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# taz.de -- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: FSK 18 für Tweets?
> Die Ministerpräsidenten der Länder haben den
> Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gebilligt, im Januar soll er inkraft
> treten. Kritiker befürchten Rechtsunsicherheiten und Probleme bei der
> praktischen Umsetzung.
Bild: Kind vor dem Computer.
Berlin apn/taz | Die Ministerpräsidenten der Länder haben am Donnerstag im
Rahmen der Konferenz der Regierungschefs der Länder in Berlin den
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gebilligt. Der Vertrag soll nach einer
Ratifizierung durch die Landesparlamente Anfang Januar 2011 inkraft treten.
Wichtigstes Detail beim Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Es wird eine
Alterskennzeichnung für Internet-Inhalte vorgeschrieben. Auf diese
Alterskennzeichnungen können dann Jugendschutz-Filter-Programme zugreifen,
die Eltern auf Computern, die von ihren Kindern genutzt werden,
installieren können. Geplant sind die Altersstufen 0, 6, 12, 16 und 18
Jahre. Die Sperrung bedenklicher Inhalte soll ausdrücklich "eine
freiwillige Entscheidung der Eltern" bleiben.
Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der deutschen
Internetwirtschaft (eco), stört sich an der Rechtsunsicherheit und
appellierte "eindringlich" an die Ministerpräsidenten, in der Begründung
zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag "noch vorhandene Schwächen
auszubügeln". So wäre klarzustellen, dass mit "Anbietern" Inhalte-Anbieter
gemeint sind und dass Jugendschutzprogramme nicht gelabelte Seiten in der
Standardeinstellung durchlassen müssen.
Andreas Bogk vom Chaos Computer Club (CCC) fragt nach der
Praxistauglichkeit des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Bevor es das
Internet gab, "in Zeiten von Fernsehen, Radio und Büchern" seien die
Anbieter "groß genug gewesen, um eine Mitgliedschaft in einem Forum der
freiwilligen Selbstkontrolle finanzieren zu können, wo
Jugendschutz-Experten eine Bewertung vornehmen". Im Internet würden aber
viel mehr Menschen Inhalte anbieten, als noch zu Zeiten der Massenmedien.
Wie das beispielsweise beim 140-Zeichen-Dienst Twitter funktionieren solle,
"ob jeder Tweet einzeln bewertet werden soll", darüber existiere auch noch
keine Vorstellung. Bogk wittert Netzblindheit: "Das Problem scheint den
Autoren des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags nicht einmal bewußt zu sein."
Lob hingegen kam vom Geschäftsführer des Bundesverbands Interaktive
Unterhaltungssoftware (BIU), Olaf Wolters: "Der neue
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ebnet den Weg für mehr Jugendschutz im
Internet, indem künftig Alterskennzeichen auch für Online-Spiele möglich
sind. Damit wird eine zentrale Lücke im Jugendmedienschutz beseitigt." Auch
der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck lobte am Donnerstag in
Berlin nach dem Beschluss die im Staatsvertrag geplante Alterskennzeichnung
als "richtungweisend und neu".
11 Jun 2010
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Schwerpunkt Überwachung
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