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# taz.de -- Klimakompromiss vor Gericht: Bolivien klagt gegen Cancun-Beschluss
> Bolivien klagt wegen Verstoß gegen das Konsensprinzip vor dem
> Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Bisher gab es noch keinen
> vergleichbaren Fall.
Bild: Nur auf Sand gebaut? Bolivien will gegen den Beschluss der Klimakonferenz…
Bolivien will gegen den von der Regierung Morales als "völlig unzureichend"
empfundenen Kompromissbeschluss des Klimagipfels von Cancún gerichtlich
vorgehen. Nach seinem gescheiterten Versuch, den am Samstag von 193 der 194
Teilnehmerstaaten gefassten Beschluss per Veto zu verhindern, kündigte
Boliviens UN-Botschafter Pablo Solón gestern eine Klage seines Landes beim
Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag an.
Die Regierung Morales begründet ihre Klage mit dem "Verstoß" der
Konferenzpräsidentin, Mexikos Außenministerin Patricia Espinosa, gegen das
in den UNO-Regularien vorgeschriebene Konsensprinzip. Espinosa hatte den
Gipfel-Kompromiss trotz Widerspruchs der bolivianischen Delegation per
Hammerschlag für beschlossen erklärt mit der ungewöhnlichen Begründung, das
Konsensprinzip verlange "keine Einstimmigkeit". Die Vorbehalte Boliviens
würden in den Konferenzdokumenten vermerkt werden.
Botschafter Solón kritisierte die Missachtung der bolivianischen Haltung
als "Anschlag auf die Regeln des Rahmenabkommens über den Klimaschutz".
Heute sei Bolivien betroffen, morgen könne es jedes andere Land treffen.
Das Konsensprinzip dürfe nicht aufgegeben werden. Für dessen Beibehaltung
und gegen Mehrheitsentscheidungen hatte sich nach dem gescheiterten
Klimagipfel von Kopenhagen im Januar auch der damalige Klimachef der UNO,
Ivo de Boer, ausgesprochen.
Für die Klage Boliviens gibt es in der Völkerrechtsgeschichte seit Gründung
der UNO im Jahre 1945 keinen Präzedenzfall. Offen ist zudem, ob der für
zwischenstaatliche Streitfälle zuständige IGH die Klage überhaupt annimmt.
Doch selbst wenn es zu einem Verfahren kommt und der IGH der bolivianischen
Klage stattgibt und einen Verstoß gegen das Konsensprinzip feststellt,
hätte dies kaum praktische Auswirkungen. Denn auch die Gründe für das Veto
Boliviens gegen die Beschlussvorlage von Cancún sind ja sehr ungewöhnlich.
Üblicherweise drohen Staaten bei UNO-Verhandlungen und -Konferenzen mit dem
Veto, wenn ihnen eine Beschlussvorlage zu weit geht, weil sie zu konkrete,
zu verbindliche und zu weitreichende Verpflichtungen enthält. In der Regel
führen derartige Vetodrohungen dann zur Aufweichung der Beschlussvorlage.
Die bolivianische Regierung hingegen versagte der Beschlussvorlage von
Cancún die Zustimmung, weil sie ihr nicht weit genug ging und weil sie
keine ausreichende Verpflichtungen der Teilnehmerstaaten zu Maßnahmen zum
Klimaschutz enthält. Der Beschluss hindert Bolivien aber nicht daran,
weitergehende Maßnahmen zu ergreifen.
13 Dec 2010
## AUTOREN
Andreas Zumach
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