| # taz.de -- Kommentar Urteil zum Genozid in Ruanda: Völkermörder mit Absicht | |
| > Das Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts ist zu begrüßen. | |
| > Offensichtlich hatte der Täter beabsichtigt, einen Genozid zu verüben. | |
| Bild: Bleibt wegen seiner Beteiligung am Völkermord in Ruanda lebenslang in Ha… | |
| Kann einem Menschen, der sich aktiv an einem Völkermord beteiligt, immer | |
| und in jedem Fall Absicht unterstellt werden? Diese auf den ersten Blick | |
| seltsame Frage steht im Kern der juristischen Aufarbeitung von Genoziden, | |
| sei es der deutsche Holocaust an den Juden oder der Völkermord an den | |
| Tutsi. | |
| Der UN-Völkermordkonvention zufolge nämlich müssen die entsprechenden | |
| Verbrechen „in der Absicht begangen werden, die Gruppe als solche ganz oder | |
| teilweise zu zerstören“. Nicht die Zahl der Toten, sondern die Intention | |
| der Täter liegt der juristischen Feststellung eines Völkermordes zugrunde: | |
| die sogenannte Vernichtungsabsicht. | |
| So manche Täter des ruandischen Völkermordes, der zwischen April und Juli | |
| 1994 über 800.000 Tutsi das Leben kostete, haben hinterher Unterschlupf in | |
| Deutschland gefunden. Nur ein einziger wurde bisher vor Gericht gestellt: | |
| Onesphore Rwabukombe, ein ehemaliger Bürgermeister aus Ruanda. | |
| Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich seit 2011 beim Prozess gegen ihn | |
| an der Frage der „Vernichtungsabsicht“ die Zähne ausgebissen. In erster | |
| Instanz hatten die Richter diese Absicht verneint, weil bei ihm andere | |
| Motive im Vordergrund gestanden hätten, und ihn daher nur wegen Beihilfe | |
| verurteilt; jetzt, nach der Zurückweisung dieses Urteils durch den | |
| Bundesgerichtshof, haben andere Richter die Völkermordabsicht erkannt und | |
| den Ruander als Täter zu lebenslanger Haft verurteilt. | |
| Dieses Urteil ist zu begrüßen, denn ein Amtsträger, der Mörder anstachelt | |
| und befehligt, in einem Staatsapparat, der einen Völkermord begeht, kann | |
| eigentlich nur als Täter verurteilt werden. Gerade jetzt, wo das | |
| UN-Völkermordtribunal zu Ruanda nach zwanzig Jahren seine Tore schließt und | |
| deswegen flüchtige Völkermordverdächtige nur noch vor nationalen | |
| Gerichtsbarkeiten angeklagt werden können, ist es wichtig, dass auch in | |
| einem fernen Land wie Deutschland die mörderische Logik des ruandischen | |
| Genozids anerkannt wird. | |
| 29 Dec 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Dominic Johnson | |
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