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# taz.de -- 1. Mai-Demonstrationen: Gewerkschaft für strengere Gesetze
> Berlins Innensenator Körting (SPD) warnt davor, zum 1. Mai Randale
> herbeizureden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft hingegen fordert
> strengere Strafgesetze gegen Landfriedensbruch.
Bild: Am Rande des "Myfest" im Mai 2009 in Berlin.
BERLIN dpa/afp | Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat davor
gewarnt, mögliche Gewaltausbrüche am 1. Mai herbeizureden. "Ich halte
nichts davon, jetzt irgendetwas herbeizuschreien. Ich halte viel mehr
davon, die Leute aufzufordern, friedlich zu demonstrieren", sagte Körting
dem Radiosender RBB-Info am Freitag.
Auch der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele kritisierte die Warnung
der Gewerkschaft der Polizei vor drohenden Todesopfern am 1. Mai. Im
Deutschlandradio Kultur sagte Ströbele, er halte diese Äußerungen für
"völlig unverantwortlich". So werde unnötig Stimmung geschürt.
Der Grünen-Politiker betonte, dass neben "ein paar besoffenen Kids, die
Randale toll finden", die Mehrheit der Teilnehmer mit politischen
Forderungen auf die Straße gehe. Zugleich halte er es für einen Fehler,
Steinewerfern zu unterstellen, unpolitisch zu sein.
Körting wies den Vorwurf zurück, dass die Behörden den Protest gegen die
geplante Neonazi-Demonstration behindern würden, indem sie die Route nicht
bekannt geben. Die Absicht sei vor allem, die Gesundheit der Einsatzkräfte
nicht unnötig zu gefährden, so der Minister. Bei früheren Veranstaltungen
hätten gewaltbereite Demonstranten die Strecke im Vorfeld präpariert, um
beispielsweise Ziegelsteine von den Dächern auf Polizisten und andere zu
werfen.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat zum 1.Mai der Politik
vorgeworfen, im Kampf gegen Krawallmacher zu versagen. Ein effektiver Kampf
gegen gewalttätige Demonstrationen werde durch "völlig unzureichende
Strafgesetze" vereitelt, sagte Gewerkschaftschef Rainer Wendt in einem
Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung. Die Polizei versage bei diesem
Thema seit Jahren.
Es fehlten praxistaugliche Gesetze, mit denen sich Randalierer nach
Krawallen hart bestrafen ließen, so Wendt. So seien die Vorschriften zum
Landfriedensbruch viel zu eng gefasst: "In vielen Fällen müssen wir
Teilnehmer gewalttätiger Ausschreitungen laufenlassen, weil die bloße
Beteiligung daran nicht strafbar ist".
Ein aktives Handeln sei in großen Menschenmengen aber nicht immer
nachweisbar. "Diese Rechtslage hat den fatalen Effekt, dass die
Steinewerfer vom 1.Mai bei nächster Gelegenheit wieder auf der Straße
stehen", kritisierte der Gewerkschafter.
Im Paragraf 125 des Strafgesetzbuches (StGB) heißt es zum
Landfriedensbruch: "Wer sich an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder
Sachen oder Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit, die aus
einer Menschenmenge (...) mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter
oder Teilnehmer beteiligt (...)wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft (...).
Landfriedensbruch begeht also nicht, wer sich passiv verhält- auch wenn er
durch seine bloße Anwesenheit in der Menge den Polizeieinsatz gegen
Randalierer behindert. Erfolgt die Behinderung der Beamten aber
"absichtlich oder wissentlich", kann dies auch jetzt bereits eine Straftat
sein- zwar kein Landfriedensbruch, aber Strafvereitelung (Paragraf 258
StGB).
30 Apr 2010
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