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# taz.de -- Messerstecher in Wuppertal: Haftstrafe für rechte Hooligans
> Vor dem Autonomen Zentrum attackierten drei Täter einen Besucher und
> verletzten ihn schwer. Jetzt müssen zwei der Angreifer in den Knast.
Bild: Im Landgericht Wuppertal (Archivbild) wurde der Fall verhandelt.
Wuppertal taz | In Wuppertal ist am Mittwoch der Prozess gegen drei
Rechtsextreme aus dem Hooligan-Spektrum zu Ende gegangen. Den drei
Angeklagten wurde vorgeworfen, im April 2015 einen Besucher des „Autonomen
Zentrums“ (AZ) in Wuppertal schwer verletzt zu haben. Die Verteidigung der
Angeklagten plädierte dafür, die drei freizusprechen. Wenn überhaupt, habe
der Hauptangeklagte in einem „Notwehrexzess“ gehandelt und müsse deshalb
straffrei bleiben. Das Gericht folgte der Forderung nicht.
Der Hauptangeklagte Patrick P. wurde zu einer achtjährigen Haftstrafe wegen
versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung
verurteilt. Die Messerstiche, da ist sich das Gericht sicher, hätten ohne
schnelle Behandlung tödliche Folgen gehabt.
Der Mitangeklagte Thomas P. wurde zu einem Jahr und sechs Monaten Haft
verurteilt, Rolf B. zu 9 Monaten Haft, die auf vier Jahre zur Bewährung
ausgesetzt wurde. Bei allen Angeklagten kam erschwerend hinzu, dass sie
wegen Gewaltdelikten vorbestraft sind. Auch die neonazistische Gesinnung
der Angeklagten spielte bei der Urteilsbegründung eine Rolle.
Die drei Angeklagten hatten sich am Tattag verabredet, um die Busanreise zu
einer „Hooligans gegen Salafisten“-Demonstration (Hogesa) in Karlsruhe zu
organisieren. Am Abend, nachdem sie zusammen einige Biere konsumiert
hatten, entschlossen sie sich laut Urteilsbegründung, das AZ aufzusuchen,
um es für eventuelle spätere Angriffe auszukundschaften. Im AZ wurde Thomas
P. als Neonazi identifiziert und zum Verlassen aufgefordert. Vor dem
Gebäude eskalierte die Situation. Die drei Angeklagten schlugen, traten und
stachen auf einen Besucher des AZ ein und flohen. Das Opfer blieb schwer
verletzt liegen. Nach der Tat lag der Mann, mit Messerstichen verletzt,
über vier Wochen im Koma.
## Alte Feindbilder der Polizei
Eine undurchsichtige Rolle in Bezug auf den Angriff spielt die Wuppertaler
Polizei. Kurz nach dem Angriff wurde eine Stellungnahme veröffentlicht, in
der von Angriffen auf Sanitäter und Polizeibeamte durch Besucher des AZ die
Rede war. Gegen diese hätte man Schlagstöcke und Pfefferspray einsetzen
müssen. Im Prozess wurde dieser Darstellung von eingesetzten
Rettungssanitätern widersprochen. Man sei zusammen mit den Polizisten in
das AZ gewunken worden. Die Einsatzleitung habe sie später rausbeordert.
Wuppertaler Autonome kritisieren die Darstellung der Polizei. Hier werde
ein altes Feindbild gepflegt, ohne die Geschehnisse der Nacht zur Kenntnis
zu nehmen. Eine Aktivistin kritisierte zudem: „Die politische Dimension des
neonazistische Angriffs wird in der Stadt nicht wahrgenommen, und auch im
Prozess spielte sie nur am Rand eine Rolle.“
Die drei Angeklagten sind, anders als sie im Prozess zu suggerieren
versuchten, in die rechtsextreme Szene eingebunden. Patrick P. war über
mehrere Jahre Schatzmeister der NPD in Krefeld. Die anderen Angeklagten
nahmen an Demonstrationen von Pegida, Hogesa und der Partei „Die Rechte“
teil. Thomas P. und Rolf B. beteiligten sich im Januar 2015 außerdem an
einem versuchten Überfall auf eine Mahnwache anlässlich des
NSU-Bombenanschlags in Köln. In einer „WhatsApp“-Gruppe mit über 100
Mitgliedern berieten die Angeklagten über Angriffe auf linke Zentren. Auch
das AZ in Wuppertal wurde von Thomas P. als potenzielles Ziel in den Chat
eingebracht.
3 Feb 2016
## AUTOREN
Sebastian Weiermann
## TAGS
Wuppertal
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Rechtstextreme
NPD
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