# taz.de -- 1. Mai-Demonstrationen: Gewerkschaft für strengere Gesetze | |
> Berlins Innensenator Körting (SPD) warnt davor, zum 1. Mai Randale | |
> herbeizureden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft hingegen fordert | |
> strengere Strafgesetze gegen Landfriedensbruch. | |
Bild: Am Rande des "Myfest" im Mai 2009 in Berlin. | |
BERLIN dpa/afp | Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat davor | |
gewarnt, mögliche Gewaltausbrüche am 1. Mai herbeizureden. "Ich halte | |
nichts davon, jetzt irgendetwas herbeizuschreien. Ich halte viel mehr | |
davon, die Leute aufzufordern, friedlich zu demonstrieren", sagte Körting | |
dem Radiosender RBB-Info am Freitag. | |
Auch der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele kritisierte die Warnung | |
der Gewerkschaft der Polizei vor drohenden Todesopfern am 1. Mai. Im | |
Deutschlandradio Kultur sagte Ströbele, er halte diese Äußerungen für | |
"völlig unverantwortlich". So werde unnötig Stimmung geschürt. | |
Der Grünen-Politiker betonte, dass neben "ein paar besoffenen Kids, die | |
Randale toll finden", die Mehrheit der Teilnehmer mit politischen | |
Forderungen auf die Straße gehe. Zugleich halte er es für einen Fehler, | |
Steinewerfern zu unterstellen, unpolitisch zu sein. | |
Körting wies den Vorwurf zurück, dass die Behörden den Protest gegen die | |
geplante Neonazi-Demonstration behindern würden, indem sie die Route nicht | |
bekannt geben. Die Absicht sei vor allem, die Gesundheit der Einsatzkräfte | |
nicht unnötig zu gefährden, so der Minister. Bei früheren Veranstaltungen | |
hätten gewaltbereite Demonstranten die Strecke im Vorfeld präpariert, um | |
beispielsweise Ziegelsteine von den Dächern auf Polizisten und andere zu | |
werfen. | |
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat zum 1.Mai der Politik | |
vorgeworfen, im Kampf gegen Krawallmacher zu versagen. Ein effektiver Kampf | |
gegen gewalttätige Demonstrationen werde durch "völlig unzureichende | |
Strafgesetze" vereitelt, sagte Gewerkschaftschef Rainer Wendt in einem | |
Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung. Die Polizei versage bei diesem | |
Thema seit Jahren. | |
Es fehlten praxistaugliche Gesetze, mit denen sich Randalierer nach | |
Krawallen hart bestrafen ließen, so Wendt. So seien die Vorschriften zum | |
Landfriedensbruch viel zu eng gefasst: "In vielen Fällen müssen wir | |
Teilnehmer gewalttätiger Ausschreitungen laufenlassen, weil die bloße | |
Beteiligung daran nicht strafbar ist". | |
Ein aktives Handeln sei in großen Menschenmengen aber nicht immer | |
nachweisbar. "Diese Rechtslage hat den fatalen Effekt, dass die | |
Steinewerfer vom 1.Mai bei nächster Gelegenheit wieder auf der Straße | |
stehen", kritisierte der Gewerkschafter. | |
Im Paragraf 125 des Strafgesetzbuches (StGB) heißt es zum | |
Landfriedensbruch: "Wer sich an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder | |
Sachen oder Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit, die aus | |
einer Menschenmenge (...) mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter | |
oder Teilnehmer beteiligt (...)wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren | |
oder mit Geldstrafe bestraft (...). | |
Landfriedensbruch begeht also nicht, wer sich passiv verhält- auch wenn er | |
durch seine bloße Anwesenheit in der Menge den Polizeieinsatz gegen | |
Randalierer behindert. Erfolgt die Behinderung der Beamten aber | |
"absichtlich oder wissentlich", kann dies auch jetzt bereits eine Straftat | |
sein- zwar kein Landfriedensbruch, aber Strafvereitelung (Paragraf 258 | |
StGB). | |
30 Apr 2010 | |
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