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# taz.de -- Leutheusser-Schnarrenberger gegen Schaar: Miniüberwachung abgelehnt
> Die Justizministerin und die Grünen wehren sich gegen die Idee des
> Datenschutzbeauftragten Peter Schaar, Internetdaten zwei Wochen lang zu
> speichern.
Bild: Hoffentlich ist kein Scanner in der Nähe: Demonstrantin mit Barcode-Schm…
BERLIN taz | Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
bleibt kompromisslos. Sie sei weiter gegen jede Form der anlasslosen
Speicherung von Internet-Verbindungsdaten, sagte am Sonntag ein Sprecher
zur taz. Damit lehnt sie implizit auch den jüngsten Vorschlag des
Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar (Grüne) ab. Er hatte eine
zweiwöchige "kleine" Vorratsdatenspeicherung [1][vorgeschlagen.] Die
zugrundeliegende EU-Richtlinie fordert mindestens sechs Monate.
Am Wochenende bekam Schaar auch heftigen Gegenwind aus seiner eigenen
Partei. Der zuständige Abgeordnete Konstantin von Notz warnte auf dem
netzpolitischen Kongress der Grünen vor einem "Dammbruch". Und
Vorstandsmitglied Malte Spitz erklärte: "Wir Grüne treten für ein Ende der
Vorratsdatenspeicherung ein, für uns geht es nicht um das Wie, sondern um
das Ob." Eine Verkürzung der Speicherzeit reduziere zwar die Datenmenge,
öffne aber weiterhin Tür und Tor für massenhafte Überwachung.
Schaar antwortete in seinem Blog: "Eine Bewegung, die nicht in der Lage
ist, auf Gegenargumente einzugehen, läuft Gefahr, sich sektenähnlich zu
verhärten." Das von Leutheusser-Schnarrenberger und den Grünen befürwortete
anlassbezogene "Quick Freeze"-Verfahren werde von der Polizei
"nachvollziehbar" kritisiert, weil man nur solche Daten einfrieren könne,
die auch vorhanden seien. "Und das sind im Zeitalter von Flatrates immer
weniger", schreibt er. Immerhin wurde Schaars Vorstoß Anfang November bei
der jüngsten Konferenz der Datenschutzbeauftragten von vielen Kollegen
unterstützt.
Und das Bundesinnenministerium? "Die Justizministerin soll endlich einen
Gesetzentwurf vorlegen, der die entstandenen Sicherheitslücken schließt",
sagte ein Sprecher der taz. Darüber könne man dann diskutieren, nicht über
sonstige Vorschläge. Leutheusser-Schnarrenberger will erst einen Entwurf
vorlegen, wenn klar ist, ob und wie die EU ihre Vorgaben zur
Vorratsdatenspeicherung verändert.
Die Überprüfung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wird sich
aber noch lange hinziehen. Etwa im März will die EU-Kommission einen
Evaluationsbericht vorlegen, heißt es in Kommissionskreisen. Ein Vorschlag
zur Änderung der Richtlinie dürfte dann Ende 2011 vorliegen. Und damit
begännen erst die Verhandlungen von Ministerrat und EU-Parlament.
Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im März 2010 gibt es in
Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung mehr. Bis dahin mussten alle
Telefon- und Internetverbindungsdaten von den Providern ein halbes Jahr
festgehalten werden. Karlsruhe verlangte eine bessere Sicherung der Daten
gegen Missbrauch.
15 Nov 2010
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## AUTOREN
Christian Rath
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