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# taz.de -- Gegner der Griechenland-Hilfe: Eilantrag gescheitert
> Das Bundesverfassungsgericht lehnt einen Eilbeschluss gegen den deutschen
> Beitrag zum Hilfsprogramm für Griechenland ab. Die Richter halten sich
> dabei aber alle Möglichkeiten offen.
Bild: Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler Wilhelm Nölling, Karl Albrech…
FREIBURG taz | Das Bundesverfassungsgericht will nicht im Weg stehen, aber
weiter mitspielen. Am Samstag lehnte Karlsruhe einen Eilantrag ab, mit dem
fünf Professoren die erst am Freitag im Bundestag beschlossene
Griechen-Hilfe noch verhindern wollten. Die Richter erklärten die
Verfassungsbeschwerde allerdings nicht für unzulässig.
Erst am Freitagmittag hatten die Professoren eine von dem Erlanger
Staatsrechtler Karl-Albrecht Schachtschneider formulierte
Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Richter sagten alle sonstigen
Termine ab und berieten bis in die Nacht. Gänzlich unvorbereitet waren sie
freilich nicht. Am Mittwoch hatten sie bereits ein Vorab-Exemplar der
154-seitigen Klage erhalten.
Die Professorengruppe, die 1998 auch schon erfolglos gegen die Einführung
des Euro geklagt hatte, warnte diesmal, dass die Griechen-Kredite den
Euroraum zu einer "Inflationsgemeinschaft" machten. Die Hilfe widerspreche
zudem dem Vertrag über die Arbeitsweisen der EU, der die Haftung für
Schulden anderer Mitgliedsstaaten ausschließe. Da eine
Verfassungsbeschwerde nur bei Verletzung individueller Rechte möglich ist,
beriefen sich die Professoren auf ihr Grundrecht auf Eigentum. Per
einstweilige Anordnung sollte Karlsruhe sofort die Auszahlung der Hilfen
stoppen.
Nicht nur im Bundestag war letzte Woche alles ganz schnell gegangen. Auch
Karlsruhe zeigte Rasanz. Schon Samstagmittag signalisierte der Zweite Senat
unter Präsident Andreas Voßkuhle grünes Licht - für die Hilfen. Der Antrag
auf eine Eilanordnung wurde abgelehnt. Eine Folgenabwägung der
Verfassungsrichter ergab: Das Scheitern der Griechen-Hilfe könnte die
Stabilität der Währungsunion gefährden. Dagegen sahen die Richter keinen
wesentlichen Schaden für die Volkswirtschaft, falls Deutschland am Ende die
Griechen-Kredite abschreiben müsste. Auch das Eigentumsrecht der Kläger
wäre dadurch nicht irreversibel beeinträchtigt - selbst wenn sich die
Hilfen als verfassungswidrig herausstellten.
Inhaltlich nahmen die Richter keine Stellung, ob die Verfassungsbeschwerde
zulässig ist und wie ihre Erfolgsaussichten sind. Sie verzichteten damit
auch darauf, die Klage für "offensichtlich unzulässig" zu erklären, was
viele Beobachter für naheliegend gehalten hatten. So können die Richter
später noch grundsätzliche Überlegungen zur Währungsunion veröffentlichen.
Zugleich signalisierten sie, dass auch in der EU-Währungspolitik jederzeit
mit Karlsruher Interventionen zu rechnen ist oder zumindest gedroht werden
kann. (Az.: 2 BvR 987/10f)
9 May 2010
## AUTOREN
Christian Rath
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