Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Streit zwischen Lindt und Haribo: Da lacht der goldene Teddy
> Im Kampf Bär gegen Bär muss der Goldbär aus Gelatine eine Niederlage
> gegen den Schokobär hinnehmen: Lindt siegt im Hüftgoldstreit gegen
> Haribo. Erst einmal.
Bild: Ob dieser Schokobär ein hämisches Bad in Gummibärchen nimmt?
KÖLN dpa | Etappensieg für Lindt im Goldbären-Markenstreit: Der Schweizer
Schokoladenhersteller darf seine in Goldfolie verpackten Schokoladen-Teddys
trotz Protests von Haribo weiterverkaufen. Das Oberlandesgericht Köln
entschied am Freitag, dass die Rechte von des Gummibärchenherstellers an
der Marke „Goldbären“ durch den Schoko-Teddy nicht verletzt werden – der
Edelmetalloptik zum Trotz.
Das letzte Wort in dem Rechtsstreit ist damit allerdings noch nicht
gesprochen. Haribo-Rechtsanwalt Ingo Jung kündigte unmittelbar nach der
Entscheidung Revision beim Bundesgerichtshof an.
Der Hintergrund: Haribo sieht durch die Schokoladenbären des Schweizer
Herstellers seine jahrzehntealten Markenrechte angetastet und will den
Teddy verbieten lassen. Vor dem Kölner Landgericht hatten der
Fruchtgummihersteller Ende 2012 zunächst Recht bekommen. Das Gericht
untersagte den Verkauf des Lindt-Teddys.
Doch die Schweizer legten gegen diese Entscheidung Berufung ein - mit
Erfolg. Das Oberlandesgericht hob die Entscheidung der ersten Instanz auf.
Die Ähnlichkeit der Produkte sei zu gering, um eine Verletzung der
Markenrechte von Haribo zu begründen, sagte der Vorsitzende Richter des 6.
Zivilsenats Hubertus Nolte. Wer den Lindt-Teddy sehe, denke wohl eher an
den ähnlich gestalteten Lindt-Osterhasen, als an die Gummibären aus Bonn.
Der gut sichtbar aufgedruckte Firmenname Lindt sei für die Verbraucher ein
wichtigeres Orientierungsmerkmal als die goldene Farbe und die Bärchenform.
Das Gericht ließ allerdings ausdrücklich die Revision zum Bundesgerichtshof
zu. Denn bei dem Fall betreten alle Beteiligen juristischen Neuland.
Geschützt ist bei Haribos Goldbären lediglich der Markenname. Die Frage ist
nun, ob diese Markenrechte von einem Produkt wie Lindts-Schoko-Teddy
verletzt werden können - die Schokofigur stellt zwar einen goldenen Bären
dar, heißt aber anders. Letztinstanzlich wurde das noch nie geklärt.
Beide Süßwarenhersteller haben bereits angekündigt, das Verfahren auf jeden
Fall durch alle Instanzen treiben zu wollen, um Rechtssicherheit zu
erlangen. Bis dahin darf Lindt seine Schokoladenbären auf jeden Fall
weiterverkaufen. Das hatten die Parteien bereits vor dem Urteil in der
ersten Instanz vereinbart.
11 Apr 2014
## TAGS
Schokolade
Klavier
Bundesgerichtshof
## ARTIKEL ZUM THEMA
Ein transkontinentaler Markenstreit: And the Winner is… Steinway!
Steinway heißen die berühmtesten Flügel der Welt. Ihre Geschichte ist die
einer erfolgreichen Auswanderung: von Seesen im Harz über Braunschweig nach
New York.
Streit vor Bundesgerichtshof: Schokoteddy schlägt Gummibärchen
Lindts Schokobären düfen bleiben: Die Schweizer verletzen mit ihrem Produkt
nach Ansicht der Richter nicht die Markenrechte von Haribo.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.