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# taz.de -- Kommentar zu Polizeikennzeichnung: Rot-Rot muss Zeichen setzen
> Polizei-Kennzeichnung
Bild: Wer sich darunter wohl verbirgt? Polizist im Einsatz.
Eins muss man Dieter Glietsch lassen. Berlins Polizeipräsident gibt
überzeugend den Erneuerer seiner Behörde. Er plädiert für eine bürgernahe
Polizei, er hat maßgeblich dazu beigetragen, dass das Image der
Schlägetruppe verloren ging, er zeigt sich sogar aufgeschlossen für eine
namentliche Kennzeichnung seiner Beamten. Und zugleich erklärt er stets
überdeutlich, dass er als Polizeipräsident diese Utopien kaum umsetzen
kann.
Denn ein Polizeipräsident darf, ja er muss vielleicht sogar auf dem
Standpunkt beharren, dass er ohne Zustimmung der Mitarbeiter die Reform
nicht duchsetzen kann. Also nie.
Eine rot-rote Koalition aber muss das nicht. Sie darf nicht nur die
Interessen der Polizisten im Blick haben, sondern auch die der übrigen
Bevölkerung. Sie muss ein Zeichen setzen - an der Uniform jedes Polizisten.
Ganz einfach per Gesetz. Sie muss dafür sorgen, dass auch die letzten
Zweifel an der Polizeiarbeit ausgeräumt werden. Die sind mehr als
berechtigt, so lange es keine Kennzeichnungspflicht für die Beamten gibt.
Das schlagkräftigste Argument dafür liefert wieder einmal der
Polizeipräsident. Zwar kommt das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten zu
dem Schluss, dass eine Kennzeichnung die Ermittlungsarbeit nicht wesentlich
erleichtern würde. Wer aber die gesamte Analyse des FU-Juristen liest,
darf, ja muss sogar zu einem anderen Ergebnis kommen.
Nicht nur die zwölf Fälle, bei denen die Ermittlungen durch eine
Kennzeichnung erleichtert worden wären, sprechen eine deutliche Sprache.
Man muss davon ausgehen, dass eine weit größere Zahl erst gar nicht
angezeigt wird. Viele Betroffenen glauben nicht an eine Aufklärung, auch
weil die Beamten bisher nahezu unkenntlich sind. Selbst wenn sich die
meisten dieser Klagen am Ende als unberechtigt herausstellen. Sie müssen
geklärt werden können, denn jeder offene Fall nährt Ressentiments gegenüber
der Polizei.
12 Dec 2008
## AUTOREN
Gereon Asmuth
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Gutachten zum Nutzen der Polizeikennzeichnung: Zwölf kennzeichnende Fälle
Ein Jura-Professor der FU hat 143 Verfahren gegen Berliner Polizisten
untersucht. Sein Ergebnis: In zwölf Fällen hätte eine individuelle
Kennzeichnung der Beamten die Arbeit der Ermittler erleichtert.
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