| # taz.de -- Befangenheitsantrag im NSU-Prozess: Wohllebens Antrag „unbegründ… | |
| > Der mutmaßliche NSU-Unterstützer stellte einen Befangenheitsantrag gegen | |
| > Richter Götzl. Das Oberlandesgericht lehnte den Antrag nun ab. | |
| Bild: Antrag gescheitert: Ralf Wohlleben beim NSU-Prozess. | |
| München dpa | Im Münchner NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht einen | |
| Befangenheitsantrag des mutmaßlichen Terrorunterstützers Ralf Wohlleben | |
| gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl abgelehnt. | |
| Wohllebens Antrag sei „unbegründet“, urteilten drei andere Richter des | |
| Münchner Staatsschutzsenats, vor dem sich Wohlleben seit bald drei Jahren | |
| verantworten muss. Hauptangeklagte in dem Prozess ist die einzige | |
| Überlebende des NSU-Trios, Beate Zschäpe. | |
| Die Bundesanwaltschaft wirft Wohlleben vor, er habe die „Ceska“-Pistole | |
| beschafft, mit der Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt aus fremdenfeindlichen | |
| Motiven neun Menschen erschossen haben sollen. | |
| In ihrer Begründung schreiben die Richter, ihr Kollege Götzl habe in einem | |
| Wortgefecht mit einem der Verteidiger Wohllebens keineswegs dessen | |
| „rechtliches Gehör“ eingeschränkt. Diesen Vorwurf hatte Wohlleben erhoben. | |
| Der Ablehnungsbeschluss des Gerichts liegt der Deutschen Presse-Agentur | |
| vor. | |
| 28 Jan 2016 | |
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