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# taz.de -- Volkszählung: Wer schweigt, zahlt
> Wenns im Mai an der Tür klingelt, könnte ein Erhebungsbeauftragter
> davorstehen: Die Helfer der Statistikämter sammeln Daten für den Zensus
> 2011. Protest gibt es noch kaum.
Bild: Ab dem 10. Mai kann jeder Berliner ungeliebten Besuch bekommen:
Ab dem 10. Mai kann jeder Berliner ungeliebten Besuch bekommen: Für den
"Zensus 2011", die erste deutsche Volkszählung seit 24 Jahren, schickt das
Statistikamt Berlin Brandenburg "Erhebungsbeauftragte" in ausgewählte
Haushalte, um deren Daten zu erfassen. Zur Auskunft ist man gesetzlich
verpflichtet: Wer sie verweigert, muss ein Bußgeld zahlen. Von einer
Protestbewegung wie 1987 ist bislang aber noch wenig zu spüren.
Die Statistischen Landesämter führen ihre Erhebungen im Auftrag des
Statistischen Bundesamts aus. Das hat sich zum Ziel gesetzt, die
tatsächliche Einwohnerzahl Deutschlands exakt zu ermitteln. Die Zahlen von
1987 wurden zwar fortgeschrieben, sind nach Einschätzungen des Amts aber
nicht realistisch. "Die Einwohnerzahl Deutschlands wird um 1,3 Millionen
überschätzt", sagte Zensus-Präsidentin Ulrike Rockmann am Freitag vor der
Presse. Die genaue Einwohnerzahl werde für kommunale Planungen, den
Finanzausgleich und die Einteilung der Wahlkreise benötigt, erklärte sie.
Schon am 1. November 2010 wurden Daten aus den Melderegistern gesammelt,
aus denen nun stichprobenartig Auskunftspflichtige ermittelt werden. In
Berlin werden das ungefähr 126.000 Menschen sein. Sie werden von den
Erhebungsbeauftragten unter anderem zu Wohnsitz, Bildungsstandard,
Migrationshintergrund und Religionszugehörigkeit befragt.
Klaus Voy, Projektleiter für Berlin und Brandenburg, betonte am Freitag,
auch mit der Zahlung eines Bußgeldes könne sich niemand "freikaufen", die
Auskunftspflicht bestehe weiter. Derzeit sucht das Landesamt noch
Erhebungsbeauftragte - 1.800 sind für Berlin notwendig.
Aber nicht jeder hat Vertrauen in die neugierigen Besucher. Sandra Müller
vom AK (Arbeitskreis) Zensus will gegen das Berliner Ausführungsgesetz zur
Volkszählung klagen. Denn das regele nicht, wie die Erhebungsbeauftragten
mit ausgefüllten Bögen umzugehen haben. "Es ist nicht klar, ob die Bögen
abends bei den Erhebungsstellen abgegeben werden müssen", so Müller. Mit
ihrer Klage will die 22-Jährige den Zensus verzögern.
Nach Auskunft von Rolf Stowasser, dem Koordinator der Erhebungsstelle
Berlin, sind die Beauftragten zum "sachgerechten Umgang" mit den Unterlagen
verpflichtet. Ein kurzzeitiges Aufbewahren der Unterlagen im privaten
Haushalt könne aber nicht ausgeschlossen werden.
21 Jan 2011
## AUTOREN
Janina Trebing
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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