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# taz.de -- Neuseeländisches Gericht: Kim Dotcom soll ausgeliefert werden
> Nach jahrelangem Hin und Her könnte es für Dotcom nun eng werden. Ein
> Richter sieht genügend Gründe für dessen Auslieferung von Neuseeland an
> die USA.
Bild: Kim Dotcom während der Anhörung in Auckland.
Wellington ap | Dem Gründer des Internetdienstes Megaupload, Kim Dotcom,
droht in den USA nun der Prozess: Ein Richter befand am Mittwoch in
Auckland, dass der exzentrische Unternehmer und drei weitere Angeklagte von
Neuseeland an die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden können.
Die dortigen Behörden werfen den Männern unter anderem Verschwörung zu
Urheberrechtsverstößen und Geldwäsche vor. Dotcoms Anwälte kündigten an,
gegen die Auslieferung in Berufung zu gehen.
Der gebürtig aus Kiel stammende Kim Dotcom, der mit bürgerlichem Namen Kim
Schmitz heißt, kämpft seit fast vier Jahren gegen eine Überstellung. 2012
ließen US-Staatsanwälte seinen Filesharing-Dienst Megaupload schließen.
Dotcom und seine Mitarbeiter wurden angeklagt, weil sie mit der Webseite
das millionenfache illegale Hochladen von Musik und Filmen ermöglicht
hätten.
Der Dienst gehörte einst zu den populärsten Webseiten im Internet. Laut der
Staatsanwaltschaft nahm Dotcom durch Megaupload mindestens 175 Millionen
Dollar ein, ein Großteil der Gewinne wurde demnach durch illegale Downloads
von Filmen gemacht. Der 41-Jährige argumentiert, dass er nicht dafür
verantwortlich gemacht werden könne, wenn Leute versuchten, seine Seite für
rechtswidrige Aktionen zu nutzen.
## Rechtmäßiger Anspruch
Über neun Wochen hinweg hatte Richter Nevin Dawson Plädoyers in dem Fall
gehört. In seinem Urteil verwies er auf „das überwältigende Überwiegen von
Beweisen“. Die Aufgabe des Richters bestand darin, zu klären, ob die USA
einen rechtmäßigen Anspruch in dem Fall haben. Mit der Frage nach der
Schuld oder Unschuld der vier Angeklagten musste sich Dawson nicht
befassen.
Der Fall könnte größere Auswirkungen auf die Urheberrechtsregeln im
Internet haben. Dotcoms Anwalt Ron Mansfield sagte bereits vor der jüngsten
Entscheidung, sollte sich die Darstellung der US-Behörden durchsetzen,
müssten auch Dienste von YouTube bis Facebook ihre Inhalte sorgfältiger
überwachen.
Zudem steht die Frage im Raum, wie weit die Gerichtsbarkeit der USA in
einer Zeit reicht, in der das Internet viele traditionelle Grenzen
verwischt hat. So hat Dotcom erklärt, noch nie einen Fuß in die USA gesetzt
zu haben. Dessen Anwalt Ira Rothken erklärte über Twitter: „Der
Gerechtigkeit wurde heute keine Genüge getan.“ Er freue sich darauf, dass
die Entscheidung vor Gericht erneut unter die Lupe genommen werde.
Die neuseeländische Justizministerin Amy Adams muss zudem jegliche
Auslieferung von Angeklagten per Unterschrift absegnen. In einer
Stellungnahme kündigte sie an, vor einer endgültigen Entscheidung das
Ergebnis möglicher Berufungsverfahren abzuwarten. Neben Dotcom fordern die
USA die Auslieferung der früheren Megaupload-Mitarbeiter Mathias Ortmann,
Bram van der Lokl und Finn Batato. Sie blieben nach dem jüngsten Urteil bis
zum Ausgang ihrer Berufungsanträge auf freiem Fuß.
23 Dec 2015
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Schwerpunkt Urheberrecht
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