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# taz.de -- Erwartetes Aus für Duisburger Bürgermeister: Sauerland will seine…
> Nach dem Loveparade-Debakel wird der Duisburger Oberbürgermeister wohl
> abtreten müssen. Eine Abwahl soll dem 55-Jährigen Altersbezüge sichern.
Bild: Rücktrittsrenitenter Oberbürgermeister: Adolf Sauerland.
Das Ende von Adolf Sauerland (CDU) an der Duisburger Stadtspitze rückt
näher. Nach der FDP will jetzt wohl auch die SPD den von der Linkspartei
initiierten Abwahlantrag unterstützen. Damit wäre die für die
Antragsstellung notwendige Mehrheit im Stadtrat erreicht. Unterschreibt die
Hälfte der Ratsmitglieder den Antrag, kann sich frühestens zwei Wochen
später der Duisburger Rat mit ihm befassen. Der
Linkspartei-Fraktionsvorsitzende Hermann Dierkes geht von einer
Sondersitzung im September aus, in der das komplizierte Abwahlverfahren
eingeleitet werden kann.
Um den rücktrittsrenitenten Oberbürgermeister aus dem Amt zu befördern, ist
eine Zweidrittelmehrheit von 50 Stimmen im 75 Köpfe zählenden Rat nötig.
Die ist abhängig von der CDU, die über eine Sperrminorität an Mandaten
verfügt. Wie es heißt, soll sich Sauerland jedoch seiner Abwahl nicht
widersetzen wollen. Falls der Beschluss zustande kommt, müssen anschließend
die Bürger über die Zukunft Sauerlands abstimmen - wenn er nicht eine Woche
nach der Ratsentscheidung schriftlich auf sein Amt verzichtet. Mit diesem
"Verzicht" würde laut NRW-Gemeindeordnung "die Abwahl als erfolgt" gelten.
Es handelte sich also formal nicht um einen Rücktritt. Der Unterschied ist
wichtig - und dürfte auch der entscheidende Grund sein, warum Sauerland
trotz des großen Drucks von allen Seiten nicht bereits aufgegeben hat. Denn
eine freiwillige Amtsniederlegung käme dem 55-Jährigen teuer zu stehen.
Oberbürgermeister sind "Wahlbeamte in einem Beamtenverhältnis auf Zeit".
Ein "Rücktritt" Sauerlands würde daher bedeuten, seine Entlassung oder
Versetzung in den Ruhestand bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu
beantragen. Richten müsste er sein Schreiben an die neue Düsseldorfer
Regierungspräsidentin Anne Lütkes (Grüne). Auf seinen eigenen Antrag hin
dürfte diese ihn allerdings aufgrund seines zu jungen Alters nur im Falle
einer amtlich bescheinigten Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzen.
Wenn er um seine Entlassung nachsuchte, verlöre er das ihm ansonsten
zustehende Übergangsgeld - bis 2015 immerhin 71 Prozent seiner letzten
Bezüge als OB.
Nach Auffassung des Haushaltsexperten des Bundes der Steuerzahler NRW,
Heiner Cloesges, steht für Sauerland noch mehr auf dem Spiel: "Er verliert
dann nicht nur die Beamtenpension als Verwaltungschef, sondern auch seine
Altersbezüge als ehemaliger Berufsschullehrer." Der frühere Oberstudienrat
würde lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
1 Aug 2010
## AUTOREN
Pascal Beucker
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