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# taz.de -- Bewegung im Wasserstreit: RWE gibt beim Wasser nach
> Der Konzern ist bereit, mit dem Senat über den Verkauf seiner Anteile zu
> reden.
Bild: Ein Gutachten zeigt, wie das Wasser wieder Berlin gehören könnte - ohne…
Die RWE schließt einen Verkauf ihrer Anteile an den Berliner
Wasserbetrieben an das Land nicht mehr aus. Das Unternehmen sei zwar
grundsätzlich an der Fortsetzung des Engagements interessiert, sagte
Sprecherin Annett Urbaczka am Sonntag. "Angesichts der veränderten
politischen Beschlusslage gilt aber auch: Wenn wir als privater Investor
nicht mehr willkommen sind, stehen wir für Gespräche bereit, um nach einer
Lösung zu suchen."
1999 hatte die große Koalition unter Eberhard Diepgen (CDU) 49,9 Prozent
der Wasserbetriebe verkauft. Um einen hohen Preis zu erzielen, sicherte der
Senat den Käufern damals eine Gewinngarantie zu, die sich bis heute in
steigenden Wasserpreisen auswirkt. Zur Empörung der Berliner: Über 280.000
Menschen unterschrieben in den vergangenen Monaten für das Volksbegehren
des Wassertisches. Die taz veröffentlichte die umstrittenen Verträge Ende
Oktober im Internet. Der Senat und die Privaten legten sie keine zwei
Wochen später auch offiziell offen.
Um die Wasserpreise in Zukunft wieder senken zu können, erwägt der Senat
auch die Rekommunalisierung. So beschloss die SPD auf ihrem Parteitag vor
einer Woche, dass die Wasserbetriebe wieder in die öffentliche Hand kommen
sollen. Bislang scheiterte das Vorhaben allerdings an der RWE und dem
anderen privaten Anteilseigner Veolia, die einen Rückverkauf ausschlossen.
Anders als die RWE hält Veolia an dieser Position fest. "Wir bleiben bei
einem Nein", sagte Matthias Kolbeck, der Sprecher von Veolia Wasser, am
Wochenende. Die Anteile des Unternehmens stünden nicht zum Verkauf. Veolia
sei aber nach wie vor bereit, mit dem Land über die Vertragsmodalitäten zu
sprechen.
Der Senat begrüßte am Sonntag die Bereitschaft der RWE, in Verhandlungen
einzutreten. Auf die Frage, ob er es auch für sinnvoll halte, nur die
RWE-Anteile zurückzukaufen, sagte Wirtschaftssenator Harald Wolf
(Linkspartei) der taz: "Wenn einer der privaten Anteilseigner dazu bereit
ist, wird der Senat über einen Rückkauf verhandeln."
Eine andere, für das Land sicherlich billigere Option wäre die Anfechtung
der Verträge vor Gericht. Ein Rechtsgutachten kam bereits 2003 zu dem
Schluss, dass die Gewinngarantie verfassungswidrig ist. Der Senat lehnt den
juristischen Weg aber ab, weil er ihn für nicht aussichtsreich hält.
21 Nov 2010
## AUTOREN
A. Lang-Lendorff
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