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# taz.de -- Nach dem 1. Mai: Heftige Kritik an "Blockierse"-Thierse
> Wegen seiner Sitzblockade gegen Neonazis in Berlin fordert die
> Polizeigewerkschaft den Rücktritt von Bundestagsvize Thierse. Die
> Staatsanwaltschaft prüft, ob sein Handeln strafbar sein könnte.
Bild: Thierse - blockier 'se: So heißt mittlerweile sogar eine Gruppe bei Face…
BERLIN taz | Wegen seiner Sitzblockade gegen eine genehmigte Neonazidemo am
1. Mai in Berlin hagelt es heftige Kritik gegen den
Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Thierse (SPD). Der Chef der
Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, forderte ihn zum Rücktritt auf. Die
Staatsanwaltschaft prüft den Anfangsverdacht eines strafbaren Verhaltens.
Und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) wirft dem SPD-Politiker
"Arroganz gegenüber dem Staat" vor. Thierse hält sein Vorgehen für legitim.
"Wir haben auf friedliche Weise deutlich gemacht, was wir von den Neonazis
halten", sagte er der taz.
"Herr Thierse hat Einsatzkräfte der Polizei behindert", sagte
Polizeigewerkschaftschef Wendt. Das sei Nötigung. "Aber viel schlimmer ist,
dass jemand, der ein so hohes Staatsamt bekleidet, öffentlich Rechtsbruch
zelebriert." Thierse hatte zusammen mit dem Grünen-Bundestagsabgeordneten
Wolfgang Wieland, dem Bezirksbürgermeister von Berlin-Pankow und dem
Berliner Integrationsbeauftragten am Samstag rund 600 Rechtsextremisten im
Stadtteil Prenzlauer Berg aufgehalten. "Thierse, blockier se", rief die
Menge. Nach einer knappen Viertelstunde löste die Polizei die Sitzblockade
auf.
Die Staatsanwaltschaft Berlin prüft nun, ob das Vorgehen von Thierse und
seinen Mitstreitern strafbar sein könnte. In Betracht kämen Verstöße gegen
das Versammlungsgesetz und Nötigung, sagte ein Sprecher. Die Bewertung sei
schwierig. Erst wenn sich der Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung
bestätige, käme ein Ermittlungsverfahren in Frage. Zuvor müsste dann aber
Thierses Immunität aufgehoben werden. Thierse selbst ist verwundert über
die öffentliche Aufregung. "Zumal die Aufregung sich nicht gegen Hunderte
Neonazis richtet, sondern gegen vier Personen, die gewaltfrei und spontan
gegen sie demonstrierten", sagte er. Mit Gewalt oder Nötigung habe ihre
Aktion nichts zu tun. "Spontane Gegenkundgebungen sind erlaubt, wir haben
ja keinen physischen Widerstand geleistet", sagte er.
"Eine Straftat war das nicht", sagte Thierses Mitblockierer, der
Grünen-Abgeordnete und frühere Berliner Justizsenator Wieland. "Das war ein
friedlicher Akt zivilen Ungehorsams." Ob die Aktion aber ein Verstoß gegen
die Straßenverkehrsordnung oder eine andere Ordnungswidrigkeit gewesen sei,
das müssten andere entscheiden, so Wieland weiter.
4 May 2010
## AUTOREN
Wolf Schmidt
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