# taz.de -- nur eine weitere Test-Zeile: Das ist ein Platzhalter für den Titel | |
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Bild: Die schöne BU: Hallo Webmaster. | |
FREIBURG taz | Fast alle Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern | |
verstoßen selbst gegen das Grundgesetz. Dies ist das paradoxe Ergebnis | |
einer Studie des Freiburger Rechtsprofessors Dietrich Murswiek. In den | |
jährlichen Berichten der Verfassungsschutzämter werde nicht sauber getrennt | |
zwischen Organisationen, die nachweislich extremistisch sind, und bloßen | |
Verdachtsfällen, hat Murswiek herausgefunden. | |
Er hält Verfassungsschutzberichte als Mittel der streitbaren Demokratie | |
zwar für zulässig, allerdings dürften nur nachweislich verfassungswidrige | |
Organisationen an den "Pranger der Demokratie" gestellt werden. In | |
Verdachtsfällen solle der Verfassungsschutz erst mal den Verdacht klären, | |
bevor eine Organisation öffentlich zum Feind der | |
freiheitlich-demokratischen Grundordnung erklärt werde. Derzeit erfüllen | |
aber nur die Verfassungsschutzberichte von Berlin und Brandenburg diese | |
Forderung. | |
Das Bundesverfassungsgericht ging 2005 nicht ganz so weit, aber in eine | |
ähnliche Richtung. Auf Klage der rechten Wochenzeitung Junge Freiheit | |
entschieden die Richter, dass bloße Verdachtsfälle im | |
Verfassungsschutzbericht zwar erwähnt werden dürfen, jedoch müsse auch ein | |
"flüchtiger Leser" sofort erkennen, dass es sich nicht um eine nachweislich | |
verfassungswidrige Organisation handele. | |
Außerdem wurde von den Richtern damals moniert, dass auch Gastbeiträge und | |
sogar ein Leserbrief vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz benutzt | |
wurde, um eine möglicherweise verfassungsfeindliche Linie der JF-Redaktion | |
zu belegen. Seither wird die Zeitung nicht mehr in den Berichten des | |
Verfassungsschutzes aufgeführt. | |
Die grundsätzliche Anforderung des Verfassungsgerichts, dass | |
Verdachtsfälle, wenn sie schon in den Verfassungsschutzberichten aufgeführt | |
werden, jedenfalls deutlich als solche erkennbar sein sollten, hat Murswiek | |
nun zum Ausgang seiner Untersuchung genommen. Geprüft wurden dabei 63 | |
Berichte von Bund und Ländern für die Jahre 2005 bis 2008. Und sein Fazit | |
ist für die Behörden mehr als peinlich. Außer Berlin und Brandenburg, die | |
ja gar keine Verdachtsfälle auflisten, hat kein Land die von den | |
Verfassungsrichtern geforderte klare Unterscheidung eingeführt. | |
Ansatzweise wurde dies nur einmal in Baden-Württemberg versucht. Im Jahr | |
2006 gab es eine eigene Kategorie für rechtsextremistische Verdachtsfälle, | |
in der die Republikaner gelistet wurden. Die Linke, ebenfalls ein | |
Verdachtsfall, wurde damals aber ganz normal im Teil über Linksextremismus | |
gelistet. Der Bund änderte ab 2005 nur die Überschriften der Kapitel, wo es | |
jetzt jeweils heißt "Bestrebungen und Verdachtsfälle". Unter der neuen | |
Überschrift sind dann aber wieder nachweisliche und nur vermutete Fälle der | |
Verfassungswidrigkeit wild durcheinander aufgelistet. In | |
Nordrhein-Westfalen wird zumindest im Text auf die Unterschiede | |
hingewiesen, was aber für "flüchtige Leser" wohl nicht ausreichend deutlich | |
ist, findet Murswiek. | |
Wenn es nach ihm ginge, müssten Verdachtsfälle in den Bereichen Links-, | |
Rechts- und islamistischer Extremismus jeweils ein eigenes Unterkapitel | |
erhalten. Möglich wäre auch eine abgestufte Farbmarkierung, "Dunkelbraun | |
für nachweisliche Rechtsextremisten, Hellbraun für des Rechtsextremismus | |
verdächtige Organisationen". | |
16 Dec 2009 | |
## AUTOREN | |
Knut Texter | |
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