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# taz.de -- BGH gibt Ex-Dreispringer Recht: Späte Genugtuung für Friedek
> Charles Friedek hätte zu Olympia 2008 fahren müssen. Mit dem BGH-Urteil
> steht ein siebenjähriger Rechtsstreit vor dem Abschluss.
Bild: Er errang einen gerichtlichen Erfolg: Ex-Dreispringer Charles Friedek hat…
Berlin taz | Der frühere Leichtathletik-Weltmeister Charles Friedek hat den
jahrelangen Rechtsstreit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) um
seine verpasste Olympia-Teilnahme 2008 gewonnen. Der Bundesgerichtshof
(BGH) in Karlsruhe hat am Mittwochvormittag geurteilt, dass der DOSB mit
der Nichtnominierung des heute 44-jährigen seine Pflicht „schuldhaft
verletzt“ habe. Damit bestätigt der BGH die Entscheidung des Landgerichts
Frankfurt aus dem Jahre 2011.
Mit der Revision (Aktenzeichen II ZR 23/14 – s. V. PM 82/15) war der
Rechtsstreit in die dritte und letzte Instanz gegangen. Dass der BGH die
Revision Friedeks überhaupt angenommen hatte, bezeichnete sein Anwalt
Michael Lehner bereits im Juli als Teilerfolg und sieht mit der
Entscheidung zugunsten seines Mandanten nun die Rechte der Athleten
gestärkt.
„Natürlich wird das für ihn persönlich auch eine Genugtuung sein“, sagt
Lehner der taz. Friedek selbst war für eine Stellungnahme nicht zu
erreichen. Der DOSB wollte für seine Einschätzung zunächst die schriftliche
Begründung des BGH abwarten, die in den kommenden Tagen erwartet wird.
Der Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Leichtathleten und dem DOSB
entzündete sich an einer Entscheidung des Sportbundes aus dem Jahr 2008.
Bei einem Wettkampf in Wesel gelangen dem damals 36-jährigen zwei Sprünge
über 17,00 Meter und 17,04 Meter. Seiner Ansicht nach hatte er damit die
Olympianorm erfüllt und hätte nach Peking fahren müssen. Der Deutsche
Leichtathletik-Verband (DLV) verlangte jedoch, dass die Norm bei zwei
verschiedenen Wettbewerben erreicht werden muss. In den Statuten war dies
nur ungenau formuliert. Der DOSB nominierte ihn nicht für Peking – Friedek
klagte.
Das Deutsche Sportschiedsgericht hatte damals zu seinen Gunsten
entschieden, der DOSB verweigerte ihm dennoch die Nominierung. Im Anschluss
zog Friedek vor Zivilgerichte und forderte 133.500 Euro für entgangene
Sponsoren-, Preis-, und Startgelder. Inzwischen hat der DLV die
Gesetzeslücke geschlossen, die zu dem Fall Friedek führte.
Nach dem Grundurteil des BGH geht das Verfahren in die erste Instanz
zurück. Das Landgericht Frankfurt entscheidet nun über die Höhe des
Schadenersatzes. Dazu soll es jedoch laut Anwalt Lehner gar nicht kommen.
Er strebt eine außergerichtliche Entscheidung an und wolle nun den DOSB
anschreiben. „Wir werden sehen, ob wir ins Gespräch kommen.“ Der moralische
Sieger ist Charles Friedek bereits jetzt. (mit dpa)
13 Oct 2015
## AUTOREN
Ronny Müller
## TAGS
Rechtsstreit
DOSB
BGH-Urteil
Leichtathletik
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