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# taz.de -- Verfahren gegen Wikilleaks-Gründer: Ex-Staatsanwalt springt Assang…
> Soll Assange ausgeliefert werden? Dies klärt ab Montag ein Gericht in
> London. Ein Ex-Staatsanwalt soll ihn entlasten, doch auch sein Anwalt
> sieht Assange ab Sommer in Schweden zurück.
Bild: Will am liebsten nach Hause zurück: Der gebürtige Australier Julian Ass…
STOCKHOLM taz | Am Montag beginnt in London der juristische Prozess um die
Frage, ob die britische Justiz Wikileaks-Gründer Julian Assange aufgrund
eines Europäischen Haftbefehls nach Schweden überstellen soll. Obwohl
Assange dort zunächst kein Gerichtsverfahren bevorsteht, sondern er
lediglich zu den gegen ihn erhobenen Anschuldigungen vernommen werden soll,
eine Frau vergewaltigt und eine andere sexuell belästigt zu haben,
verweigert er bislang eine solche Überstellung. Er begründet das in der
Öffentlichkeit mit der Befürchtung, von Schweden womöglich an die USA
ausgeliefert werden zu können.
[1][Die Taktik der Assange-Anwälte] dürfte darauf abzielen, den von
Schweden veranlassten Haftbefehl als rechtswidrig anzugreifen. Sie setzen
dabei auf einen hochkarätigen Zeugen für ein mögliches Fehlverhalten der
schwedischen Anklagebehörde: den ehemaligen Oberstaatsanwalt von Malmö,
Sven-Erik Alhem. Er werde dem Londoner Gericht erklären, warum er – wäre er
zuständiger Staatsanwalt gewesen – in der Sache Assange anders gehandelt
hätte, erklärte Alhem bereits vorab. Speziell werde er kritisch
hinterfragen, warum der Name von Assange entgegen schwedischer Rechtspraxis
sofort öffentlich geworden sei und warum ein Verhör mit ihm nicht in der
Zeit stattgefunden habe, als dieser sich freiwillig in Schweden aufgehalten
habe.
Tatsächlich hatte sich Assange bis Mitte September und damit vier Wochen
nach Erlass eines ersten – dann wieder aufgehobenen – Haftbefehls in
Schweden aufgehalten, und sein Rechtsanwalt informierte die
Staatsanwaltschaft auch ausdrücklich darüber, bevor dieser das Land
verließ. Irgendwelche Einwände hatte die Anklagebehörde damals nicht. Erst
als Assange einer späteren Aufforderung, von Grossbritannien nach Schweden
zurückzukehren, nicht folgen wollte, war der jetzt in Frage stehende
Europäische Haftbefehl erlassen worden.
Laut von ihm selbst gemachter Medienäusserungen dürfte Alhem auch aussagen,
dass jedenfalls nach seinem eigenen Wissen über den Stand der Ermittlungen
nichts dagegen sprechen würde, Assange zunächst in Grossbritannien zu
verhören, statt ihn unbedingt zur Rückkehr nach Schweden zwingen zu wollen.
Für die von Assange erhobenen Komplott-Vorwürfe dürfte der Ex-Staatsanwalt
aber keine grosse Hilfe für den Wikileaks-Mann sein: Solche Vermutungen
seien „grundlos“ und „lächerlich“, meint Alhem. Und dass gerade in
Sexualstrafdelikten unterschiedliche Staatsanwälte befasst sind, die dann
auch zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen können, deutet nicht auf
eine negative Sonderbehandlung von Assange hin, sondern ist in der
schwedischen Rechtspraxis in mehr als 10 Prozent derartiger Delikte der
Fall.
Daran, dass Assange den Haftbefehl aushebeln und einer Überstellung nach
Schweden entgehen könnte, glaubt im übrigen auch sein eigener schwedischer
Rechtsanwalt Björn Hurtig nicht. Gegen die Ende Februar zu erwartende
Entscheidung des Londoner Gerichts könne Beschwerde eingelegt werden, doch
letztendlich werde es zu einer Auslieferung kommen: „Allerdings glaube ich
nicht, dass das vor dem Sommer sein wird“, vermutet Hurtig gegenüber der
Zeitung Göteborgs Posten.
Nachdem vor einigen Wochen schon der britische „Guardian“ umfänglich aus
den bisher nicht-öffentlichen Ermittlungsakten gegenüber Assange zitieren
konnte, sind [2][die Kopien von 97 Original-Seiten] daraus mittlerweile im
Internet nachzulesen. Und Julian Assange selbst appellierte am Freitag in
einer [3][Videobotschaft] an die australische Ministerpräsidentin Julia
Gillard ihn „nach Hause zu bringen“ : In Grossbritannien sei er
Todesdrohungen ausgesetzt.
6 Feb 2011
## LINKS
[1] http://www.fsilaw.com/sitecore/content/Global/content/~/media/Files/Publica…
[2] http://www.scribd.com/doc/48110314/Facsimile-from-Forsvarsadvokaterna-23-11…
[3] http://www.youtube.com/watch?v=A1yLojGh1v4
## AUTOREN
Reinhard Wolff
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