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# taz.de -- NSU-Prozess in München: Zschäpes neuer Befangenheitsantrag
> Beate Zschäpe stellt erneut einen Befangenheitsantrag gegen den
> Vorsitzenden Richter Manfred Götzl. Er sei ihr gegenüber „nicht mehr
> unparteiisch“.
Bild: Götzl verweigere Zschäpe den Anwalt ihres Vertrauens, schreibt die Ange…
München dpa | Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat erneut
einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter im Münchner
NSU-Prozess, Manfred Götzl, gestellt. In ihrem am Mittwoch verfassten
dreiseitigen handgeschriebenen Brief hält sie Götzl vor, er verweigere ihr
„faktisch den Anwalt meines Vertrauens“. Daraus könne sie nur folgern, dass
Götzl ihr gegenüber „nicht mehr unparteiisch“ sei. Das Schreiben liegt der
Deutschen Presse-Agentur vor. Zschäpe sitzt in der JVA München-Stadelheim
in Untersuchungshaft.
Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte Ende vergangener Woche [1][einen
Antrag Zschäpes abgelehnt], in dem sie die Berufung des Rechtsanwalts
Hermann Borchert als Pflichtverteidiger verlangt. Borchert ist derzeit als
Wahlverteidiger tätig und wird nicht vom Staat bezahlt. Borcherts
Kanzleipartner Mathias Grasel ist seit Sommer 2015 vierter
Pflichtverteidiger Zschäpes. Mit ihren drei anderen Pflichtverteidigern
Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm hat sich Zschäpe über die
Frage ihres Aussageverhaltens zerstritten.
Das Gericht forderte die Prozessparteien auf, zu Zschäpes neuem
Befangenheitsantrag bis Freitag Stellung zu nehmen. Damit kann der
NSU-Prozess voraussichtlich planmäßig kommende Woche weitergehen.
Zschäpe muss sich für die Serie von zehn Morden und zwei
Sprengstoffanschlägen verantworten, die dem NSU zugeschrieben werden. Opfer
waren fast durchweg griechisch- und türkischstämmige Gewerbetreibende.
11 Feb 2016
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