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# taz.de -- Mindestlohn: Ortsüblicher Tarif wird Maßstab
> Für 4,5 Millionen Arbeitnehmer mehr könnte bald eine Lohnuntergrenze
> gelten
Bild: Lohnuntergrenze statt Mindestlohn - reich werden Putzfrauen und Friseurin…
BERLIN taz Für mehr Arbeitnehmer als bisher soll künftig ein Mindestlohn
gelten - allerdings nicht in Form einer generellen Lohnuntergrenze, wie man
sie gemeinhin unter einem Mindestlohn versteht. Stattdessen soll es zwei
Verfahren geben.
Da wären zunächst die branchenbezogenen Mindestlöhne über das
Entsendegesetz. Dieses gilt bereits für die Bauwirtschaft und die
Gebäudereiniger. Es besagt, dass Arbeitnehmer nach den ortsüblichen
Tariflöhnen bezahlt werden müssen. Ab sofort soll das Gesetz für weitere
Branchen gelten, wenn in einer Region mindestens die Hälfte der
Arbeitnehmer bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt sind. Dazu
gehören die Branchen Gebäudebewachung, Entsorgung, Leiharbeit und Post,
möglicherweise auch die Friseurbranche, Hotel und Gaststätten sowie der
Einzelhandel. Insgesamt betrifft dies laut Minister Müntefering 4,5
Millionen Arbeitnehmer.
Die Aufnahme in das Entsendegesetz müssen die Tarifparteien der Branche
spätestens bis zum 31. März 2008 beantragt haben. Über den Antrag befindet
zunächst der Tarifausschuss aus je drei VertreterInnen von Arbeitgebern und
Arbeitnehmern. Einigen sich die Parteien nicht innerhalb von drei Monaten
auf einen Mindestlohn, kann das Mindestlohn-Verordnungsverfahren
durchgeführt werden, bei dem die Regierung auf Vorschlag des
Arbeitsministers entscheidet.
Für Branchen ohne Tarifbindung sind Mindestlöhne ebenfalls möglich, und
zwar durch die Neufassung des "Mindestarbeitsbedingungsgesetzes" von 1952.
Hierfür entscheidet zunächst ein Hauptausschuss aus Arbeitgebern und
Arbeitnehmern, in welchen Branchen es einen Mindestlohn geben soll. Über
die Höhe entscheidet dann ein sechsköpfiger, paritätisch besetzter
Fachausschuss. Dessen Empfehlung kann dann von der Regierung als
verbindlich erklärt werden - muss aber nicht. Für dieses Verfahren kommen
Land- und Forstwirtschaft in Frage, der Gartenbau sowie die
Fleischereibranche, so Müntefering.
Keine gesetzliche Regelung wird es zu sittenwidrigen Löhnen geben.
20 Jun 2007
## AUTOREN
Katharina Koufen
## TAGS
EU
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