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Bild: Die schöne BU: Hallo Webmaster.
FREIBURG taz | Fast alle Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern
verstoßen selbst gegen das Grundgesetz. Dies ist das paradoxe Ergebnis
einer Studie des Freiburger Rechtsprofessors Dietrich Murswiek. In den
jährlichen Berichten der Verfassungsschutzämter werde nicht sauber getrennt
zwischen Organisationen, die nachweislich extremistisch sind, und bloßen
Verdachtsfällen, hat Murswiek herausgefunden.
Er hält Verfassungsschutzberichte als Mittel der streitbaren Demokratie
zwar für zulässig, allerdings dürften nur nachweislich verfassungswidrige
Organisationen an den "Pranger der Demokratie" gestellt werden. In
Verdachtsfällen solle der Verfassungsschutz erst mal den Verdacht klären,
bevor eine Organisation öffentlich zum Feind der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung erklärt werde. Derzeit erfüllen
aber nur die Verfassungsschutzberichte von Berlin und Brandenburg diese
Forderung.
Das Bundesverfassungsgericht ging 2005 nicht ganz so weit, aber in eine
ähnliche Richtung. Auf Klage der rechten Wochenzeitung Junge Freiheit
entschieden die Richter, dass bloße Verdachtsfälle im
Verfassungsschutzbericht zwar erwähnt werden dürfen, jedoch müsse auch ein
"flüchtiger Leser" sofort erkennen, dass es sich nicht um eine nachweislich
verfassungswidrige Organisation handele.
Außerdem wurde von den Richtern damals moniert, dass auch Gastbeiträge und
sogar ein Leserbrief vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz benutzt
wurde, um eine möglicherweise verfassungsfeindliche Linie der JF-Redaktion
zu belegen. Seither wird die Zeitung nicht mehr in den Berichten des
Verfassungsschutzes aufgeführt.
Die grundsätzliche Anforderung des Verfassungsgerichts, dass
Verdachtsfälle, wenn sie schon in den Verfassungsschutzberichten aufgeführt
werden, jedenfalls deutlich als solche erkennbar sein sollten, hat Murswiek
nun zum Ausgang seiner Untersuchung genommen. Geprüft wurden dabei 63
Berichte von Bund und Ländern für die Jahre 2005 bis 2008. Und sein Fazit
ist für die Behörden mehr als peinlich. Außer Berlin und Brandenburg, die
ja gar keine Verdachtsfälle auflisten, hat kein Land die von den
Verfassungsrichtern geforderte klare Unterscheidung eingeführt.
Ansatzweise wurde dies nur einmal in Baden-Württemberg versucht. Im Jahr
2006 gab es eine eigene Kategorie für rechtsextremistische Verdachtsfälle,
in der die Republikaner gelistet wurden. Die Linke, ebenfalls ein
Verdachtsfall, wurde damals aber ganz normal im Teil über Linksextremismus
gelistet. Der Bund änderte ab 2005 nur die Überschriften der Kapitel, wo es
jetzt jeweils heißt "Bestrebungen und Verdachtsfälle". Unter der neuen
Überschrift sind dann aber wieder nachweisliche und nur vermutete Fälle der
Verfassungswidrigkeit wild durcheinander aufgelistet. In
Nordrhein-Westfalen wird zumindest im Text auf die Unterschiede
hingewiesen, was aber für "flüchtige Leser" wohl nicht ausreichend deutlich
ist, findet Murswiek.
Wenn es nach ihm ginge, müssten Verdachtsfälle in den Bereichen Links-,
Rechts- und islamistischer Extremismus jeweils ein eigenes Unterkapitel
erhalten. Möglich wäre auch eine abgestufte Farbmarkierung, "Dunkelbraun
für nachweisliche Rechtsextremisten, Hellbraun für des Rechtsextremismus
verdächtige Organisationen".
16 Dec 2009
## AUTOREN
Knut Texter
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