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# taz.de -- Kommentar: Staatsanwalt lässt Thierse laufen: Ein peinlicher Freis…
> Die Staatswanwaltschaft ermittelt nicht mehr wegen der Nazi-Blockade
> gegen den Bundestagsvizepräsidenten. Die Begründung ist abenteuerlich.
Bild: Das sitzt: Bundestagsvizepräsident Thierse ist für die Staatswanwaltsch…
Eigentlich ist die Strafe in Sachsen genauso hoch wie in Berlin: Für die
Blockade einer erlaubten Demonstration gibt es bis zu drei Jahre Haft oder
eine Geldstrafe. Doch die Anwendung ist unterschiedlich: Der
Linken-Fraktionsvorsitzende in Sachsen, André Hahn, soll für seine
Teilnahme an der Blockade einer Neonazi-Demo am 13. Februar in Dresden 500
Euro zahlen. Bei Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) will die
Staatsanwaltschaft dagegen das Verfahren in einem gleich gelagerten Fall
einstellen - doch die dafür gefundene Begründung ist ziemlich
abenteuerlich.
Als Thierse am 1. Mai eine Neonazi-Demo in Prenzlauer Berg blockierte,
entfernte er sich keineswegs freiwillig - wie die Staatsanwaltschaft
behauptet. Tatsächlich blieb er sitzen, obwohl die Polizei ihn mehrfach
namentlich aufforderte, die Straße zu räumen. Erst als die Beamten
begannen, ihn am Arm wegzuzerren, stand Thierse auf und ging. Von
"freiwillig" kann da keine Rede sein.
Genauso wirr ist auch das Argument der Staatsanwaltschaft, Thierses
Blockade habe lediglich 13 Minuten gedauert. Denn erstens stellt Paragraf
21 des Versammlungsgesetzes jede grobe Störung einer Demonstration unter
Strafe und nicht nur besonders lang dauernde grobe Störungen. Und zweitens
wäre Thierse - siehe oben - sicher noch viel länger sitzen geblieben, wenn
die Polizei sich nicht so schnell um ihn gekümmert hätte.
Die peinliche Begründung der Staatsanwaltschaft hinterlässt den Eindruck,
dass hier mit zweierlei Maß gemessen werden soll, um einen der höchsten
Repräsentanten des Staates zu schützen. Und das ist nun wirklich keine
überzeugende Demonstration des Rechtsstaates.
20 May 2010
## AUTOREN
Sebastian Heiser
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