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# taz.de -- Neues Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21: 35.000 wollen Schulen sta…
> Neues Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21: Dass sich die Kommune an dem
> Bahnhofsprojekt beteilige, sei verfassungswidrig. Tausende Unterschriften
> wurden übergeben.
Bild: 35.000 Unterschriften an Stuttgarts OB Schuster. X-tausend ist wohl an di…
STUTTGART taz | Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 hat am Montag
Stuttgarts Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU) mehr als 35.000
Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen das Bahnprojekt übergeben. Das
Begehren richtet sich konkret gegen die Mitfinanzierung der Kommune an dem
Bahnhofsbau. Diese sei verfassungswidrig.
Durch die Finanzierung des Bahnhofsbaus seien Gelder "zweckentfremdet"
worden, "die wir dringend bräuchten", sagte Axel Wieland vom
Aktionsbündnis. Als Beispiel nannte er heruntergekommene Schulen. Im Recht
fühlen sich die S21-Gegner durch ein Gutachten des Verfassungsrechtlers
Hans Meyer.
Ihm zufolge sei es allein Aufgabe des Bundes, den Neubau des Bahnhofs zu
finanzieren. Doch sowohl die Stadt als auch das Land sind mit
Millionenbeträgen an dem Bau beteiligt. Zwar sehe die Verfassung Ausnahmen
für eine Kofinanzierung vor, diese bezögen sich aber darauf, dass der Bund
Länderaufgaben mitfinanziert, nicht umgekehrt.
Erwartungsgemäß wird Schuster das Bürgerbegehren ablehnen. Mit Bezug auf
ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Klaus-Peter Dolde hält Schuster die
Mitfinanzierung für rechtmäßig. Dolde argumentiert, dass sich bei komplexen
Infrastrukturprojekten die Zuständigkeiten der verschiedenen staatlichen
und kommunalen Ebenen überschneiden könnten.
Dem Aktionsbündnis geht es in diesem Fall jedoch gar nicht darum, dass das
Bürgerbegehren angenommen wird, der nächste Schritt wäre dann eigentlich,
dass die nächste Stufe, nämlich ein Bürgerentscheid in die Wege geleitet
würde. Vielmehr will das Aktionsbündnis mit dem Bürgerbegehren den Weg für
eine gerichtliche Klärung frei machen. Denn bislang gibt es in dieser
strittigen Frage keinen Kläger. Als Privatperson dürfen S21-Gegner nicht
klagen. Möglich wird dies erst, wenn das Bürgerbegehren abgelehnt wird.
21 Mar 2011
## AUTOREN
Nadine Michel
## TAGS
Schwerpunkt Stuttgart 21
Schwerpunkt Landtagswahl in Baden-Württemberg
Schwerpunkt Atomkraft
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