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# taz.de -- Datenpanne an der TU Berlin: Schweres Datenleck
> Die Technische Universität hat teils sehr persönliche Angaben aus
> Versehen an bis zu 1.800 Studierende gemailt – und entschuldigt sich.
Bild: Mit Daten lässt sich bekanntlich Geld verdienen ...
BERLIN taz | Mit der Technik hatten es die Techniker der Technische
Universität Berlin (TU) am vergangenen Freitag nicht so: Aus Versehen
wurden Informationen zur Rückmeldung statt an einzelne Studierende als
Massenmail verschickt. „Jeder betroffene Studierende hat auch die Briefe
mit der postalischen Adresse des zuvor angeschriebenen Studierenden
bekommen“, bestätigte am Montag eine TU-Sprecherin der taz.
Es habe sich um einen Programmierfehler gehandelt. „Der Sendevorgang wurde
nach der Entdeckung des Fehlers nach zirka 1.800 Briefen sofort gestoppt.“
Auf ihrer Homepage schreibt die Universität: „Der Umfang des ungewollten
Datenschutzvorfalls ist uns bewusst und wir entschuldigen uns hiermit bei
den Betroffenen.“ Alle seien angeschrieben und gebeten worden, die Mail zu
löschen, sagte die Sprecherin.
Nach Angaben des AStA an der TU enthalten die als Sammelmail verschickten
Briefe nicht nur Namen und Adressen, sondern noch weitaus sensiblere
persönliche Daten der Studierenden. „In den Anschreiben steht auch, welche
Unterlagen für die Rückmeldung benötigt werden, beispielsweise Nachweise
über Behinderungen“, sagte am Montag AStA-Referentin Lea, die die
Massenmail selbst erhalten hat.
Sogar Informationen über anstehende Zwangsexmatrikulationen und nicht
bestandene Prüfungen seien in den Briefen zu finden. Die Studierende ist
empört: „Es ist mir unerklärlich, wie so etwas passiert. Wie kann die TU
derart fahrlässig mit Daten umgehen?“
## Der Vorfall ist „keine Lappalie“
Laut dem Berliner Datenschutzgesetz muss die Universität nicht nur die
Betroffenen, sondern auch den Datenschutzbeauftragten Alexander Dix über
den Vorfall informieren. Das habe die TU bereits getan, sagte dessen
Sprecher Joachim-Martin Mehlitz. „So etwas ist keine Lapalie. Wir prüfen
gerade, wie es dazu kommen konnte und ob die Betroffenen in der
vorgeschriebenen Art und Weise informiert wurden.“
Die Folgen der Datenpanne für die Hochschule dürften sich in Grenzen
halten. Einem Unternehmen kann es passieren, dass es wegen einer Verletzung
des Datenschutzes ein Bußgeld bezahlen muss. Eine Universität ist aber eine
öffentliche Einrichtung. In diesem Fall kann der Datenschutzbeauftragte
seinem Sprecher zufolge zwar einen Mangel feststellen oder den Umgang mit
den Daten beanstanden – ein Bußgeld verhängen kann er nicht.
2 Jun 2015
## AUTOREN
Antje Lang-Lendorff
## TAGS
Datenklau
Digitale Medien
Technische Universität Berlin
Datenschutz
Selfie
Hochschule
Datenschutz
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