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# taz.de -- Werbebanner-Abofallen für Smartphones: Abzocke mit Apps
> Profiteure nutzen Werbebanner in iPhone- und Android-Anwendungen, um
> Nutzer mit wenigen Klicks in teure Abofallen zu locken. Und die
> Netzbetreiber stellen die Rechnung.
Bild: Ein Klick auf ein Werbebanner - und plötzlich hat man ungewollt ein neue…
Für moderne Smartphones gibt es zahllose kostenlose Anwendungen - vom Spiel
bis zum Infoangebot. Um diese finanzieren zu können, setzen die
Programmierer zunehmend auf Werbebanner. Das ist grundsätzlich nichts
schlechtes, erhalten Nutzer doch gegen Reklameansicht eine Leistung. Wer
auf einen solchen Banner klickt, landet dann beispielsweise auf der Website
des Werbetreibenden.
Allerdings mehren sich in letzter Zeit Berichte von Nutzern, denen nach
Einsatz einer kostenlosen "App" und dem (möglicherweise fehlerhaft
durchgeführten) Besuch einer per Banner beworbenen Seite ein teures
kostenpflichtiges Abo aufgedrückt wurde. Diese Seiten, die z.B. Klingeltöne
oder Hintergrundbilder versprechen, sind aufgebaut wie typische Abofallen:
Die Gebühren werden versteckt oder tauchen nur nach dem Durchlesen diverser
Browserseiten auf.
Mancher Betroffener erhält kurze Zeit nach dem Klick noch eine SMS, die
sehr werblich abgefasst ist und keinen genauen Hinweis darauf enthält, dass
man gerade ein Abo abgeschlossen hat. Der Schock kommt dann mit der
nächsten Mobilfunkrechnung, auf der der teure Dienst dann auftaucht: 4 Euro
pro Woche können das sein, manchmal sogar 3 Euro pro Tag.
Besonders unheimlich an der Sache: Wie kommt ein Abofallen-Geschäftemacher
an die Daten des Nutzers, um ihm überhaupt eine Rechnung stellen zu können?
Schließlich haben die Opfer nirgendwo ihre Telefonnummer eingetippt und
auch sonst keine Identifikationsmerkmale hinterlassen, wie sie stets
beteuern.
Des Rätsels Lösung hört auf den Namen "WAP-Billing", wie das
Computermagazin "c't" in seiner [1][aktuellen Ausgabe] schreibt. WAP, das
"Wireless Application Protocol", ist eine speziell für Handys optimierte
Variante der Web-Sprache HTML. Die Technik wurde ursprünglich entwickelt,
weil Mobiltelefonen die Fähigkeit fehlte, Internet-Angebote vollständig
darzustellen. Mittlerweile nutzt WAP fast niemand mehr, weil Smartphones
sehr leistungsfähig geworden sind. Trotzdem unterstützen auch moderne
Handys mit iPhone- oder Android-Betriebssystem die Uralt-Technik aus
Kompatibilitätsgründen noch.
Und genau hier wird es nun interessant: WAP enthält eine Funktion, die es
im Web so nicht gibt und die Abzocker für sich ausnutzen können. Mit der
Abfrage einer WAP-Seite wird nämlich automatisch die sogenannte MSISDN
mitgeschickt. Das ist eine weltweit eindeutige Nummer, die die SIM-Karte
des Nutzers identifiziert. Aus dieser MSISDN lässt sich wiederum die
Rufnummer des Nutzers machen - beziehungsweise über den Netzbetreiber
sofort der Bezahlvorgang (auf Englisch: Billing) einleiten.
WAP-Billing funktioniert nur, wenn ein Content-Anbieter einen Vertrag mit
einem Netzbetreiber geschlossen hat oder einen sogenannten
Factoring-Dienstleister einsetzt, der über alle Netzbetreiber abrechnen
kann und dafür dann einen Anteil nimmt. Und genau hier scheint es
Unternehmen zu geben, die die Seriosität ihrer Kunden nicht intensiv genug
prüfen.
Ist man einmal in eine solche Abofalle getappt, lässt sich das nur schwer
wieder rückgängig machen. Wer sich weigert, den Betrag zu bezahlen,
riskiert die Sperrung seines kompletten Telefonanschlusses. Die
Netzbetreiber verweisen dabei stets auf die "Content-Anbieter", also die
Hintermänner der Abofallen, mit denen man sich im Falle einer strittigen
Zahlung auseinandersetzen soll.
T-Mobile & Co. verstehen sich also nur als reine Geldeinzieher, die
WAP-Billing darüber hinaus auch noch als besonders zukunftsweisend ansehen.
"Die Abrechnung von Inhalten und Diensten im mobilen Internet über die
Rechnung des Netzbetreibers ist ein stark wachsender, innovativer Markt",
so ein Konzernsprecher der Telekom gegenüber "c't". Dabei komme man nur
"den Wünschen der Kunden nach werthaltigen, mobilen Services" entgegen.
Besonders problematisch bei alledem ist, dass sich WAP-Billing nicht
grundsätzlich bei allen Netzbetreibern sperren lässt. Während T-Mobile und
Vodafone dies auf Anfrage immerhin kostenlos durchführen, ist bei E-Plus
laut "c't" nur möglich, einzelne Anbieter zu blockieren, die der Nutzer
vorab aber wohl kaum kennen kann. Bei O2 fehlt laut dem Bericht die
Möglichkeit der Sperrung derzeit noch komplett.
Unterdessen interessieren sich auch Datenschützer für WAP-Billing: Sie
gehen davon aus, dass das Übertragen der höchst sensiblen MSISDN via WAP
möglicherweise illegal sein könnte, also dem deutschen Datenschutzrecht
widerspricht. Schließlich erteilt ein Nutzer an keiner Stelle seine
explizite Einwilligung, dass derart persönliche Informationen an
irgendwelche fremden Dienstleister übermittelt werden.
18 Oct 2010
## LINKS
[1] http://www.heise.de/ct/artikel/Inkasso-auf-Fingertipp-1102753.html
## AUTOREN
Ben Schwan
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