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# taz.de -- Juristin über Vaterschaftstests: "Kaugummis im Ausland getestet"
> Die Familienrechtsanwältin Ulrike Börger glaubt, dass es weiterhin
> heimliche Vaterschaftstests geben wird. Dazu genügt ein Haar des Kindes
> oder ein Kaugummi.
Bild: "Möglichkeit, auch ohne das Wissen der Mutter die Vaterschaft zu klären…
taz: Frau Börger, der Wunsch nach einer Klärung der Vaterschaft kann eine
Ehe und eine Familie stark belasten. Wäre es nicht schonender gewesen,
heimliche Tests zuzulassen.
Ulrike Börger: Dies haben manche Politiker zwar gefordert, etwa der
baden-württembergische FDP-Justizminister Ulrich Goll. Aber das
Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass heimliche Gentests mit dem
Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht zu vereinbaren sind.
Ausnahmslos?
Für extreme Ausnahmefälle müsste es die Möglichkeit geben, dass das
Familiengericht einen heimlichen Test - ohne Kenntnis von Mutter und Kind -
anordnet.
An welche Fälle denken Sie?
Immer wieder wird im Rahmen einer Trennung die Frage der Vaterschaft
instrumentalisiert. Es gibt leider Fälle, bei denen die Mutter bei ihrem
Expartner bewusst Zweifel an der Vaterschaft des gemeinsamen Kindes sät.
Und wenn der Vater diesen Zweifeln nachgeht, sagt sie dem Kind: "Siehst du,
er steht nicht zu dir." In solchen Konstellationen müsste ein Mann die
Möglichkeit haben, auch ohne Wissen von Mutter und Kind die Vaterschaft zu
klären.
Ihr Vorschlag wurde aber nicht aufgegriffen?
Nein, der Gesetzgeber hat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das
heimliche Tests nun mal nicht für zulässig hält, eins zu eins, also ohne
Ausnahmen, umgesetzt.
Wird es nun keine heimlichen Tests mehr geben?
Das bezweifle ich. Zwar werden seriöse deutsche Labors vor einem Test wohl
zunehmend das Einverständnis von Mutter und Kind prüfen. Aber es ist ja
auch nicht sehr schwierig, Haare oder Kaugummis von Vater und Kind für
einen Test ins Ausland zu schicken.
Was bringt so ein heimlicher Test?
Wenn die Vaterschaft festgestellt wird, hat der Mann auf schonende Art
seine Zweifel beseitigt. Wenn sich aber zeigt, dass er nicht der
biologische Vater ist, könnte er nun ein legales Klärungsverfahren
einleiten, das natürlich ebenfalls ergeben wird, dass er nicht der Vater
ist. Das löst dann die neue Zweijahresfrist aus, in der er die Vaterschaft
anfechten kann - falls er keinen Unterhalt mehr zahlen will.
21 Feb 2008
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Familie
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