Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Gentests gegen den Willen der Mutter: Neues Gesetz zu Vaterschaftst…
> Der Bundestag hat das "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom
> Anfechtungsverfahren" beschlossen. Damit wird die Rechtsposition vieler
> Männer gestärkt.
Bild: Anfechtungsverfahren der Vaterschaft sind binnen einer Frist von zwei Jah…
BERLIN taz Die Feststellung der Vaterschaft wird stark vereinfacht. Gestern
hat der Bundestag ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Künftig können
Väter ohne jede Frist und ohne jeden Anlass ihre Vaterschaft überprüfen
lassen. Heimliche Gentests bleiben aber verboten.
Das Gesetz geht auf eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts vom Februar
2007 zurück. Dort hatte ein Vater geklagt, der die Vaterschaft seines
Kindes nicht legal überprüfen konnte. Die zweijährige Anfechtungsfrist nach
der Geburt war verstrichen. Und ein heimlicher Gentest wurde nicht als
"neue Tatsache" akzeptiert, um eine erneute zweijährige Anfechtungsfrist
auszulösen.
Karlsruhe sah in dieser Unmöglichkeit, die Vaterschaft zu überprüfen, eine
Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Die Richter - sieben Männer und eine
Frau - forderten deshalb den Gesetzgeber auf, bis zum 31. März 2008 ein
neues Verfahren einzuführen, mit dem Väter ohne weiteres ihre biologische
Elternschaft überprüfen lassen können. Dieser Pflicht kam der Bundestag nun
nach.
Künftig wird es zwei Verfahren zur Überprüfung der Vaterschaft geben: das
Klärungsverfahren und das Anfechtungsverfahren. Beim Klärungsverfahren
bekommen die Beteiligten zwar Gewissheit, rechtlich hat es aber keine
Folgen für die Beziehung von Vater und Kind. Dieses neue Verfahren kann vom
Vater, der Mutter oder vom Kind ausgelöst werden. Die jeweils anderen
müssen mitwirken und Zellmaterial, zum Beispiel Speichel oder Haare, zur
Verfügung stellen.
Daneben wird es weiterhin das Anfechtungsverfahren geben, das bei negativem
Ausgang die rechtliche Vaterschaft beseitigt. Der Vater ist dann nicht mehr
mit dem Kind verwandt und ist auch nicht mehr zur Zahlung von Unterhalt
verpflichtet. Dieses Verfahren kann weiterhin nur binnen einer Frist von
zwei Jahren ab Geburt oder ab Kenntnis neuer verdachtauslösender Tatsachen
durchgeführt werden.
Faktisch spielt die Frist jetzt aber keine Rolle mehr. Denn das
Klärungsverfahren kann ja jederzeit durchgeführt werden. Und wenn es
negativ ausgeht, beginnt eine neue Zweijahresfrist für eine mögliche
Anfechtung.
Bei fast allen Schritten gibt es allerdings Klauseln, die eine besondere
Beachtung des Kindeswohls vorschreiben. So darf die Vaterschaft nicht in
einer Situation geklärt werden, wo dies für das Kind eine "unzumutbare
erhebliche Beeinträchtigung" darstellt. Justizministerin Brigitte Zypries
(SPD) nannte als Beispiel ein magersüchtiges Mädchen, bei dem
Selbstmordgefahr droht, wenn die Beziehung zu seinem Vater infrage gestellt
würde.
Heimliche Vaterschaftstests bleiben weiterhin verboten. Ihr Ergebnis kann
auch nicht als neue Tatsache ein Anerkennungsverfahren auslösen. Dennoch
wird es sie vermutlich weiterhin geben. Ob heimliche Tests bestraft werden,
muss in einem Gendiagnostikgesetz entschieden werden, das
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt schon seit Jahren vorbereitet.
Justizministerin Zypries hat sich für eine Bestrafung ausgesprochen.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags geht davon aus, dass nur rund
3,7 Prozent der Kinder in Europa nicht von ihrem rechtlichen Vater gezeugt
wurden. Deshalb wird die Vaterschaft nach Aussagen von Testlaboren auch in
vier von fünf Testfällen bestätigt. Väter lassen meist erst (heimlich)
testen, wenn eine Beziehung zu Ende ist, weil sie verletzt sind, und auch
um keinen Unterhalt zahlen zu müssen.
22 Feb 2008
## AUTOREN
Christian Rath
Christian Rath
## TAGS
Bundesverfassungsgericht
## ARTIKEL ZUM THEMA
Vaterschaft vor dem Verfassungsgericht: Im Patchworkland mit zwei Vätern
Das Bundesverfassungsgericht könnte eine Liberalisierung des Familienrechts
beschließen. Zwei rechtliche Väter könnten neben der Mutter stehen.
Kommentar Vaterschaftstests: Ende des Mittelalters
Mit dem neuen Gesetz zu Vaterschaftstests heißt es: Jeder ist für seine
Eizellen und Samen verantwortlich. Doch auch bei diesen Regeln können
Eltern und Gerichte tricksen.
Juristin über Vaterschaftstests: "Kaugummis im Ausland getestet"
Die Familienrechtsanwältin Ulrike Börger glaubt, dass es weiterhin
heimliche Vaterschaftstests geben wird. Dazu genügt ein Haar des Kindes
oder ein Kaugummi.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.