# taz.de -- Prozess um das Kultur-Internetportal: Rückschlag für Perlentauche… | |
> Der Bundesgerichtshof wird wohl einen neuen Prozess um die | |
> Zusammenfassung von Buchkritiken anordnen. Geklagt hatten "Süddeutsche | |
> Zeitung" und "FAZ". | |
Bild: Perlentaucher.de lizensiert seine Zusammenfassungen von Buchrezensionen a… | |
Der Prozess um das Kulturinternetportal [1][Perlentaucher.de] dürfte in | |
eine neue Runde gehen. Der BGH deutete an, dass er die bisher für die | |
Website positiven Urteile aufheben und eine neue Verhandlung beim | |
Oberlandesgericht Frankfurt anordnen wird. Ganz am Ende dürften die Kläger, | |
"Süddeutsche Zeitung" und "FAZ", den Prozess aber doch überwiegend | |
verlieren. | |
Perlentaucher.de ist ein Internet-Portal, das täglich die Kulturseiten | |
großer Tageszeitungen zusammenfasst. Er finanziert sich überwiegend über | |
die Werbung, die Verlage auf der Perlentaucher-Seite schalten. Außerdem | |
werden Perlentaucher-Texte - vor allem Zusammenfassungen von | |
Buchrezensionen - auch an Internet-Buchläden lizensiert. Zunächst war | |
amazon Vertragspartner, jetzt ist es buecher.de. Dort finden sich zu vielen | |
Büchern neben dem Werbetext des Verlags auch die vom Perlentaucher | |
erstellten "Notizen". | |
Nur gegen diese Weiter-Lizensierung der Perlentaucher-Zusammenfassungen | |
klagen die Zeitungen. Dennoch sieht Thierry Chervel, der Geschäftsführer | |
des seit zehn Jahren bestehenden Perlentauchers, das Projekt existenziell | |
bedroht. "Wenn wir verlieren kämen zehntausende Euro an Prozess- und | |
Anwaltskosten auf uns zu." | |
Cornelie von Gierke, die Anwältin von "SZ" und "FAZ" wertet die | |
Perlentaucher-Zusammenfassungen als eine unerlaubte "Vervielfältigung" der | |
Original-Rezension. "Meist wird das Original zwar auf ein Viertel oder ein | |
Fünftel der Länge gekürzt, aber alle farbigen und prägnanten Formulierungen | |
der Orginal-Rezension bleiben erhalten." | |
Dem hielt Thierry Chervell entgegen, dass die Zeitungen hier nur einige | |
Extrembeispiele aus der Anfangszeit des Perlentauchers zum Gegenstand ihrer | |
Klage gemacht hätten. "Normalerweise geben wir den Inhalt der Rezension in | |
eigenen Worten wieder und zitieren nur punktuell". Doch auch bei den rund | |
zwanzig von "SZ" und "FAZ" beanstandeten Zusammenfassungen sah Reiner Hall, | |
der Anwalt des Perlentauchers, noch eine zulässige Inhaltsangabe. "Soweit | |
zitiert wurde, ist dies kenntlich gemacht und vom Zitatrecht gedeckt." | |
In der Vorinstanz beim Oberlandesgericht Frankfurt hatte der Perlentaucher | |
2007 gewonnen. Dort gingen die Richter von einer "freien Bearbeitung" der | |
Originalrezensionen aus. Schon das Kürzen anspruchsvoller Texte sei eine | |
eigenständige Leistung des Perlentauchers. | |
Diesen Ansatz hält der BGH aber für falsch, wie der Vorsitzende Richter | |
Joachim Bornkamm eingangs erklärte. Deshalb wird der BGH den Prozess wohl | |
zurückverweisen. Dann müssen die Frankfurter Richter in jedem Einzelfall | |
prüfen, ob eine zulässige Inhaltsangabe vorliegt oder eine unerlaubte | |
Weitergabe des Originals. "Es spricht eine Menge dafür, dass es | |
Inhaltsangaben sind", sagte Bornkamm. Das BGH-Urteil sollte erst am späten | |
Abend verkündet werden. | |
15 Jul 2010 | |
## LINKS | |
[1] http://www.perlentaucher.de/ | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
Christian Rath | |
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