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# taz.de -- Anti-Produkt-Piraterie-Abkommen ACTA: Ein Schritt vor und zwei zur�…
> Beim Antipiraterieabkommen hakt es noch, wie der jetzt im Internet
> aufgetauchte Verhandlungstext zeigt. Streit gibt es vor allem über
> geografischen Markenschutz.
Bild: Dagegen würde selbst Acta machtlos sein: gefälschte Biermarken vom Mün…
Washington wird der Ort sein, an dem Ende des Monats weiter über das
geplante Antipiraterieabkommen Acta verhandelt wird - auch diesmal wieder
ohne große Öffentlichkeit. Allerdings ist schon durchgesickert, dass die
Gespräche wegen anhaltender Konflikte zwischen der EU und den USA ins
Stocken geraten sind.
Seit drei Jahren beraten 38 Staaten im Geheimen über den internationalen
Vertrag, mit dem weltweit Copyrightverstöße und Produktfälschungen bekämpft
werden sollen. Neben der EU und den USA nehmen unter anderen Japan,
Australien, Kanada und Mexiko teil.
Für politischen Sprengstoff sorgte bislang das geplante Arsenal, das Acta
gegen Copyrightverstöße im Internet mobilisiert. So sollen Internetprovider
in Zukunft haften, wenn ihre Nutzer das Urheberrecht verletzen. Straflos
sollten sie laut dem erstmals im April veröffentlichten
Acta-Verhandlungstext nur bleiben, wenn sie den Datenverkehr ihrer Kunden
nach Copyrightverstößen durchsuchen. Diese und weitere Acta-Regelungen
würden in den teilnehmenden Ländern erhebliche Änderungen der nationalen
Gesetzgebung erzwingen.
Allerdings sind nach der jüngsten Verhandlungsrunde Anfang Juli in Luzern
geplante Netzsperren für Internetnutzer, die wiederholt durch
Copyrightverstöße auffallen, anscheinend vom Tisch. Das geht aus der
jüngsten Version des Vertragstextes hervor, den die französische
Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net Ende vergangener Woche auf
ihrer Internetseite veröffentlichte. Allerdings seien EU-weite Regeln für
Internetsperren weiterhin vorstellbar, erklärte EU-Handelskommissar Karel
de Gucht zuletzt bei einer Anhörung vor EU-Parlamentariern. Auch bei der
Providerhaftung soll es bleiben.
Doch der nun einzusehende Entwurf mit seinem Dickicht aus Streichungen,
Optionsregeln und halbseitigen Fußnoten ist ein Protokoll der Uneinigkeit:
Erstmal sind auch die jeweiligen Positionen der Delegationen enthalten. "Es
gibt noch zahlreiche Unstimmigkeiten bei Acta", sagte de Gucht. Er warf den
USA "Heuchelei" bei zentralen Fragen der Verhandlungen vor.
Streit gibt es vor allem über den Schutz geografischer
Herkunftsbezeichnungen wie "Appenzeller", "Parmesan" oder "Tequila". Neben
klassischen Markenzeichen sollen auch geografische Bezeichnungen für
Lebensmittel unter dem Schutz von Acta stehen, verlangt die EU. Die USA
lehnen das ab. "Wir werden das nicht schlucken", erklärte de Gucht.
Eine "Lösung des kleinsten gemeinsamen Nenners" zeichnet sich laut dem
Handelskommissar unterdessen bei den umstrittenen Grenzkontrollen ab. Der
neueste Entwurf sieht nun keine verpflichtenden Kontrollen mehr vor.
Persönliches Gepäck und Datenträger könnten jedoch weiterhin auf Verdacht
durchsucht werden.
Kritiker befürchten, dass die Kontrollen auch dazu genutzt werden könnten,
lebenswichtige Nachahmermedikamente, sogenannte Generika, im Transit zu
beschlagnahmen. Indien, China und Pakistan haben das Abkommen auch aus
diesem Grund als einen Verstoß gegen die Regeln der Welthandelsorganisation
zum Schutz des geistigen Eigentums kritisiert. Acta-Unterhändler weisen die
Kritik jedoch zurück. Das Abkommen richte sich vor allem gegen
Produktpiraterie im gewerblichen Ausmaß, die auf dieser Grundlage
international mit Gefängnis- oder Geldstrafen bestraft werden können soll.
Die Meinungsverschiedenheiten zwischen Europa und Amerika lassen die
ursprünglich für dieses Jahr angepeilte Ratifizierung des Vertrages in
weite Ferne rücken. EU-Kommissar de Gucht erklärte schon einmal
vorsorglich, einen Durchbruch erwarte er in Washington nicht.
20 Jul 2010
## AUTOREN
Tarik Ahmia
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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