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# taz.de -- URTEIL: A 281 rechtswidrig geplant
> Das Bundesverwaltungsgericht gibt den Klagen der Bürgerinitiativen gegen
> die weitere Planung der A 281 Recht: Der Monsterknoten in Kattenturm ist
> "unvollziehbar".
Bild: Norbert Breeger (links), BI-Sprecher, hatte Bausenator Reinhard Loske sch…
Mit einem vollen Erfolg endete die Klage der Bürgerinitiativen um den Bau
der A 281: "Rechtswidrig" und daher "nichtvollziehbar" seien die
Planungsbeschlüsse des Bremer Senats, hat das Bundesverwaltungsgericht
gestern in seinem Urteil festgestellt.
Und sich den Argumenten der Anwälten der Bürgerinitiative in wichtigen
Punkten angeschlossen. Die hatten darauf hingewiesen, dass die
Trassenplanung nicht dem entspricht, was das Bremer Stadtparlament einmal
als gültigen Flächennutzungsplan beschlossen hatte. Das sei lange her und
egal, hatte das Bauressort argumentiert. Keineswegs, stellte nun das
Gericht fest: Mit dem Flächennutzungsplan beschließt das Kommunalparlament
einen gültigen Rechtsrahmen für die Planung, über den sich die
Landesbehörde auch dann nicht hinwegsetzen darf, wenn die zuständigen
Beamten in einem Stadtstaat zu derselben Behörde gehören. "Hätte die
Beklagte erkannt, dass sie an den Flächennutzungsplan gebunden war, hätte
sie die Südvariante bereits bei einer Grobanalyse ausscheiden müssen."
Diese Grundsatzfrage ist auch für die Planung des Tunnels in Seehausen
relevant. Auch hier war den Anwohnern vor Jahren ein Flächennutzungsplan
präsentiert worden mit einem langen Tunnel. Dann wurde ein kurzer Tunnel
geplant - näher an den Wohngebieten. Auch die Seehauser Bürgerinitiative
klagt in Leipzig gegen die Planung eines "kurzen" Tunnels und müsste, falls
der Bremer Senat keinen Rückzieher macht, dort genauso recht bekommen.
Der zweite Punkt, in dem die Leipziger Richter die Bremer Planung
beanstanden, betrifft direkt den von den Anwohnern kritisierten
"Monsterknoten": Bei der Frage, ob die "Querspange" zur Entlastung der
Kreuzung Kattenturmer Heerstraße erforderlich ist, weist der
Planfeststellungsbeschluss "Ermittlungs- und Bewertungsdefizite auf", so
die Richter. SPD und Grüne hatten schon vor dem Urteilsspruch erklärt, dass
diese Querspange nicht gebaut werden dürfe, nun ist sie höchstrichterlich
gekippt.
Verkehrssenator Reinhard Loske (Grüne) meinte nach dem Urteil, er wolle nun
"eine anwohnerfreundliche Neuplanung des Autobahnknotens" in Auftrag geben.
Beim Bund wolle er sich dafür einsetzen, dass die beiden ausstehenden
Bauabschnitte - wie von den Anwohnern seit Jahren und nun auch vom Gericht
gefordert - gemeinsam geplant werden.
Von einem "Sieg auf der ganzen Linie" sprach BI-Sprecher Norbert Breeger
auf der Rückfahrt von Leipzig. Auch für die Übergangsregelung gebe es einen
deutlichen Hinweis des Gerichtes: Der Verkehr könne über die bisher nur
halb gebaute "Rampe" auf die Neuenlander Straße fließen - bis der neue
Knoten mit Anschluss nach Brinkum fertig ist.
Über den "Erfolg der Demokratie" und die "schallende Ohrfeige für die
politisch Verantwortlichen in Bremen" freuen sich die Linken. Matthias
Güldner (Grüne) äußerte sich zurückhaltender, er spricht von der "Chance",
bei der anstehenden neuen Planung "die jahrelangen Anstrengungen der
Anwohner" zu würdigen.
24 Nov 2010
## AUTOREN
Klaus Wolschner
Klaus Wolschner
## TAGS
Bremen
Flughafen
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