# taz.de -- Bremen erkennt Zeugen Jehovas an: Sekte erhält Kirchenstatus | |
> Nach seiner Niederlage vorm Bundesverfassungsgericht hat Bremen den | |
> Zeugen Jehovas jetzt den Status einer Körperschaft verliehen – und seine | |
> Verfassung geändert. | |
Bild: Egal, was die Bibel sagt: Bremen muss die Zeugen Jehovas anerkennen | |
BREMEN taz | Nach jahrelangem Rechtsstreit haben die Zeugen Jehovas jetzt | |
vom Land Bremen die Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts | |
erhalten. Die Entscheidung fußt auf einem Beschluss des | |
Bundesverfassungsgerichts: Das hatte im August einer Beschwerde der | |
Religionsgemeinschaft teilweise stattgegeben und einen Artikel der Bremer | |
Landesverfassung für verfassungswidrig erklärt. | |
Denn während die Anerkennung in anderen Bundesländern ein Verwaltungsakt | |
ist, ist in Bremen – bis zur Entscheidung der Karlsruher Richter – die | |
Verleihung des Körperschaftsstatus durch ein von der Bürgerschaft | |
erlassenes Gesetz geregelt worden. Und das wurde vom Verfassungsgericht als | |
Verstoß gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung gewertet. | |
Dass die Zeugen Jehovas den Status erhalten müssen, ist freilich schon | |
lange klar und wurde durch den Senat im Jahr 2009 auch bestätigt. Denn vor | |
fast genau 15 Jahren hatte das Verfassungsgericht geurteilt, dass ein | |
Bewerber um die staatliche Anerkennung „rechtstreu“ zu sein habe, also „d… | |
geltende Recht beachten“ müsse. Und das tun die Zeugen Jehovas, auch wenn | |
es auf den ersten Blick anders erscheint. | |
Denn die Religionsgemeinschaft muss sich immer wieder vorwerfen lassen, | |
psychischen Druck auf ihre Mitglieder auszuüben, AussteigerInnen mit | |
Isolation zu strafen, rigide Erziehungsmethoden anzuwenden oder medizinisch | |
lebensnotwendige Maßnahmen wie Bluttransfusionen zu verweigern. Allerdings: | |
Mangelnde Rechtstreue kann nur durch eine Vielzahl einschlägiger Urteile | |
nachgewiesen werden – und die liegen hier nicht vor. Trotzdem hat vor allem | |
die grüne Bürgerschaftsfraktion stets versucht, die Aufwertung der Zeugen | |
Jehovas zu verhindern. | |
Die Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts gewährt | |
Religionsgemeinschaften ähnliche Rechte wie christlichen Kirchen im | |
steuerlichen Bereich, bei der Gründung konfessionell gebundener | |
Kindergärten oder Schulen und gibt ihnen das Recht auf konfessionellen | |
Religionsunterricht oder die Berücksichtigung in Rundfunkgremien. | |
Um diese Rechte den Zeugen Jehovas vorzuenthalten, „haben wir die Rechte | |
der Bürgerschaft sicher weit ausgelegt, trotzdem aber immer gesetzestreu | |
gehandelt“, sagt Matthias Güldner, Abgeordneter und ehemaliger | |
Fraktionschef der Grünen. Im Rechtsausschuss habe man einstimmig | |
beschlossen, der Religionsgemeinschaft die Körperschaftsrechte nicht zu | |
verleihen: „Dass wirklich niemand dagegen war, ist schon sehr | |
bemerkenswert.“ | |
Gemäß des Beschlusses des Verfassungsgerichts ist die Rechtslage nun | |
geändert worden: „Die Bürgerschaft ist seitdem raus, die Entscheidung | |
trifft allein der Senat – und selbstverständlich ist das zu akzeptieren“, | |
sagt Güldner. Den Zeugen Jehovas gönne er ihre neuen Privilegien dennoch | |
nicht: „Angesichts ihrer zahlreichen Opfer gibt es keinen Grund, den Zeugen | |
Jehovas staatliche Privilegien zu verleihen.“ | |
Auch die Habenhausener Paulusgemeinde sollte nach dem Willen einiger | |
Parlamentarier den Körperschaftsstatus nicht erhalten: Im Oktober 2014 war | |
es der SPD-Fraktionsvorsitzende Björn Tschöpe, der hier Bedenken äußerte. | |
Der Vorwurf: Seelsorger der evangelikalen Gemeinde würden versuchen, | |
Homosexuelle „umzupolen“. Aber auch in diesem Falle konnte bis heute keine | |
systematische Rechtsverletzung nachgewiesen werden – und die Auffassung, | |
Homosexualität sei „heilbar“, fällt unter die Religionsfreiheit. | |
Weitere Diskussionen und Anhörungen wird es im Falle der Paulusgemeinde | |
nicht geben: „Bremen wird auch sie anerkennen – genauso wie die Zeugen | |
Jehovas“, sagt Güldner. | |
23 Dec 2015 | |
## AUTOREN | |
Simone Schnase | |
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