# taz.de -- Zusammenlegung BKA und Bundespolizei: Superpolizei weckt Sorgen | |
> Das Grundgesetz begrenzt die Aufgaben von Bundeskriminalamt und | |
> Bundespolizei – auch nach einer Fusion. Das mindert die Angst vor einer | |
> Superbehörde. | |
Bild: Ein Beamter der Elite-Polizeieinheit "GSG9". | |
Verstößt die geplante Fusion von Bundeskriminalamt und Bundespolizei gegen | |
das Grundgesetz? Nachdem eine von Innenminister Thomas de Maizière | |
eingesetzte Kommission diese am Donnerstag vorgeschlagen hat, äußerten nun | |
zahlreiche Politiker "verfassungsrechtliche Bedenken" - vom bayerischen | |
CSU-Innenminister Joachim Herrmann über die FDP-Fraktionsvize Gisela Piltz | |
bis hin zur Linken-Politikerin Ulla Jelpke. Alle machen sich Sorgen, dass | |
die neue Super-Bundespolizei zu sehr in Befugnisse der Länder eingreifen | |
wird. | |
Diese Sorge ist allerdings schon deshalb nicht angebracht, weil der Bund | |
bei der Fusion gar keine neuen Befugnisse bekommen soll. Vielmehr sollen | |
nur zwei Bundesbehörden verschmolzen werden. Wenn der bisherige Zustand die | |
Rechte der Länder nicht verletzt, ist auch eine fusionierte | |
Super-Bundespolizei kein Verstoß gegen Länderrechte. | |
Im Grundgesetz steht zwar nirgends ausdrücklich, dass die Polizei | |
Ländersache ist. Allerdings liegen alle Aufgaben bei den Ländern, soweit | |
die Verfassung eine Aufgabe nicht ausdrücklich dem Bund zugewiesen hat. Im | |
Bereich der Polizei ist der Bund traditionell für den Grenzschutz | |
zuständig. Außerdem ist im Grundgesetz ausdrücklich die Einrichtung des | |
Bundeskriminalamts geregelt; es dient der "Zusammenarbeit von Bund und | |
Ländern" im Bereich der Kriminalpolizei. Dabei führt es als Zentralstelle | |
Datenbanken wie die Fingerabdruckdatei Afis. Außerdem ermittelt das BKA in | |
vielen Bereichen der schweren und terroristischen Kriminalität. Seit 2009 | |
ist das BKA auch für die präventive Abwehr des internationalen Terrors | |
zuständig. Damals wurde ausdrücklich das Grundgesetz geändert. | |
Der Bundesgrenzschutz (BGS) wurde 2005 in Bundespolizei umbenannt, ohne | |
dass das Grundgesetz geändert wurde. Die entscheidende Veränderung seiner | |
Aufgaben erfolgte schon in den 90er Jahren, als sich die europäischen | |
Binnengrenzen öffneten und der Grenzschutz unwichtiger wurde. Als Ausgleich | |
übernahm der BGS die Bahnpolizei, damit die Bahn von einer Behörde in ein | |
Unternehmen umgewandelt werden konnte. Dagegen klagte erfolglos das Land | |
Nordrhein-Westfalen. Der Bund sei schon zu Bundesbahnzeiten für die | |
Bahnpolizei zuständig gewesen, entschied das Bundesverfassungsgericht 1998. | |
Allerdings setzte Karlsruhe der weiteren Expansion Grenzen. Der BGS müsse | |
"sein Gepräge als Polizei mit begrenzten Aufgaben" behalten, hieß es in dem | |
Urteil von 1998. Das gilt auch für die umbenannte Bundespolizei. | |
De Maizières Kommission begründet die Fusionspläne mit Synergien bei der | |
Beschaffung und Flexibilität beim Personaleinsatz. Außerdem könnten so die | |
kriminal- und schutzpolizeilichen Aufgaben von BKA und Bundespolizei neu | |
geordnet werden. Befürchtungen bezüglich der Länderrechte können sich also | |
nicht auf die konkreten Fusionspläne beziehen - sondern allenfalls auf | |
mögliche spätere Begehrlichkeiten. | |
10 Dec 2010 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
## TAGS | |
Schwerpunkt Überwachung | |
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