# taz.de -- Streit vor Bundesgerichtshof: Schokoteddy schlägt Gummibärchen | |
> Lindts Schokobären düfen bleiben: Die Schweizer verletzen mit ihrem | |
> Produkt nach Ansicht der Richter nicht die Markenrechte von Haribo. | |
Bild: Legt sie platt, die Gummibärchen: der Schokoteddy. | |
KARLSRUHE dpa/afp | Der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt hat beim | |
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einen Sieg errungen. Die Markenrechte | |
des Gummibärchenherstellers Haribo werden durch den sogenannten Lindt-Teddy | |
– eine Schokoladenhohlkörperfigur – nicht verletzt, urteilte das Gericht am | |
Mittwoch in Karlsruhe. Die Entscheidung hat Bedeutung über den Fall hinaus. | |
Die Ähnlichkeit der großen Schokobären mit den kleinen Gummibärchen reiche | |
für eine unzulässige „Zeichenähnlichkeit“ nicht aus, begründete der BGH | |
seine Entscheidung. Auch vom Wort her sei „Goldbär“ nicht die einzige | |
sinnvolle Bezeichnung für den „Lindt Teddy“. Zumindest ebenso naheliegend | |
seien Bezeichnungen wie „Schokoladen-Bär“ oder „Schokoladen-Teddy“, | |
urteilten die Richter. | |
Lindt bringt den Bären seit 2011 heraus. Haribo sah seine Markenrechte | |
verletzt und wollte den Schokoteddy aus dem Süßwarenregal verbannen. Der | |
Grund: Der Bonner Süßwarenhersteller vertreibt seit den 1960er Jahren | |
Gummibärchen und ließ später auch die Wortmarke „Goldbären“ schützen. … | |
einer Abbildung auf der Verpackung ist ein Bär mit einer roter Schleife zu | |
sehen. Lindt vertreibt zur Weihnachtszeit einen in Goldfolie verpackten | |
Schokoladenbären, der auch eine Schleife um den Hals trägt. | |
Die Vorinstanzen hatten mal Haribo, mal Lindt recht gegeben. Zuletzt hatte | |
das Oberlandesgericht Köln die Klage des Bonner Gummibärchenherstellers | |
abgewiesen. Dagegen war Haribo in Revision zum BGH gegangen. Diese wies der | |
BGH nun ab. (Az.: I ZR 105/14) | |
23 Sep 2015 | |
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dem „Goldbären“ ähnlich sieht. Zu ähnlich, meint ein Richter. |