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# taz.de -- Klage gegen Euro-Verfahren: Nur nichts falsch verstehen
> Es ist ein Pilotverfahren: Die Karlsruher Verfassungsrichter prüfen die
> deutschen Gesetze zur Finanzhilfe für Griechenland und den
> Euro-Rettungsschirm.
Bild: Es geht nur um Rechtsfragen: Über die richtige Strategie zur Bewältigun…
KARLSRUHE dapd | Das Bundesverfassungsgericht will sich nicht damit
befassen, ob die deutsche Beteiligung am Euro-Rettungsschirm und die
milliardenschweren Griechenland-Hilfen wirtschaftlich sinnvoll sind. "Wir
wollen hier keine ökonomische Debatte. Es geht hier um reine Rechtsfragen",
machte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Dienstag zu Beginn der
mündlichen Verhandlung in Karlsruhe deutlich.
Voßkuhle warnte vor "Fehlvorstellungen" hinsichtlich der vorliegenden
Verfahren. Über die Zukunft Europas und die richtige ökonomische Strategie
zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise innerhalb der Europäischen
Währungsunion werde in Karlsruhe "nicht verhandelt". Dies sei Aufgabe der
Politik und nicht der Rechtsprechung.
"Das Bundesverfassungsgericht hat aber die Grenzen auszuloten, die das
Grundgesetz der Politik setzt", sagte Voßkuhle. Der Gedanke der
Selbstbindung der Regierung und des Parlaments durch Verfassungsrecht sei
das Fundament des demokratischen Verfassungsstaates und müsse sich gerade
in der Krise bewähren.
Gemäß der Verhandlungsgliederung geht es vor dem Zweiten Senat vor allem
darum, ob das Haushaltsrecht des Bundestages wegen der gigantischen
Garantiesummen für pleitebedrohte Euro-Länder verletzt ist.
## Kläger befürchten Haftungs- und Transfergemeinschaft
Das deutsche Gesetz zum Euro-Rettungsschirm sieht vor, dass Deutschland mit
maximal 147,6 Milliarden Euro haften könnte - und zwar mit Bürgschaften für
Notkredite des Euro-Krisenfonds EFSF. Nach dem Gesetz zum ersten Hilfspaket
für Griechenland vom Mai 2010 übernimmt Deutschland überdies Bürgschaften
für Kredite der bundeseigenen Förderbank KfW an Griechenland in Höhe von
22,4 Milliarden Euro. Die erste Tranche für 2010 belief sich bereits auf
8,4 Milliarden Euro.
Gegen die beiden Gesetze klagen der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter
Gauweiler und eine Professorengruppe um den emeritierten Nürnberger
Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider, der sich der ehemalige
Thyssen-Chef Dieter Spethmann angeschlossen hat. Aus Sicht der Kläger
entwickelt sich die europäische Währungsunion durch die Milliardenbeihilfe
ohne ausreichende rechtliche Grundlage zu einer "Haftungs- und
Transfergemeinschaft". Der Artikel 125 des Lissabon-Vertrages lege
ausdrücklich fest, dass ein Mitgliedsland nicht für Verbindlichkeiten eines
anderen Mitgliedsstaates hafte oder eintrete. Durch die milliardenschweren
Hilfsmaßnahmen werde zudem die Stabilität des Euro gefährdet.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Peter Altmaier
(CDU), sieht dem Verfahren in Karlsruhe indes zuversichtlich entgegen. "Ich
bin sehr gelassen, weil ich mehrfach erfahren habe, dass das
Bundesverfassungsgericht sich zur europäischen Verantwortung der
Bundesrepublik Deutschland immer wieder bekannt hat", sagte Altmaier am
Dienstag in Berlin. "Soweit ich es als Jurist sehe, haben wir gute
Argumente."
Für die Bundesregierung wird in der Verhandlung Bundesfinanzminister
Wolfgang Schäuble (CDU) sprechen. Mit einem Urteil wird innerhalb von drei
Monaten gerechnet.
5 Jul 2011
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