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# taz.de -- Länder verhandeln über Glücksspiel: Marktöffnung gegen illegale…
> Der Sportwettenbereich soll für private Anbieter geöffnet werden, um ihn
> besser kontrollieren zu können. Doch strengere Regeln für das Zocken an
> Automaten gibt es noch nicht.
Bild: Eine klare Mehrheit der Bundesländer will die Glücksspielmonopole umfas…
BERLIN taz | Die Länder wollen den Sportwettenmarkt für private Anbieter
öffnen, bei den Lotterien das staatliche Monopol aber beibehalten. Darauf
einigte sich die Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag in Grundzügen.
Die genaue Ausgestaltung der Liberalisierung soll bis zu einer
Sonderkonferenz am 6. April geklärt werden. Dann soll der neue
Glücksspielstaatsvertrag, der ab 2012 gilt, stehen.
Als Modell für die Öffnung des Wettmarktes werden unter den Ländern noch
unterschiedliche Konzessionsoptionen diskutiert: eine einzige oder mehrere
bundesweite Lizenzen, mehrere regionale Monopole oder die Vergabe von mehr
als einer Lizenz in regional getrennten Bereichen.
Mit der Marktöffnung wollen die Ministerpräsidenten vor allem dem illegalen
Spielbetrieb Einhalt gebieten. Rund 90 Prozent der Wetten fänden heute im
illegalen Bereich statt, sagte der rheinland-pfälzische Regierungschef Kurt
Beck (SPD). Damit entgingen dem Staat Einnahmen "von erheblichen
Milliardengrößenordnungen", sagte Beck. Er schätze das Ausmaß auf "eher 5
Milliarden plus x denn 5 Milliarden minus x".
Auf konkrete Beschlüsse für die Eindämmung des Glücksspiels an Automaten
konnten sich die Länderchefs nicht einigen. Für die bundesweit rund 8.000
Spielhallen und 60.000 Gaststätten, in denen an Automaten gezockt werden
kann, sind verschiedene Regelverschärfungen im Gespräch: etwa die
Reduzierung des maximalen Gewinns pro Stunde auf 300 statt wie bisher 500
Euro und des maximalen Verlusts auf höchstens 48 statt derzeit 80 Euro.
Erhöht werden soll auch die Mindestspieldauer von bislang 5 auf 15 oder 20
Sekunden.
Für neue Regeln benötigen die Länder allerdings den Bund, denn das Spiel in
Spielhallen und Gaststätten fällt unter die Gewerbeordnung, die der Bund
regelt.
In Deutschland sind etwa eine halbe Million Menschen spielsüchtig, drei
Millionen weisen ein problematisches Spielverhalten auf. Kritiker fordern
deshalb mehr Einsatz von staatlicher Seite.
In Nordrhein-Westfalen greift nun zumindest ein Gericht in den
Glücksspielmarkt ein - wenn auch auf reichlich skurrile Weise. So soll
Hartz-IV-Empfängern nach einem Urteil des Landgerichts Köln das Wetten auf
Sportereignisse untersagt werden. Wie die Westdeutsche Zeitung berichtete,
wurde der staatlichen NRW-Lottogesellschaft untersagt, Wettscheine an
Personen zu verkaufen, die "Spieleinsätze riskieren, die in keinem
Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger".
Das Gericht äußerte sich nicht dazu, wie diese Vorgabe in der Praxis
umgesetzt werden soll.
11 Mar 2011
## AUTOREN
Niklas Wirminghaus
## TAGS
Sportwetten
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