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# taz.de -- Deutschland sorgt für Ausnahmen: Kein totales Verbot von Streubomb…
> Deutschland und andere Nato-Staaten setzen beim künftigen
> Streubombenverbot Ausnahmen für angeblich ungefährliche Munitionstypen
> durch.
Bild: Im Inneren dieser Rakete vom Typ M26 der Nammo Buck GmbH im brandenburgis…
Ein von der großen Mehrheit der 192 UNO-Staaten angestrebtes vollständiges
Verbot von Streubombenmunition wird es nicht geben. Der Text für ein
künftiges Abkommen, der gestern Abend zum Abschluss der
Streubombenkonferenz in Dublin verabschiedet werden sollte, enthält eine
Reihe von Ausnahmen für solche Munitionstypen, die aufgrund ihrer
Einsatzbestimmung oder technischen Spezifikationen angeblich keine Gefahr
für Zivilisten darstellen. Durchgesetzt wurden diese Ausnahmen von acht
Nato-Staaten unter Führung Deutschlands und fünf weiteren Ländern.
Gemeinsam mit den USA sorgten Deutschland und andere europäische
Nato-Verbündete in Dublin auch dafür, dass das Abkommen seinen
Unterzeichnerstaaten Militäroperationen mit Nichtvertragsstaaten erlaubt,
die dabei Streubomben einsetzen.
Diese Bestimmung ist die größte Enttäuschung für medico international,
Handicap International und andere Nichtregierungsorganisationen (NRO),die
sich im Rahmen einer internationalen Koalition für ein umfassendes Verbot
engagiert hatten. Bis zuletzt bemühten sie sich gestern noch um die
Streichung des Vertragsartikels, wonach das Verbot, Streubombenmunition
einzusetzen, auf dem eigenen Territorium zu lagern oder den Einsatz durch
andere Staaten zu unterstützen, bei solch gemeinsamen Militäroperationen
(zum Beispiel innerhalb der Nato mit den USA) selbst für die
Vertragsstaaten ausgesetzt werden kann.
Kritisch bewertete Thomas Küchenmeister, Sprecher des Aktionsbündnisses
Landminen, gegenüber der taz auch die vorgesehenen Verbotsausnahmen. Zum
einen soll Streumunition erlaubt bleiben, die "ausschließlich für
Luftverteidigungszwecke entwickelt wurde". Nicht unter das Verbot fällt
zudem Streubombenmunition, die zur "Vermeidung" von Risiken für die
Zivilbevölkerung alle folgenden fünf technischen Bedingungen erfüllen muss:
Die Munition darf maximal zehn Submunitionen mit einem Gewicht von jeweils
mindestens vier Kilo enthalten, die nicht wahllos verschossen, sondern nur
gegen vorbestimmte Einzelziele eingesetzt werden können. Zudem muss die
Munition mit einem Selbstzerstörungsmechanismus und einer
Deaktivierungsvorrichtung ausgerüstet sein. Diese Bedingung erfüllt -
zumindest nach Herstellerangaben - die Smart-155-Artilleriemunition in den
Beständen der Bundeswehr.
Alle anderen Munitionstypen fallen unter das Verbot - darunter auch die M85
und M73, mit denen u. a. die Bundeswehr und die britischen Streitkräfte
ausgerüstet sind. Die Regierungen in Berlin und London hatten zunächst
Ausnahmen auch für diese Typen verlangt, weil sie wegen einer
Blindgängerquote von angeblich unter 1 Prozent ungefährlich für Zivilisten
seien.
Ein Erfolg ist für Küchenmeister, dass das Verbot sofort gilt, sobald das
Abkommen nach der Ratifikation durch mindestens 30 Staaten in Kraft tritt.
Innerhalb von acht Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens müssen die
verbotenen Munitionstypen zerstört werden - und damit 95 Prozent der
derzeitigen Bestände der Bundeswehr.
Handicap International ist es gelungen, in dem Abkommen weitgehende
Verpflichtungen der Vertragsstaaten zu medizinischen, psychologischen,
wirtschaftlichen und sozialen Hilfen für die Opfer von Streubombenmunition
auf ihrem Territorium sowie deren Angehörige durchzusetzen. Derartige
Bestimmungen zur Unterstützung von Opfern gab es bislang in keinem
internationalen Abkommen.
29 May 2008
## AUTOREN
Andreas Zumach
Andreas Zumach
## TAGS
Schwerpunkt Krieg in der Ukraine
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