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# taz.de -- Polemik zur Sicherungsverwahrung: Weg mit dem Dreck!
> Seit dem 1. Januar werden einige Sicherungsverwahrte in
> Therapieeinrichtungen untergebracht. Sind ja auch krank, die Kriminellen.
> Vielleicht noch Kaviar ans Bett?
Bild: "Richtig so" (jawoll!): Sicherungsverwahrung open end.
Seit dem ersten Januar haben diese Tiere das Gesetz, das sie verdienen.
ThUG heißt es, klingt nach Untergeschoss und bedeutet
"Therapieunterbringungsgesetz". Recht so. ThUG steht dafür - Gott sei Dank!
-, dass Deutschland dieses Pack weiter wegsperren kann. Wen soll das
stören, dass diese Bestien (Sexualmörder, Kinderschänder: Was ist daran
noch Menschliches?) ihre Strafe verbüßt haben? Wen kratzt es, dass sie
obendrein rund 10 Jahre weiter in Sicherungsverwahrung gegammelt haben? Zum
Glück ist Sicherungsverwahrung nichts anderes als Knast. Die Amerikaner
grillen, wir schmoren.
Richtig, auch wenn es im deutschen Strafrecht bis 1998 unmöglich war,
länger als 10 Jahre in Präventivhaft der Sicherungsverwahrung zu bleiben:
Die Frist muss auch für alle Fälle davor aufgehoben werden. Den Schmusekurs
im deutschen Hotelvollzug - die Wahrheit wird man wohl noch sagen dürfen -,
diesen Schmusekurs den hat Rot-Grün angefangen 1998 zu korrigieren. Seitdem
geht Sicherungsverwahrung open end.
Wieso soll sich Deutschland bitte darum scheren, was sieben Hanseln vom
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig feststellen: dass
Deutschland gegen die Menschenwürde verstößt, weil es ein paar
Schweinekriminelle im Knast behält, obwohl zum Zeitpunkt ihrer Straftat
dafür kein Gesetz vorlag? Wenn so was gegen sogenannte Menschenrechte
verstößt und gegen hehre Grundsätze, die so nah am Menschen sind wie:
"Nulla poena sine lege" ("keine Strafe ohne Gesetz") - bitteschön!
Kinderschänder sollen nicht im Knast bleiben dürfen, weil zum Zeitpunkt
ihrer Verhaftung galt: Nach 10 Jahren Sicherungsverwahrung müssen sie raus,
wegen Paragrafen? Das soll wohl ein Witz sein! War aber keiner. Die
Bundesregierung musste sich mit diesem Dreck beschäftigen, musste ThUG aus
dem Hut zaubern. Jetzt macht ThUG aus entlassenen Kriminellen eben -
schwupp - Kranke.
Damit hat es sich für die EU-Richter hoffentlich. Wie das gemessen werden
kann: "Gefährlich", fragen diese Erbsenzähler auch noch frech? Bei
vorsätzlicher Tötung mit sexuellem Hintergrund liege die Rückfallquote bei
1,1 Prozent? Ja und? Im Durchschnitt für schwere Gewalt- oder Sexualdelikte
zwischen 10 bis 25 Prozent? Je nach Studie mussten 10- bis 20-mal so viele
Täter unschuldig im Gefängnis bleiben, weil das so schwierig ist mit der
Gefährlichkeitsprognose?
Der Psychiater Michael Alex schreibt: "Vor diesem Hintergrund verwundert es
umso mehr, welch großes Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Aussagen von
psychiatrisch/psychologischen Sachverständigen bei Gericht bis hoch zum
Bundesverfassungsgericht, der Politik und der Öffentlichkeit besteht."
Lasst sie klug quatschen, die Herren vom Elfenbeinturm. Lieber 20 falsche
Kriminelle als einen, der wieder zuschlägt. Fragen Sie doch mal die Opfer.
Dass Kriminelle nun Kranke sind, ist doch kein Schwindel. Was sollen sie
auch sonst sein, diese Tiere, als krank? Was? Dann hätten sie nie im Knast
sein dürfen, unzurechnungsfähig? Am besten noch Kavier ans Bett.
Und jetzt beschwert sich da der Herbert Napp von der CDU. Dass in sein
Neuss ja keines dieser Tiere kommt, in Neuss, da habe es eine Schule und
Kindergärten. Da hat der gute Mann doch recht, oder wollen Sie so was in
ihrer Nachbarschaft?
Wenn es konkret wird, dann hat es sich schnell mit den Grundsätzen. Oder
schicken Sie Ihre Kinder in Schulklassen mit 80 Prozent Migranten? Bei
aller Liberalität, na? Es geht darum, dass der Herr Bürgermeister Napp
diese Monster nicht bei sich in den Knast lassen will. Zu unsicher, zu
gefährlich?
4 Jan 2011
## AUTOREN
Kai Schlieter
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