# taz.de -- Juristin über Vaterschaftstests: "Kaugummis im Ausland getestet" | |
> Die Familienrechtsanwältin Ulrike Börger glaubt, dass es weiterhin | |
> heimliche Vaterschaftstests geben wird. Dazu genügt ein Haar des Kindes | |
> oder ein Kaugummi. | |
Bild: "Möglichkeit, auch ohne das Wissen der Mutter die Vaterschaft zu klären… | |
taz: Frau Börger, der Wunsch nach einer Klärung der Vaterschaft kann eine | |
Ehe und eine Familie stark belasten. Wäre es nicht schonender gewesen, | |
heimliche Tests zuzulassen. | |
Ulrike Börger: Dies haben manche Politiker zwar gefordert, etwa der | |
baden-württembergische FDP-Justizminister Ulrich Goll. Aber das | |
Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass heimliche Gentests mit dem | |
Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht zu vereinbaren sind. | |
Ausnahmslos? | |
Für extreme Ausnahmefälle müsste es die Möglichkeit geben, dass das | |
Familiengericht einen heimlichen Test - ohne Kenntnis von Mutter und Kind - | |
anordnet. | |
An welche Fälle denken Sie? | |
Immer wieder wird im Rahmen einer Trennung die Frage der Vaterschaft | |
instrumentalisiert. Es gibt leider Fälle, bei denen die Mutter bei ihrem | |
Expartner bewusst Zweifel an der Vaterschaft des gemeinsamen Kindes sät. | |
Und wenn der Vater diesen Zweifeln nachgeht, sagt sie dem Kind: "Siehst du, | |
er steht nicht zu dir." In solchen Konstellationen müsste ein Mann die | |
Möglichkeit haben, auch ohne Wissen von Mutter und Kind die Vaterschaft zu | |
klären. | |
Ihr Vorschlag wurde aber nicht aufgegriffen? | |
Nein, der Gesetzgeber hat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das | |
heimliche Tests nun mal nicht für zulässig hält, eins zu eins, also ohne | |
Ausnahmen, umgesetzt. | |
Wird es nun keine heimlichen Tests mehr geben? | |
Das bezweifle ich. Zwar werden seriöse deutsche Labors vor einem Test wohl | |
zunehmend das Einverständnis von Mutter und Kind prüfen. Aber es ist ja | |
auch nicht sehr schwierig, Haare oder Kaugummis von Vater und Kind für | |
einen Test ins Ausland zu schicken. | |
Was bringt so ein heimlicher Test? | |
Wenn die Vaterschaft festgestellt wird, hat der Mann auf schonende Art | |
seine Zweifel beseitigt. Wenn sich aber zeigt, dass er nicht der | |
biologische Vater ist, könnte er nun ein legales Klärungsverfahren | |
einleiten, das natürlich ebenfalls ergeben wird, dass er nicht der Vater | |
ist. Das löst dann die neue Zweijahresfrist aus, in der er die Vaterschaft | |
anfechten kann - falls er keinen Unterhalt mehr zahlen will. | |
21 Feb 2008 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
## TAGS | |
Familie | |
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