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# taz.de -- Nach dem 1. Mai: Vier Mai-Krawallbrüder identifiziert
> Staatsanwaltschaft prüft Anfangsverdacht gegen Teilnehmer der Blockade
> gegen die Nazi-Demo. Die vier Rädelsführer werden heftig von SPD, CDU und
> FDP kritisiert. Dabei saßen sie keineswegs allein auf der Straße.
Bild: Anfangsverdacht besteht: Wolfgang Thierse hat am Samstag wirksam gegen Re…
Die Prominentenblockade gegen die Nazi-Demonstration am 1. Mai bekommt ein
juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft prüft den Anfangsverdacht
eines strafbaren Verhaltens, wie ein Sprecher am Montag sagte. Bisher sind
vier Verdächtige identifiziert. Neben Staatsrepräsentant Wolfgang Thierse
hatten sich auch Pankows Bürgermeister Matthias Köhne (SPD), der
Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland (Grüne) sowie Berlins
Integrationsbeauftragter Günter Piening an der Sitzblockade auf der
Bornholmer Straße beteiligt. Mindestens drei von ihnen waren vor Ort per
Polizeilautsprecher namentlich aufgefordert worden, die Straße zu
verlassen.
Das Blockade-Quartett wurde am Montag im Innenauschuss des
Abgeordnetenhauses heftig unter Beschuss genommen. Tom Schreiber (SPD)
kritisierte, Thierse habe seine Immunität schamlos ausgenutzt. Kurt Wansner
(CDU) forderte derweil Piening auf, sein Amt aufzugeben, "das er sowieso
nicht vernünftig ausübt". Und Björn Jotzo (FDP) meinte, Thierse sei
"offenbar der Kompass abhanden gekommen". Die Demokratie könne man nicht
mit einem Rechtsbruch verteidigen.
Laut Versammlungsgesetz macht sich strafbar, "wer in der Absicht, nicht
verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder
sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder
androht oder grobe Störungen verursacht". Thierse habe dennoch korrekt
gehandelt, sagt der Anwalt Jony Eisenberg. Er verteidigt den Fraktionschef
der Linken im Thüringer Landtag, Bodo Ramelow, dem Teilnahme an der
Blockade der Nazi-Demonstration am 13. Februar in Dresden vorgeworfen wird.
Weil die Polizei die Route des Berliner Nazi-Aufzugs verheimlicht habe,
habe Thierse das Recht gehabt, vor Ort spontan zu demonstrieren, so
Eisenberg. Zudem sei diese Blockade weder als Gewalt noch als grobe Störung
einzustufen. Nach Eisenbergs Auffassung hätte die Blockadeteilnehmer daher
sogar die Möglichkeit, umgekehrt die Polizei zu verklagen. Denn die habe
ihnen das grundgesetzlich garantierte Recht auf Versammlungsfreiheit nicht
zugestanden.
Die Staatswaltschaft hat alle rund 30 Teilnehmer der Blockade im Visier.
Auch die grünen Abgeordnetenhausmitglieder Benedikt Lux, Andreas Otto,
Stefan Ziller, die Bundestagsabgeornete Nicole Gohlke (Linke), sowie der
Landesvorsitzende der Grünen, Stefan Gelbhaar, waren vor Ort. "Das war
einfach notwendig", sagte Gelbhaar am Montag der taz. Wenn die
Staatsanwaltschaft die Aktion nun kriminalisieren wollten, "gehe ich damit
sehr gelassen um".
Der Zentralrat der Juden hat die Sitzblockade unterdessen als Akt der
Zivilcourage verteidigt. "Wenn jemand Gesicht zeigt gegen die Fratze des
Faschismus, dann verdient er Respekt", sagte Zentralrats-Vizepräsident
Dieter Graumann. "Jenseits aller juristischen Überlegungen, sollten wir
Thierse Bewunderung zollen, dass er sich engagiert hat gegen den braunen
Mob."
3 May 2010
## AUTOREN
Gereon Asmuth
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