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# taz.de -- Kommentar Urteil zum Genozid in Ruanda: Völkermörder mit Absicht
> Das Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts ist zu begrüßen.
> Offensichtlich hatte der Täter beabsichtigt, einen Genozid zu verüben.
Bild: Bleibt wegen seiner Beteiligung am Völkermord in Ruanda lebenslang in Ha…
Kann einem Menschen, der sich aktiv an einem Völkermord beteiligt, immer
und in jedem Fall Absicht unterstellt werden? Diese auf den ersten Blick
seltsame Frage steht im Kern der juristischen Aufarbeitung von Genoziden,
sei es der deutsche Holocaust an den Juden oder der Völkermord an den
Tutsi.
Der UN-Völkermordkonvention zufolge nämlich müssen die entsprechenden
Verbrechen „in der Absicht begangen werden, die Gruppe als solche ganz oder
teilweise zu zerstören“. Nicht die Zahl der Toten, sondern die Intention
der Täter liegt der juristischen Feststellung eines Völkermordes zugrunde:
die sogenannte Vernichtungsabsicht.
So manche Täter des ruandischen Völkermordes, der zwischen April und Juli
1994 über 800.000 Tutsi das Leben kostete, haben hinterher Unterschlupf in
Deutschland gefunden. Nur ein einziger wurde bisher vor Gericht gestellt:
Onesphore Rwabukombe, ein ehemaliger Bürgermeister aus Ruanda.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich seit 2011 beim Prozess gegen ihn
an der Frage der „Vernichtungsabsicht“ die Zähne ausgebissen. In erster
Instanz hatten die Richter diese Absicht verneint, weil bei ihm andere
Motive im Vordergrund gestanden hätten, und ihn daher nur wegen Beihilfe
verurteilt; jetzt, nach der Zurückweisung dieses Urteils durch den
Bundesgerichtshof, haben andere Richter die Völkermordabsicht erkannt und
den Ruander als Täter zu lebenslanger Haft verurteilt.
Dieses Urteil ist zu begrüßen, denn ein Amtsträger, der Mörder anstachelt
und befehligt, in einem Staatsapparat, der einen Völkermord begeht, kann
eigentlich nur als Täter verurteilt werden. Gerade jetzt, wo das
UN-Völkermordtribunal zu Ruanda nach zwanzig Jahren seine Tore schließt und
deswegen flüchtige Völkermordverdächtige nur noch vor nationalen
Gerichtsbarkeiten angeklagt werden können, ist es wichtig, dass auch in
einem fernen Land wie Deutschland die mörderische Logik des ruandischen
Genozids anerkannt wird.
29 Dec 2015
## AUTOREN
Dominic Johnson
## TAGS
Ruanda-Völkermordprozess
Onesphore Rwabukombe
Ruanda
Schwerpunkt Völkermord in Ruanda
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Ruanda
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Ruanda-Völkermordprozess
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