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# taz.de -- Völkermord in Ruanda: Zwei Täter kommen vorzeitig frei
> Das UN-Tribunal für Ruanda hat in seinem letzten Urteil sechs
> Schuldsprüche bestätigt. Die Haftstrafen aber wurden reduziert.
Bild: Die Gebeine der Getöteten in einer Gedenkstätte bei Ntarama, Ruanda
Berlin taz | In seinem letzten Urteil hat das UN-Völkermordtribunal für
Ruanda am Montag zwei verurteilte Völkermordverantwortliche auf freien Fuß
gesetzt. Die Berufungskammer im tansanischen Arusha verfügte die sofortige
Freilassung von Sylvain Nsabimana, während des Völkermords an über 800.000
Tutsi in Ruanda 1994 Präfekt des [1][Distrikts Butare], und Joseph
Kanyabashi, damals Bürgermeister des Stadtteils Ngoma in der
Distrikthauptstadt Butare.
Die Schuldsprüche gegen die beiden wurden aufrechterhalten: Nsabimana
bleibt des Völkermordes schuldig, Kanyabashi der Beihilfe. Aber ihre
Haftstrafen wurden so weit verringert, dass sie jetzt als verbüßt gelten.
Grund ist die überlange Dauer des Verfahrens.
Nsibamana befindet sich seit 1997 in Gewahrsam des UN-Tribunals, Kanyabashi
sogar seit 1995. Aber der Prozess gegen sie begann erst 2001 und dauerte
elf Jahre – wegen einer Maßnahme, die eigentlich der Beschleunigung dienen
sollte, nämlich ein Sammelprozess, wenn bei mehreren Anklagen die gleichen
Tatvorwürfe erhoben werden.
Der sogenannte Butare-Prozess behandelte kollektiv alle Völkermordvorgänge
in diesem südruandischen Distrikt und lief gegen sechs Angeklagte
gleichzeitig. Aber er zog sich bis 2012 hin; sein erstinstanzliches Urteil
umfasst 1.568 Seiten. Diese Verzögerungen „können nicht vernünftig erklärt
oder gerechtfertigt werden“, sagte der Vorsitzende der Berufungskammer,
Richter Fausto Pocar aus Italien
## Alle noch anhängigen Fälle gehen an Ruandas Justiz
Am prominentesten im Butare-Prozess war die [2][Frauenministerin Ruandas]
während des Völkermords, Pauline Nyiramasuhuko, die einzige Frau unter
allen Angeklagten des Ruanda-Tribunals. Sie saß seit 1997 in Haft und war
2012 wegen Verschwörung zum Völkermord zu lebenslanger Haft verurteilt
worden; ihr Sohn sowie ein weiterer Angeklagter erhielten ebenfalls
lebenslange Haft.
Die Berufungskammer bestätigte die Schuldsprüche, verkürzte die Strafmaße
aber auf 47 Jahre, womit die 1946 geborene Exministerin unter Anrechnung
der Untersuchungshaft im Alter von 97 freikommen könnte.
Mit dem Butare-Berufungsurteil stellen die UN-Richter in Arusha ihre Arbeit
endgültig ein. Alle noch anhängigen Fälle werden der ruandischen Justiz
übergeben. Einer davon betrifft ebenfalls Massaker in Butare: der Fall des
Exbürgermeisters Ladislas Ntaganzwa, der erst letzte Woche im Kongo
geschnappt wurde. Kongos Regierung verweigert jetzt seine Auslieferung nach
Ruanda.
15 Dec 2015
## LINKS
[1] /Kolumne-Macht/!5044968
[2] /Internationales-Ruanda-Tribunal/!5011251
## AUTOREN
Dominic Johnson
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Ruanda-Völkermordprozess
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Schwerpunkt Völkermord in Ruanda
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