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# taz.de -- Londoner Gericht entscheidet: Assange darf ausgeliefert werden
> Ein britisches Gericht hat entschieden, dass der Wikileaks-Gründer nach
> Schweden ausgeliefert werden darf. Doch noch will Julian Assange nicht
> aufgeben.
Bild: Jeder Schritt wird beobachtet: Julian Assange in London auf dem Weg ins G…
DUBLIN taz | Julian Assange soll an Schweden ausgeliefert werden. Das hat
das Londoner Amtsgericht in Belmarsh am Donnerstag entschieden. Richter
Howard Riddle wies sämtliche Argumente zurück, die die Verteidigung des
Wikileaks-Gründers bei einer zweitägige Anhörung Anfang des Monats
vorgebracht hatte. Assanges Anwälte kündigten an, Berufung einzulegen. Dazu
haben sie sieben Tage Zeit. Andernfalls wird der 39-Jährige in zehn Tagen
ausgeliefert. Die Staatsanwaltschaft Göteborg will den Australier zu den
Vorwürfen der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung befragen, die zwei
Frauen gegen ihn erhoben haben.
Eine der beiden Frauen hat ausgesagt, Assange habe gegen ihren Willen ohne
Kondom mit ihr Geschlechtsverkehr gehabt, die andere wirft Assange vor, sie
im Schlaf vergewaltigt zu haben. Das seien auch in Großbritannien
Straftatbestände, sagte Riddle, und deshalb sei die Auslieferung
rechtmäßig.
Assange bestreitet die Vorwürfe. Er hatte sich Anfang Dezember in London
der Polizei gestellt, nachdem Schweden einen europäischen Haftbefehl gegen
ihn erlassen hatte. Seitdem steht er in Großbritannien unter Hausarrest. Da
im schwedischen Rechtssystem aber keine Freilassung auf Kaution vorgesehen
ist, kommt Assange nach dem gestrigen Urteil wohl bis zum Berufungsprozess
in London ins Gefängnis.
Die Verteidigung hatte versucht, die Glaubwürdigkeit der schwedischen
Staatsanwältin Marianne Ny infrage zu stellen. Riddle wies das zurück: Die
Äußerungen der pensionierten schwedischen Richterin Brita
Sundberg-Weitmann, die Ny als "bösartige, radikale Feministin" bezeichnet
hatte, die "gegen Männer voreingenommen" sei, basierten lediglich auf
Hörensagen. Assange habe sich der Vernehmung entzogen, bevor er Schweden
verlassen habe, sagte Riddle.
Er gehe davon aus, dass das mit Absicht geschehen sei. Es sei durchaus
nachvollziehbar, dass Ny wünscht, ihn in Schweden und nicht in
Großbritannien zu vernehmen. Klar sei auch, dass sie Assange anklagen
wolle. Deshalb sei sie entgegen der Behauptung der Verteidigung sehr wohl
berechtigt gewesen, vor der offiziellen Erhebung einer Anklage den
europäischen Haftbefehl auszustellen.
Diese Art von Haftbefehlen, die 2003 eingeführt wurden, sollten die
Auslieferung mutmaßlicher Terroristen vereinfachen, werden aber zunehmend
auf andere Fälle angewandt. Assange befürchtet, dass ihn die schwedischen
Behörden weiter an die USA ausliefern könnten. Die dortige Justiz prüft
zurzeit, ob sie gegen Wikileaks und Assange wegen der Veröffentlichung
geheimer Unterlagen vorgehen kann. Einer Auslieferung Assanges von Schweden
an die USA müsste die britische Justiz allerdings zustimmen.
24 Feb 2011
## AUTOREN
Ralf Sotschek
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