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# taz.de -- Gekündigt wegen 1,30 Euro: Emmely will kämpfen
> Die Kündigung war im Februar für rechtskräftig erklärt worden. Jetzt will
> die entlassene Supermarktkassierin vor dem Bundesverfassungsgericht um
> ihr Recht kämpfen.
Bild: Barbara E., engagierte Gewerkschafterin: Aus ihrer Sicht ist die Kündigu…
BERLIN taz Der Fall der Berliner Kassiererin Barbara E. geht in die nächste
Runde. Die Supermarktkette Kaisers Tengelmann hatte ihr auf Verdacht
gekündigt hat, weil sie Getränkebons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen
haben soll. Am Mittwoch haben Barbara E., die auch unter dem Namen "Emmely"
bekannt ist, und ihr Rechtsanwalt Benedikt Hopmann nun
Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie
argumentieren, dass die bisherigen gerichtlichen Entscheidungen, die die
Verdachtskündigung für rechtens erklären, Grundrechte der Kassiererin
verletzt hätten.
Barbara E. wurde im Januar 2008 nach 31 Jahren unbeanstandeter
Betriebszugehörigkeit gekündigt. Im Februar 2009 wurde die Kündigung in
zweiter Instanz am Berliner Landesarbeitsgericht für rechtskräftig erklärt.
Selbst bei einem Verdacht sei das Vertrauen so nachhaltig gestört, dass
eine weitere Beschäftigung unzumutbar sei, argumentiert die Richterin am
Landesarbeitsgericht. Revision ließ sie nicht zu. Ob der Verdacht der
Wahrheit entsprach, musste beim Verfahren nicht bewiesen werden. Nach dem
Urteil steht Emmely so da, als hätte sie tatsächlich die 1,30 Euro
unterschlagen. Politiker quer durch die Parteien, darunter auch Horst
Seehofer und Franz Müntefering, haben das Urteil kritisiert.
Der Kündigung vorangegangen waren 2007 drei Streikwellen im Einzelhandel.
Emmely, engagierte Gewerkschafterin, war die Letzte an der Streikfront in
ihrer Filiale. Aus ihrer Sicht ist die Kündigung politisch. Kommt hinzu,
dass der Preisdruck im Einzelhandel immer mehr dazu führt, Minijobber mit
befristeten Verträgen einzustellen. Deren Stundenlohn: 6,25 Euro. Emmelys
Stundenlohn nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit: 13 Euro. "Die
Verdachtskündigung ist eine Möglichkeit, langjährige, teure
Mitarbeiterinnen loszuwerden", sagt Hopmann.
Die Verfassungsbeschwerde wurde vorsorglich eingereicht. Über sie wird erst
verhandelt, wenn die zweite Beschwerde gegen die Nichtzulassung der
Revision, die bis Ende April beim Bundesarbeitsgericht eingereicht wird,
entschieden ist. Die Verfahren werden Jahre dauern.
WALTRAUD SCHWAB
26 Mar 2009
## AUTOREN
Waltraud Schwab
## TAGS
Edeka
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Emmely".
Gefeuerte Kassiererin über Urteil: "Nur ein Vorwand"
Die frühere Kaisers-Kassiererin Barbara E. kann das Urteil des
Arbeitsgerichts zu ihrer Kündigung nicht nachvollziehen. Doch sie will
weiter für ihre Rechte kämpfen.
Landesarbeitsgericht urteilt über "Emmely": Kündigung wegen 1,30 Euro rechtens
Wegen Unterschlagung von zwei Leergutbons wurde Kassiererin Barbara E.
fristlos gefeuert. Sie habe das Vertrauen des Arbeitgebers Kaisers
missbraucht, so das Gericht.
Kommentar gefeuerte Kaisers-Kassiererin: Das Urteil ist eine Farce
Das Arbeitsgericht hat im Fall Emmely die Chance verpasst, eine Rechtslage
weniger kleinkariert und gemäß dem gesunden Menschenverstand auszulegen.
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