# taz.de -- Neuseeländisches Gericht: Kim Dotcom soll ausgeliefert werden | |
> Nach jahrelangem Hin und Her könnte es für Dotcom nun eng werden. Ein | |
> Richter sieht genügend Gründe für dessen Auslieferung von Neuseeland an | |
> die USA. | |
Bild: Kim Dotcom während der Anhörung in Auckland. | |
WELLINGTON ap | Dem Gründer des Internetdienstes Megaupload, Kim Dotcom, | |
droht in den USA nun der Prozess: Ein Richter befand am Mittwoch in | |
Auckland, dass der exzentrische Unternehmer und drei weitere Angeklagte von | |
Neuseeland an die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden können. | |
Die dortigen Behörden werfen den Männern unter anderem Verschwörung zu | |
Urheberrechtsverstößen und Geldwäsche vor. Dotcoms Anwälte kündigten an, | |
gegen die Auslieferung in Berufung zu gehen. | |
Der gebürtig aus Kiel stammende Kim Dotcom, der mit bürgerlichem Namen Kim | |
Schmitz heißt, kämpft seit fast vier Jahren gegen eine Überstellung. 2012 | |
ließen US-Staatsanwälte seinen Filesharing-Dienst Megaupload schließen. | |
Dotcom und seine Mitarbeiter wurden angeklagt, weil sie mit der Webseite | |
das millionenfache illegale Hochladen von Musik und Filmen ermöglicht | |
hätten. | |
Der Dienst gehörte einst zu den populärsten Webseiten im Internet. Laut der | |
Staatsanwaltschaft nahm Dotcom durch Megaupload mindestens 175 Millionen | |
Dollar ein, ein Großteil der Gewinne wurde demnach durch illegale Downloads | |
von Filmen gemacht. Der 41-Jährige argumentiert, dass er nicht dafür | |
verantwortlich gemacht werden könne, wenn Leute versuchten, seine Seite für | |
rechtswidrige Aktionen zu nutzen. | |
## Rechtmäßiger Anspruch | |
Über neun Wochen hinweg hatte Richter Nevin Dawson Plädoyers in dem Fall | |
gehört. In seinem Urteil verwies er auf „das überwältigende Überwiegen von | |
Beweisen“. Die Aufgabe des Richters bestand darin, zu klären, ob die USA | |
einen rechtmäßigen Anspruch in dem Fall haben. Mit der Frage nach der | |
Schuld oder Unschuld der vier Angeklagten musste sich Dawson nicht | |
befassen. | |
Der Fall könnte größere Auswirkungen auf die Urheberrechtsregeln im | |
Internet haben. Dotcoms Anwalt Ron Mansfield sagte bereits vor der jüngsten | |
Entscheidung, sollte sich die Darstellung der US-Behörden durchsetzen, | |
müssten auch Dienste von YouTube bis Facebook ihre Inhalte sorgfältiger | |
überwachen. | |
Zudem steht die Frage im Raum, wie weit die Gerichtsbarkeit der USA in | |
einer Zeit reicht, in der das Internet viele traditionelle Grenzen | |
verwischt hat. So hat Dotcom erklärt, noch nie einen Fuß in die USA gesetzt | |
zu haben. Dessen Anwalt Ira Rothken erklärte über Twitter: „Der | |
Gerechtigkeit wurde heute keine Genüge getan.“ Er freue sich darauf, dass | |
die Entscheidung vor Gericht erneut unter die Lupe genommen werde. | |
Die neuseeländische Justizministerin Amy Adams muss zudem jegliche | |
Auslieferung von Angeklagten per Unterschrift absegnen. In einer | |
Stellungnahme kündigte sie an, vor einer endgültigen Entscheidung das | |
Ergebnis möglicher Berufungsverfahren abzuwarten. Neben Dotcom fordern die | |
USA die Auslieferung der früheren Megaupload-Mitarbeiter Mathias Ortmann, | |
Bram van der Lokl und Finn Batato. Sie blieben nach dem jüngsten Urteil bis | |
zum Ausgang ihrer Berufungsanträge auf freiem Fuß. | |
23 Dec 2015 | |
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