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# taz.de -- Gutachten zum Nutzen der Polizeikennzeichnung: Zwölf kennzeichnend…
> Ein Jura-Professor der FU hat 143 Verfahren gegen Berliner Polizisten
> untersucht. Sein Ergebnis: In zwölf Fällen hätte eine individuelle
> Kennzeichnung der Beamten die Arbeit der Ermittler erleichtert.
Bild: Wer sich darunter wohl verbirgt? Polizist im Einsatz.
Jahrelang wollte Polizeipräsident Dieter Glietsch einen Beweis, jetzt hat
er gleich ein Dutzend. Eine individuelle Kennzeichnung von Berliner
Polizisten hätte mindestens zwölf Ermittlungsverfahren gegen Beamte
erleichtert. Darunter auch Fälle mit Verletzten oder die Beleidigung eines
Anwalts (siehe Kästen). Zu diesem Schluss kommt der FU-Professor Klaus
Rogall, der 143 Fälle aus den Jahren 2006 und 2007 überprüft hat.
Polizeikritiker fordern seit Jahren eine individuelle Kennzeichnung.
Derzeit tragen je zehn Polizisten einer Einsatzhundertschaft die gleiche
Rückennummer. Glietsch selbst hatte Anfang 2008 die Untersuchung in Auftrag
gegeben. Er hatte stets angegeben, keinen Fall zu kennen, bei dem die
Aufklärung am Fehlen der Kennzeichnung gescheitert sei. Vergangene Woche
hatte der Polizeipräsident im Gespräch mit der taz aus dem Schlussabsatz
des Gutachtens zitiert. Darin kommt Rogall zu dem Fazit, dass "eine
individuelle Kennzeichnung die Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsorgane
nicht wesentlich erleichtern würde". Zwar wünscht Glietsch dennoch, dass
alle Polizisten künftig ihren Namen an der Uniform tragen, dies solle aber
weniger der Straftatermittlung dienen als vielmehr die Bürgernähe seiner
Truppe fördern. Zudem lehnt er eine Kennzeichnung gegen den Willen der
Personalvertreter ab. Die Gewerkschaft der Polizei hatte Glietschs
Vorschlag bereits vehement zurückgewiesen.
In dem nun der taz vorliegenden Gutachten begründet der Juraprofessor Klaus
Rogall sein Fazit vor allem mit der Annahme, dass die Zahl der
unberechtigten Anzeigen zunehme. Viele Betroffene wüssten nicht, dass beim
Polizeivollzug Körperverletzungen gerechtfertigt sein können. Das bestätigt
eine Vielzahl der von Rogall untersuchten Verfahren. Sie beruhen auf
Anzeigen von Betrunkenen oder Demonstranten, die offenbar jedes
gewalttätige Vorgehen der Polizei für strafbar halten. Hier kommt der
Jurist zu dem Schluss, dass eine Kennzeichnung schon deshalb nicht
weitergeholfen hätte, weil gar keine Straftat vorlag oder weil Beamten ein
"Erlaubnistatbestandsirrtum" zugestanden werden müsse. Danach blieben etwa
Polizisten, die einen taz-Mitarbeiter blutig schlugen, straffrei, weil sie
angeblich annahmen, dass der Journalist eine festgenommene Demonstrantin
nicht fotografieren, sondern befreien wollte.
Insgesamt sortiert Rogall 111 Fälle aus, darunter Beschwerden über
Pfeffersprayeinsätze, mit dem Argument, dass die Geschädigten aufgrund des
Sprays in ihren Augen ein Kennzeichen ohnehin nicht hätten wahrnehmen
können. Ähnlich argumentiert Rogall bei unübersichtlichen Lagen vor Ort.
Dennoch blieben zwölf Fälle übrig, bei denen trotz "schlüssiger
Strafanzeige" kein verdächtiger Beamter ermittelt werden konnte. Bei zehn
weiteren lasse sich nicht feststellen, ob die Kennzeichnung für die
Ermittler hilfreich gewesen wäre.
12 Dec 2008
## AUTOREN
Gereon Asmuth
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Gutachter spricht sich gegen die Kennzeichnungspflicht aus.
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Namensschildern zu versehen. Auch Grüne und Linke dafür. Doch die
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