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# taz.de -- Schaar für "kleine Vorratsdatenspeicherung": Zwei Wochen lang alle…
> Der Datenschutzbeauftragte schlägt im Streit mit Union und BKA einen
> Kompromiss vor: Eine Speicherung der Internetdaten von maximal zwei
> Wochen.
Bild: Will zwei Wochen lang nachprüfen können, wer da am Rechner saß: Bundes…
TRIBERG taz | Statt sechs Monate soll die Vorratsdatenspeicherung künftig
maximal zwei Wochen dauern. Dieses Kompromissangebot stellte Peter Schaar,
der Bundesdatenschutzbeauftragte, jetzt bei einem Symposium in Triberg vor.
Ab Anfang 2009 mussten Telefon- und Internetfirmen ein halbes Jahr lang
speichern, wer wann mit wem telefonierte und wer sich wann ins Internet
einloggte. Im Verdachtsfall wollte die Polizei auf diese Daten zugreifen.
Doch im März 2010 kippte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz. Die
Dateien seien nicht gut genug gesichert. Grundsätzliche Einwände gegen die
Vorratsspeicherung hatte Karlsruhe aber nicht.
Seitdem verlangt die CDU/CSU, dass Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) schnell einen neuen Gesetzentwurf
vorlegen soll. Doch die Ministerin, die die anlasslose Speicherung
abelehnt, wartet auf eine Überprüfung der zugrundeliegenden Richtlinie
durch die EU-Kommission. Wie diese ausgeht, ist bisher völlig offen. Falls
die EU-Richtlinie nicht geändert wird, muss Deutschland doch wieder eine
sechsmonatige Vorratsspeicherung einführen.
Peter Schaar will der EU-Kommission nun zumindest eine Alternative
aufzeigen. Eine zweiwöchige Speicherung der Internet-Verkehrsdaten genüge
in den meisten Fällen, um zu ermitteln, welcher Person eine bestimmte
IP-Adresse bei der Einwahl zugeordnet werden kann. So könnten die
Strafverfolger in Fällen von Internet-Kriminalität meist doch ermitteln.
Bisher hatten Schaar und andere Datenschützer nur ein "Quick
Freeze"-Verfahren wie in den USA angeboten. Im Verdachtsfall würden dabei
vorliegende Verkehrsdaten eingefroren. BKA-Chef Jörg Ziercke wies jedoch
darauf hin, dass US-Internetfirmen die Verkehrsdaten ihrer Kunden meist
lange aufbewahren, während sie nach dem strengen deutschen Datenschutz bei
Flatrate-Kunden sofort gelöscht werden. "Wo aber nichts gespeichert ist,
kann auch nichts eingefroren werden", betont Ziercke immer wieder.
Schaar schlägt als Kompromiss deshalb eine "kleine Vorratsdatenspeicherung"
vor, die er auch "Quick Freeze plus" nennt. "Eine Mindestpeicherung der
Daten von ein bis zwei Wochen ist ein viel geringerer Eingriff als eine
sechsmonatige Speicherung", sagte Schaar bei der Triberger Tagung des
baden-württembergischen Justizministeriums.
Nach dem Karlsruher Urteil haben die Provider die gespeicherten
Sechs-Monats-Daten sofort gelöscht. Derzeit speichern sie bei
Flatrate-Kunden (87 Prozent des Marktes) die Daten entweder gar nicht, zwei
Tage oder maximal sieben Tage. Das BKA fordert eine sechsmonatige
Speicherung, weil es IP-Adressen aus dem Ausland, etwa von einem
Kinderpornoring, oft erst mit mehrwöchiger Verspätung erhält und sie dann
keiner konkreten Person mehr zuordnen kann.
In einer früheren Fassung dieses Artikels wurde behauptet, die FDP vertrete
ein ähnliches Konzept wie Peter Schaar. Die FDP-Bundestagsfraktion betont
jedoch, dass sie keinerlei anlasslose Speicherung von Internetdaten
befürwortet und an der klassischen Quick-Freeze-Konzeption festhält.
12 Nov 2010
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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