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# taz.de -- Kommentar Völkerrecht in Syrien: It’s real politics, stupid
> Die syrische Armee verstößt mit Angriffen gegen das humanitäre
> Völkerrecht. Doch ein Verfahren gegen sie wird es wohl nicht geben.
Bild: Syrischer Anti-Assad-Protest in Istanbul
Die gezielten Angriffe auf Krankenhäuser im Syrienkrieg sowie das
Aushungern der Bevölkerung belagerter Städte sind Kriegsverbrechen und
schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die vom Internationalen
Strafgerichtshof verfolgt und bestraft werden sollten. Daran hat der
stellvertretende UNO-Generalsekretär Feltman in seiner Rede vor dem
Sicherheitsrat mit aller Deutlichkeit erinnert.
Richtig ist auch die Gewichtung, die Feltman vorgenommen hat: Der
Hauptanteil dieser Verbrechen wurde und wird von syrischen
Regierungsstreitkräften verübt, in deutlich geringerem Ausmaß auch von
diversen Rebellenmilizen sowie vom „Islamischen Staat“ und von dem
Al-Qaida-Ableger Al-Nusra-Front.
Diese Gewichtung ist bestens belegt. Nicht nur durch die umfangreichen
Zeugenaussagen, die die Syrien-Untersuchungskommission des
UNO-Menschenrechtsrates seit 2012 gesammelt hat, sondern auch durch die
vielen Tausend Dokumente der syrischen Regierung, die eine private
Ermittlergruppe in den letzten drei Jahren mithilfe von Insidern aus dem
inneren Machtzirkel um Präsident Assad sichergestellt hat.
Darunter befinden sich Hunderte von Assad persönlich unterzeichnete
Anweisungen und Befehle nicht nur zur Kriegführung seiner Streitkräfte,
sondern auch für das Vorgehen der staatlichen Sicherheitsorgane und der
Polizei gegen (vermeintliche) Oppositionelle durch willkürliche
Inhaftierung und Verschwindenlassen, Folter, Ermordung und andere
schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. In sehr viel geringerem Umfang
sind auch Verbrechen diverser Rebellengruppen an Gefangenen und Dissidenten
dokumentiert.
Die Beweislage ist so umfangreich, dass der Sicherheitsrat den
Strafgerichtshof schon morgen mit der Eröffnung der ersten Verfahren
beauftragen könnte. Doch das werden die fünf Vetomächte aus
„realpolitischen Gründen“ jetzt und wahrscheinlich auch in Zukunft nicht
zulassen.
6 May 2016
## AUTOREN
Andreas Zumach
## TAGS
Schwerpunkt Syrien
UN-Menschenrechtsrat
Baschar al-Assad
„Islamischer Staat“ (IS)
Aleppo
Uno
Syrische Flüchtlinge
Schwerpunkt Syrien
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Russland
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