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# taz.de -- Prozess um das Kultur-Internetportal: Rückschlag für Perlentauche…
> Der Bundesgerichtshof wird wohl einen neuen Prozess um die
> Zusammenfassung von Buchkritiken anordnen. Geklagt hatten "Süddeutsche
> Zeitung" und "FAZ".
Bild: Perlentaucher.de lizensiert seine Zusammenfassungen von Buchrezensionen a…
Der Prozess um das Kulturinternetportal [1][Perlentaucher.de] dürfte in
eine neue Runde gehen. Der BGH deutete an, dass er die bisher für die
Website positiven Urteile aufheben und eine neue Verhandlung beim
Oberlandesgericht Frankfurt anordnen wird. Ganz am Ende dürften die Kläger,
"Süddeutsche Zeitung" und "FAZ", den Prozess aber doch überwiegend
verlieren.
Perlentaucher.de ist ein Internet-Portal, das täglich die Kulturseiten
großer Tageszeitungen zusammenfasst. Er finanziert sich überwiegend über
die Werbung, die Verlage auf der Perlentaucher-Seite schalten. Außerdem
werden Perlentaucher-Texte - vor allem Zusammenfassungen von
Buchrezensionen - auch an Internet-Buchläden lizensiert. Zunächst war
amazon Vertragspartner, jetzt ist es buecher.de. Dort finden sich zu vielen
Büchern neben dem Werbetext des Verlags auch die vom Perlentaucher
erstellten "Notizen".
Nur gegen diese Weiter-Lizensierung der Perlentaucher-Zusammenfassungen
klagen die Zeitungen. Dennoch sieht Thierry Chervel, der Geschäftsführer
des seit zehn Jahren bestehenden Perlentauchers, das Projekt existenziell
bedroht. "Wenn wir verlieren kämen zehntausende Euro an Prozess- und
Anwaltskosten auf uns zu."
Cornelie von Gierke, die Anwältin von "SZ" und "FAZ" wertet die
Perlentaucher-Zusammenfassungen als eine unerlaubte "Vervielfältigung" der
Original-Rezension. "Meist wird das Original zwar auf ein Viertel oder ein
Fünftel der Länge gekürzt, aber alle farbigen und prägnanten Formulierungen
der Orginal-Rezension bleiben erhalten."
Dem hielt Thierry Chervell entgegen, dass die Zeitungen hier nur einige
Extrembeispiele aus der Anfangszeit des Perlentauchers zum Gegenstand ihrer
Klage gemacht hätten. "Normalerweise geben wir den Inhalt der Rezension in
eigenen Worten wieder und zitieren nur punktuell". Doch auch bei den rund
zwanzig von "SZ" und "FAZ" beanstandeten Zusammenfassungen sah Reiner Hall,
der Anwalt des Perlentauchers, noch eine zulässige Inhaltsangabe. "Soweit
zitiert wurde, ist dies kenntlich gemacht und vom Zitatrecht gedeckt."
In der Vorinstanz beim Oberlandesgericht Frankfurt hatte der Perlentaucher
2007 gewonnen. Dort gingen die Richter von einer "freien Bearbeitung" der
Originalrezensionen aus. Schon das Kürzen anspruchsvoller Texte sei eine
eigenständige Leistung des Perlentauchers.
Diesen Ansatz hält der BGH aber für falsch, wie der Vorsitzende Richter
Joachim Bornkamm eingangs erklärte. Deshalb wird der BGH den Prozess wohl
zurückverweisen. Dann müssen die Frankfurter Richter in jedem Einzelfall
prüfen, ob eine zulässige Inhaltsangabe vorliegt oder eine unerlaubte
Weitergabe des Originals. "Es spricht eine Menge dafür, dass es
Inhaltsangaben sind", sagte Bornkamm. Das BGH-Urteil sollte erst am späten
Abend verkündet werden.
15 Jul 2010
## LINKS
[1] http://www.perlentaucher.de/
## AUTOREN
Christian Rath
Christian Rath
## TAGS
taz.gazete
Feuilleton
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