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# taz.de -- A20-Planungen stocken: „Kleiner Rückschlag“
> Das Bundesverwaltungsgericht deutet an: Kieler Landesregierung muss bei
> der Planung der A 20 nachbessern.
Bild: Hier geht es so bald nicht weiter: Kommende Abschnitte der Autobahn 20 we…
Hamburg taz | „Planungsstopp für die A 20“: So oder ähnlich titelten am
gestrigen Mittwoch mehrere norddeutsche Medien: Tags zuvor habe das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, die
schleswig-holsteinischen Autobahn-Planungen „auf Eis“ zu legen. Verwirrend
daran: Auf Nachfrage konnte das Gericht diesen Vorgang „nicht bestätigen“:
Wie eine Sprecherin der taz sagte, gebe es „keinen Beschluss und schon gar
keinen von uns verfügten Planungsstopp“.
Demnach hatten die Richter im Rahmen einer Zwischenbilanz einige zarte
Hinweise auf mögliche Schwächen des bisherigen Planungsverfahrens gegeben.
Gegen den Planungsbeschluss der Kieler Landesregierung klagen mehrere
Umweltverbände.
Zu wenig transparent sei etwa der Umgang mit einem neuerdings von der EU
vorgeschriebenen Bericht über die Auswirkungen eines geplanten Elbtunnels
bei Glückstadt auf die Gewässerqualität: Der wäre öffentlich auszulegen,
damit beispielsweise Einwände dagegen erhoben werden können. Stattdessen
aber hatte die Landesregierung das Papier im Oktober den Planunterlagen
beigefügt und den Klägern zukommen lassen.
„Wir nehmen diesen Hinweis ernst und holen das jetzt umgehend nach“, sagte
Harald Haase, Sprecher des Kieler Verkehrsministeriums. Das nun notwendige
Planfeststellungsergänzungsverfahren hält er aber für möglich „ohne
zeitliche Verzögerung“ der laufenden Bauvorbereitungen. Auch
Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD)bekundete am Mittwoch: „Für den
Fahrplan des Gesamtprojekts ist das aber nur ein kleiner Rückschlag.“ Einen
Bautermin für die geplante Elbunterquerung gibt es ohnehin noch nicht.
„Wir beteiligen uns hier nicht an zeitlichen Spekulationen“, sagte Haase
weiter. Im Ministerium gehen Experten kaum noch davon aus, dass innerhalb
der nächsten sieben oder acht Jahre mit dem Bau eines Elbtunnels begonnen
wird. Dieser soll den schleswig-holsteinischen Teil der werdenden Autobahn
mit dem im benachbarten Niedersachsen verbinden. Und da liegt ein Teil der
Erklärung: Für das niedersächsische Anschlussstück ab Drochtersen ist
derzeit noch nicht einmal ein Planfeststellungsverfahren im Gange.
Bis dieses aber abgeschlossen ist – und die dagegen zu erwartenden Klagen
durchgestanden sind –, wird noch viel Wasser die Elbe hinunter fließen. „Da
wechseln noch Landesregierungen“, sagt Ministeriumssprecher Haase, „und
niemand weiß, wie neue politische Mehrheiten das Projekt bewerten.“
Angesichts dessen spielen die paar Monate, die das öffentliche Auslegen des
von der EU geforderten Gewässer-Berichts jetzt kostet, kaum eine Rolle.
Umso weniger, als die Klagen von Naturschützern gegen den niedersächsischen
Abschnitt des geplanten Elbtunnels nicht vor dem kommenden Oktober in
Leipzig verhandelt werden.
Selbst wann mit dem Anschluss der A 20 an die A 7 zu rechnen sei, mag Haase
„ nicht prophezeien“. 2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits den
Weiterbau der A 20 bei Bad Segeberg untersagt: Damals monierten die
Richter, die Umweltverträglichkeit sei nicht genau genug untersucht worden.
Der verkehrspolitische Sprecher der schleswig-holsteinischen CDU, Hans-Jörn
Arp, sieht den Minister und die Seinen „hoffnungslos überfordert“.
Christopher Vogt (FDP) hingegen sprach von einem „mittelschweren
Planungsfehler“, der aufzeige, dass der Meyer unterstellte Landesbetrieb
Verkehr „nicht in der Lage“ sei, derartige Projekte zu planen.
13 Apr 2016
## AUTOREN
Marco Carini
## TAGS
A20
Bundesverwaltungsgericht
Bundesverkehrswegeplan
Straßenbau
Verkehr
Elbtunnel
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