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# taz.de -- Verfahren gegen Milizenchefs aus Ruanda: Anklage in Deutschland erh…
> Die zwei ehemaligen Milizenführer aus Ruanda, Murwanashyaka und Musoni,
> sind von der Bundesanwaltschaft angeklagt worden. Ihnen werden Verbrechen
> gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.
Bild: Schwere Vorwürfe: Ignace Murwanashyaka.
KARLSRUHE afp | Die Bundesanwaltschaft hat zwei ehemalige ruandische
Milizenführer wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit vor dem Landgericht Stuttgart angeklagt. Das teilte die
Behörde am Freitag in Karlsruhe mit. Die beiden in Deutschland lebenden
Anführer der Milizenorganisation Demokratischen Kräfte für die Befreiung
Ruandas (FDLR) waren im November vergangenen Jahres verhaftet worden.
Die Behörde wirft dem 47-jährige Ignace Murwanashyaka und dem 49-jährigen
Straton Musoni 26 Verbrechen gegen die Menschlichkeit und 39
Kriegsverbrechen vor, die ihre Milizen 2008 und 2009 in der Demokratischen
Republik Kongo begangen haben sollen. Dabei wurden der Bundesanwaltschaft
zufolge mehr als 200 Menschen getötet, zahlreiche Frauen vergewaltigt,
etliche Dörfer geplündert und gebrandschatzt, Unschuldige als Schutzschild
gegen militärische Angriffe missbraucht und Kinder für die Miliz
zwangsrekrutiert.
Die FDLR-Miliz wurde demnach von Angehörigen des Volkes der Hutu gegründet,
die 1994 verantwortlich waren für den Völkermord an den Tutsi in Ruanda.
Die FDLR hatte ihre Basis im Osten der Demokratischen Republik Kongo und
verfolgt das Ziel, die Regierung Ruandas zu entmachten. Ihre Machtstellung
versucht sie laut Bundesanwaltschaft seit dem zunehmenden militärischen
Druck der ruandischen und kongolesischen Armeen durch regelmäßige
Übergriffe auf die Zivilbevölkerung zu sichern.
Die Mittel, die sie dabei systematisch eingesetzt haben, umfassen laut
Anklage: "Mord, Körperverletzung, Vergewaltigung, sexuelle Versklavung,
gewaltsame Landnahme, Raub, Plünderung und Brandschatzung, eigenmächtige
Erhebung von Wegezöllen sowie Ausbeutung der kongolesischen Bodenschätze".
Murwanashyaka war der Bundesanwaltschaft zufolge seit 2001 Präsident der
FDLR und zugleich Oberkommandierender der Miliz. Musoni war seit 2005
Vizepräsident und soll Murwanashyaka in militärischen Fragen beraten haben.
Beide standen per Satellitentelefon nahezu täglich in Kontakt mit ihren
Truppen. Im November 2009 wurden sie in Karlsruhe und Stuttgart
festgenommen. Murwanashyaka hatte zuvor in Bonn studiert, erfolgreich Asyl
beantragt und sich in Mannheim niedergelassen. Sei Stellvertreter Musoni
lebte im schwäbischen Neuffen.
Vertreter der Bundesanwaltschaft waren nach der Festnahme der Milizionäre
in den Kongo gereist, um Zeugen, Überlebende aber auch Täter der
Kriegsverbrechen zu befragen. Sie wurden dabei von den Vereinten Nationen
und internationalen Hilfsorganisationen unterstützt.
In den beiden Fällen wurde Völkermord erstmals auf Grundlage des seit 2002
geltenden Völkerstrafgesetzbuches angeklagt. Diese Regelung verlangt von
der Bundesanwaltschaft nach deren Darstellung, "alle Schauplätze von
Völkerstraftaten weltweit in den Blick zu nehmen" und Völkermörder und
Kriegsverbrecher zu verfolgen, "die Deutschland als Rückzugs- und Ruheraum
nutzen wollen". Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass die Verfolgung
dieser Verbrechen durch immer intensivere internationale Kooperation an
Gewicht gewinnen werde und europaweit mehr dieser Täter aufgespürt werden
könnten.
17 Dec 2010
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Schwerpunkt Kongo-Kriegsverbrecherprozess
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