# taz.de -- Verfahren gegen Milizenchefs aus Ruanda: Anklage in Deutschland erh… | |
> Die zwei ehemaligen Milizenführer aus Ruanda, Murwanashyaka und Musoni, | |
> sind von der Bundesanwaltschaft angeklagt worden. Ihnen werden Verbrechen | |
> gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. | |
Bild: Schwere Vorwürfe: Ignace Murwanashyaka. | |
KARLSRUHE afp | Die Bundesanwaltschaft hat zwei ehemalige ruandische | |
Milizenführer wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die | |
Menschlichkeit vor dem Landgericht Stuttgart angeklagt. Das teilte die | |
Behörde am Freitag in Karlsruhe mit. Die beiden in Deutschland lebenden | |
Anführer der Milizenorganisation Demokratischen Kräfte für die Befreiung | |
Ruandas (FDLR) waren im November vergangenen Jahres verhaftet worden. | |
Die Behörde wirft dem 47-jährige Ignace Murwanashyaka und dem 49-jährigen | |
Straton Musoni 26 Verbrechen gegen die Menschlichkeit und 39 | |
Kriegsverbrechen vor, die ihre Milizen 2008 und 2009 in der Demokratischen | |
Republik Kongo begangen haben sollen. Dabei wurden der Bundesanwaltschaft | |
zufolge mehr als 200 Menschen getötet, zahlreiche Frauen vergewaltigt, | |
etliche Dörfer geplündert und gebrandschatzt, Unschuldige als Schutzschild | |
gegen militärische Angriffe missbraucht und Kinder für die Miliz | |
zwangsrekrutiert. | |
Die FDLR-Miliz wurde demnach von Angehörigen des Volkes der Hutu gegründet, | |
die 1994 verantwortlich waren für den Völkermord an den Tutsi in Ruanda. | |
Die FDLR hatte ihre Basis im Osten der Demokratischen Republik Kongo und | |
verfolgt das Ziel, die Regierung Ruandas zu entmachten. Ihre Machtstellung | |
versucht sie laut Bundesanwaltschaft seit dem zunehmenden militärischen | |
Druck der ruandischen und kongolesischen Armeen durch regelmäßige | |
Übergriffe auf die Zivilbevölkerung zu sichern. | |
Die Mittel, die sie dabei systematisch eingesetzt haben, umfassen laut | |
Anklage: "Mord, Körperverletzung, Vergewaltigung, sexuelle Versklavung, | |
gewaltsame Landnahme, Raub, Plünderung und Brandschatzung, eigenmächtige | |
Erhebung von Wegezöllen sowie Ausbeutung der kongolesischen Bodenschätze". | |
Murwanashyaka war der Bundesanwaltschaft zufolge seit 2001 Präsident der | |
FDLR und zugleich Oberkommandierender der Miliz. Musoni war seit 2005 | |
Vizepräsident und soll Murwanashyaka in militärischen Fragen beraten haben. | |
Beide standen per Satellitentelefon nahezu täglich in Kontakt mit ihren | |
Truppen. Im November 2009 wurden sie in Karlsruhe und Stuttgart | |
festgenommen. Murwanashyaka hatte zuvor in Bonn studiert, erfolgreich Asyl | |
beantragt und sich in Mannheim niedergelassen. Sei Stellvertreter Musoni | |
lebte im schwäbischen Neuffen. | |
Vertreter der Bundesanwaltschaft waren nach der Festnahme der Milizionäre | |
in den Kongo gereist, um Zeugen, Überlebende aber auch Täter der | |
Kriegsverbrechen zu befragen. Sie wurden dabei von den Vereinten Nationen | |
und internationalen Hilfsorganisationen unterstützt. | |
In den beiden Fällen wurde Völkermord erstmals auf Grundlage des seit 2002 | |
geltenden Völkerstrafgesetzbuches angeklagt. Diese Regelung verlangt von | |
der Bundesanwaltschaft nach deren Darstellung, "alle Schauplätze von | |
Völkerstraftaten weltweit in den Blick zu nehmen" und Völkermörder und | |
Kriegsverbrecher zu verfolgen, "die Deutschland als Rückzugs- und Ruheraum | |
nutzen wollen". Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass die Verfolgung | |
dieser Verbrechen durch immer intensivere internationale Kooperation an | |
Gewicht gewinnen werde und europaweit mehr dieser Täter aufgespürt werden | |
könnten. | |
17 Dec 2010 | |
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