind auch Verbrechen diverser Rebellengruppen an Gefangenen und Dissidenten | |
| dokumentiert. | |
| Die Beweislage ist so umfangreich, dass der Sicherheitsrat den | |
| Strafgerichtshof schon morgen mit der Eröffnung der ersten Verfahren | |
| beauftragen könnte. Doch das werden die fünf Vetomächte aus | |
| „realpolitischen Gründen“ jetzt und wahrscheinlich auch in Zukunft nicht | |
| zulassen. | |
| 6 May 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Andreas Zumach | |
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