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# taz.de -- Kommentar Deutsche Bahn: Keine Frage von Minuten
> Mehr Fahrgastrechte bei der Bahn: Auf das Kleingedruckte kommt es an.
> Nicht die Minuten sind entscheidend, sondern wie und bei wem die Kunden
> ihr Recht einklagen können.
Bild: Für das Gefühl einer tiefen Verbundenheit braucht es eben doch: Schotte…
Die Bundesregierung legt ein Gesetz vor, dass Bahnunternehmen bei
Zugverspätungen zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet - und was
macht die Deutsche Bahn? Sie freut sich.
Das Unternehmen findet, dass kommendes europäisches Recht damit sinnvoll
umgesetzt werde. Das stimmt misstrauisch. Tatsächlich ist es wenig
einleuchtend, dass die verantwortliche Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries (SPD) es unter Verweis auf anstehende europäische Regelungen
ablehnt, den Fahrgästen in Deutschland mehr Rechte einzuräumen: Erst bei
Verspätungen ab einer Stunde gibt es 25 Prozent des Fahrpreises zurück. Da
war der CSU-Kollege im Kabinett, Verbraucherschutzminister Horst Seehofer,
schon mal weiter. Er wollte immerhin, dass die Kunden schon ab 30 Minuten
Verspätung Geld bekommen.
Allerdings ist die Minutenfrage gar nicht unbedingt entscheidend. Viel
wichtiger ist, wie Fahrgäste ihre Ansprüche künftig anmelden können. Schon
jetzt bietet die Bahn ihren Kunden, die Opfer von langen Wartezeiten
wurden, ja Entschädigungen an. Der Fahrgast muss sich die Verspätung direkt
beim Schaffner oder, innerhalb von zwei Tagen, am Fahrkartenschalter
bestätigen lassen - nur um einen Gutschein beantragen zu können, der dann
ebenfalls umständlich eingelöst werden muss.
Bisher war das eine hübsche Strategie der Bahn, um auf dem Papier
Kundenfreundlichkeit zu demonstrieren, de facto aber um viele Zahlungen
herumzukommen. Die Bahn macht aus ihren Verspätungen sowie den daraus
resultierenden Entschädigungszahlungen zwar ein Geheimnis. Aber es ist
anzunehmen, dass viele Kunden auf eine Entschädigung verzichtet haben. Zu
umständlich, zu bürokratisch ist das Verfahren.
Beim künftigen Gesetz wird es deshalb also auf das Kleingedruckte ankommen,
das noch nicht im Entwurf fixiert ist: Bei wem und wie können die Kunden
ihre Entschädigung beantragen? Wird es enge Fristen geben? Noch müssen
Bundestag und Bundesrat Zypries Werk zustimmen. Sie haben also noch die
Möglichkeit, es im Sinne der Kunden zu präzisieren.
2 Oct 2008
## AUTOREN
Heike Holdinghausen
Heike Holdinghausen
## TAGS
Schwerpunkt Klimawandel
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