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# taz.de -- Bundesjustizministerium plant Gesetz: Per Knopfdruck gegen Abofallen
> Weil es in der EU bislang keine gemeinsame gesetzliche Lösung gegen
> Online-Abofallen gibt, prescht das Bundesjustizministerium vor. Doch die
> Abzocker sind schon weiter.
Bild: Verbraucherschützer sagen: Einfach nicht bezahlen!
Was auf EU-Ebene bislang nicht glückte, könnte nun vorerst im nationalen
Alleingang geregelt werden. Das Bundesjustizministerium (BMJ) arbeitet
intensiv an einem Anti-Abofallen-Gesetz und plant, wie der "Spiegel" Anfang
der Woche berichtete, es bereits 2011 in Kraft treten lassen.
Internet-Abofallen sind seit Jahren ein Ärgernis. Immer wieder fordern
Verbraucherschützer die Politik auf, etwas zu tun, weil schon wieder
Hunderte Nutzer betroffen sind. Doch das Treiben geht munter weiter: Nutzer
klicken angeblich kostenlose Seiten mit Rezepten, Outlet-Laden-Listen oder
Software-Downloads an und wenig später kommen dann teure Jahresrechnungen.
Zahlt man nicht, hagelt es Mahnungen, was so manchen Nutzer verängstigt.
Dabei sollen die Täuschungsmanöver, auf denen die Abofallenberuhen, nicht
direkt verboten werden. Stattdessen plant das BMJ eine sogenannte
"Buttonlösung", bei denen Betreiber von Internet-Abonnementangeboten eine
Informationseite zwischenschalten müssen, die konkrete Preisangaben macht
und betont, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Erst
wenn der Nutzer danach einen Knopfdrückt und damit sein Einverständnis
erklärt, darf auch abgerechnet werden.
Noch lässt sich nicht sagen, ob der BMJ-Entwurf das Problem endgültig lösen
wird oder ob nur die gröbsten Abofallen-Tricks künftig flachfallen. Einst
ging es von Seiten der Abofallen-Steller darum, möglichst viele Adressen
von unbedarften Nutzern zu sammeln und ihnen Rechnungen und Mahnungen zu
schicken. Ein bestimmter Prozentsatz zahlte dann tatsächlich, schon hatte
sich die Abofalle gelohnt.
Geht es nach dem BMJ, wird die zwangsweise zwischengeschaltete Abfrageseite
Nutzer nun davon abhalten, in die Falle hineinzutappen. Die Abzocker haben
ihre Methoden aber längst optimiert. Die jüngste Masche ist die Abzocke mit
dem mobilen Internet. Dabei setzen Unternehmer, die sich
Verbraucherschützern zufolge am Rande der Legalität bewegen, auf das
sogenannte WAP-Billing.
Netzbetreiber übertragen damit Identifikationsmerkmale, über die ein
Anbieter mobiler Internetdienste Handy-Besitzer aufspüren kann. Der Nutzer
merkt meist nichts davon. Klickt er in seinen Smartphone-Browser auf einen
Button - in manchen Fällen reichte in der Vergangenheit das Anklicken eines
Banners -, wird im Hintergrund ein Bezahlvorgang ausgelöst, der, so
berichtete kürzlich das Fachmagazin "c't", teure Tagesabos umfassen kann.
Die Kosten werden bequem über die Mobilfunkrechnung eingezogen. Das hat für
die Abzocker Vorteile, für die Kunden Nachteile: Beschwert sich das Opfer,
muss es sich mit seinem Netzbetreiber herumschlagen und riskiert
gegebenenfalls die Sperre des Anschlusses wegen offener
Rechnungsbestandteile. Dagegen hilft nur, das kaum bekannte WAP-Billing
beim Mobilfunkanbieter abstellen zu lassen. Ein Anruf bei der Hotline des
Netzbetreibers hilft normalerweise weiter.
Beim Bundesverband der Verbraucherzentralen hofft man, dass das BMJ die
lange Zeit bis zur Vorbereitung seines Anti-Abo-Abzocke-Gesetzes genutzt
hat, um auch Handy-Kostenfallen in die Pläne einzubeziehen. Technisch wäre
das problemlos möglich, auf Seiten der Netzbetreiber ließe sich eine
automatische Abfrage problemlos einrichten. Gut möglic , dass die
Abofallengauner dann einfach zur nächsten Methode weiterziehen.
Solange es keine gesetzliche Regelung gegen Abofallen gibt, bleibt noch ein
Tipp von Verbraucherschützern: Rechnungen am besten ignorieren. In vielen
Fällen geben die Abzocker dann einfach auf.
15 Dec 2010
## AUTOREN
Ben Schwan
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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