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# taz.de -- Volksentscheid zu Wasserverträgen: Senat setzt Datum fest
> Die Verträge zum Verkauf der Wasserbetriebe liegen längst offen. Der
> Volksentscheid muss aus rechtlichen Gründen dennnoch sein. Er soll am 13.
> Februar 2011 durchgeführt werden.
Bild: Ein Gutachten zeigt, wie das Wasser wieder Berlin gehören könnte - ohne…
Der Volksentscheid über die Offenlegung der Wasserverträge soll am 13.
Februar erfolgen. Darauf hat sich jetzt der Senat festgelegt. Es ist
bereits der dritte Volksentscheid in Berlin, aber dennoch ein Novum: Denn
seine zentrale Forderung - die Veröffentlichung - ist bereits erfüllt.
Nachdem die taz die Verträge über die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe
Ende Oktober publik gemacht hatte, hatten auch Senat und die privaten
Teilhaber RWE und Veolia die Verträge ins Internet gestellt. Eine Absage
aber ist verfassungsrechtlich unzulässig.
Mit der Offenlegung war weitgehend die Forderung der Initiative "Schluss
mit den Geheimverträgen" erfüllt. Die hatte über 280.000 Unterschriften und
damit deutlich mehr als erforderlich gesammelt, um ein Gesetz
durchzusetzen, das genau diese Transparenz erzwungen hätte. Absagen aber
lässt sich der Volksentscheid nicht mehr: Liegen die nötigen Unterschriften
vor, muss er laut Landesverfassung stattfinden. Das Begehren gehöre nicht
mehr den Initiatoren, sondern dem Volk, sagte Innensenator Ehrhart Körting
(SPD) am Dienstag.
Das führt dazu, dass am 13. Februar in 1.200 Abstimmungslokalen rund 10.000
Wahlhelfer auf jene der 2,4 Millionen Berlinerinnen und Berliner warten
werden, die dennoch abstimmen wollen. Die Kosten gab Körting mit 1,6
Millionen Euro an. "Demokratie ist eben teuer", sagte der Innensenator.
Die einzige Möglichkeit, den Volksentscheid und die Millionenkosten zu
verhindern, bestünde darin, dass das Abgeordnetenhaus das geforderte Gesetz
unverändert übernimmt. Der Senat und die rot-rote Koalition halten aber
eine Passage für nicht verfassungsgemäß. Demnach wären alle Verträge, die
nicht komplett offengelegt würden, unwirksam. Das aber verstößt für Körting
gegen Artikel 14 des Grundgesetzes, in dem es um Eigentum und Enteignung
geht.
Körting geht davon aus, dass im Falle eines erfolgreichen Volksbegehrens
RWE und Veolia - sie halten 49,9 Prozent der Anteile der Wasserbetriebe -
sofort beim Verfassungsgericht gegen das Gesetz klagen. "Ich gehe davon
aus, dass ich keinen Finger rühren muss", sagte Körting.
Ein erfolgreicher Volksentscheid braucht nicht nur eine Mehrheit, sondern
auch die Zustimmung von mindestens einem Viertel aller Wahlberechtigten -
rund 640.000. Keiner der beiden bisherigen Volksentscheide erfüllte beide
Bedingungen. STEFAN ALBERTI
24 Nov 2010
## AUTOREN
Stefan Alberti
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