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# taz.de -- Plädoyers im Kriegsverbrecherprozess: Demjanjuk "muss bestraft wer…
> Sechs Jahre Haft. Das fordert die Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen
> den mutmaßlichen NS-Kriegsverbrecher John Demjanjuk. Doch das Gericht hat
> ein Problem.
Bild: Versteckt hinter Sonnenbrille und Basecap verfolgt John Demjanjuk die das…
John Demjanjuk ist schuldig. Diese Überzeugung äußerte Staatsanwalt
Hans-Joachim Lutz am Dienstag in seinem Schlussplädoyer vor dem Münchner
Landgericht. Als Wächter im Vernichtungslager Sobibor habe der heute
90-jährige Angeklagte 1943 am Mord an mindestens 27.900 Juden mitgewirkt.
Lutz verlangte eine sechsjährige Haftstrafe. "Wer Schuld in derart hohem
Maß auf sich geladen hat, muss bestraft werden, auch noch nach 60 Jahren
und in so hohem Alter", sagte Lutz.
Über 80 Verhandlungstage hat sich das Gericht mittlerweile mit dem
Verfahren Zeit gelassen. Seit November 2009 sind vier Zeugen und 15
Sachverständige angehört worden. Vor allem aber hat der Richter hunderte
Akten verlesen. Demjanjuks Verteidiger konterte mit mehr als 600
Beweisanträgen und lehnte das Gericht 22-mal wegen Besorgnis der
Befangenheit ab. Jetzt neigt sich das Verfahren endlich dem Ende entgegen,
im Mai soll das Urteil gefällt werden. Doch eine Verurteilung scheint
unsicher.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nahm der gebürtige Ukrainer John
Demjanjuk nach seiner Gefangennahme durch die Wehrmacht "den
Rassevernichtungswillen der NS-Ideologie in sich auf". Er habe auch alle
Möglichkeiten zu einer Flucht ausgelassen. "Er wusste in seiner Zeit in
Sobibor spätestens kurz nach der Ankunft, dass der Zweck des Lagers die
Vernichtung der dorthin transportierten Juden war und dass es seine Aufgabe
war, sich hieran zu beteiligen", sagte Lutz, während der Angeklagte
scheinbar teilnahmslos auf einer Liege den Prozess verfolgte.
Die Anwesenheit Demjanjuks in Sobibor sei unter anderem durch einen
SS-Dienstausweis sowie die Aussagen eines verstorbenen Wachmanns belegt.
## Durchsichtige Strategie
Die Verteidigung hatte argumentiert, der Ausweis sei eine Fälschung, die
Aussage des Wachmanns eine Lüge des KGB und Demjanjuk selbst sei niemals in
Sobibor gewesen. Verteidiger Ulrich Busch ist so weit gegangen, der
deutschen Justiz Voreingenommenheit zu unterstellen. Das
US-Justizministerium und Israel seien darauf versessen, einen gebrechlichen
alten Mann zu verurteilen, behauptete er.
Doch nicht die mehr als durchsichtige Strategie der Verteidigung macht die
Verurteilung Demjanjuks zum Problem. Tatsächlich waren sich Gutachter darin
einig, dass der SS-Ausweis eben keine Fälschung sei. Schließlich existieren
keinerlei Zweifel über die Funktion des Vernichtungslagers Sobibor im
Rahmen der "Aktion Reinhardt", bei der die Nazis 1942 und 1943 bis zu zwei
Millionen polnische Juden ermordeten.
Das Problem des Gerichts ist ein anderes: Es gibt keinen Zeugen, der
Demjanjuk als Mordteilnehmer identifiziert hat. Die Staatsanwaltschaft
behilft sich, indem sie postuliert, dass jeder Angehörige des ukrainischen
Hilfspersonals an dem Vernichtungsprozess beteiligt war - beim Hetzen der
Opfer in die Gaskammern, beim Verschließen der Kammern, beim Mord an nicht
mehr Gehfähigen. Deshalb sei der individuelle Schuldnachweis nicht
notwendig.
Auch wenn Historiker diese Interpretation stützen, so ist es dennoch
ungewiss, ob der besonnene Richter Ralph Alt dieser Beweisführung im Urteil
folgen wird. Er würde damit Rechtsgeschichte schreiben. Der Fall Demjanjuk
aber wird so oder so zur Revision beim Bundesgerichtshof landen - wenn der
greise Angeklagte dann noch verhandlungsfähig ist.
22 Mar 2011
## AUTOREN
Klaus Hillenbrand
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